Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620326
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186203267
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18620326
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1862
- Monat1862-03
- Tag1862-03-26
- Monat1862-03
- Jahr1862
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
646 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 37, 26. März. Schönfeld's Bucht), in Dresden. 2252. Schubert, G. W., dcr Weinbau in der Parochic Kbtzschenbroda ^ nach Alter, Rufe u. Umfange, nebst histor. Notizen üb. den kbnigl. , fächs. Weinbau überhaupt u. üb. die Rcbenkultur im Meißnischen ! insbesondere, ster -8. In Comm. Geh. ** 6 NX Fr. Schutzes Buchh. in Berlin. 2253. Beschlüsse, die, d-ersten deutschen Handelstagcs üb. die Einführung - d. allgemeinen deutichen Handelsgesetzbuches u. die Organisation v. Handelsgerichten. Lex.-8. Geh. * )4 ^ Schwctschke di Sohn in Braunschwcig. 2254.1-imprivIit, U., s-elirbueli <ior or^snisclien Okemie. 3. ^btll. ßr. 8. 6el>. * l ^ 18 I<X 2255.Stohmann, F., u. C. Siemens, die Zuckerfabrikation theoretisch u- praktisch dargcstellt- 4. Geh. * 1 ^ 18 NX Seidel St Sohn in Wien. 2256.Schul-Kalcnder, Wiener, f. d.J.I8S2. Hrsg. v. A. Nitsche. 8. Geh. * 14 NX Springer s Verlag in Berlin. 2257. LollLpLrte, Is-zpolsou-I-oui«, sdlapoleun IH.j, Fragments bisto- rigues 1688 et 1830. hlcrits clsns In citLÜelle cle Usin le 10 msi 1841. 8. 6eb. 12 »X Beilags-Magazin in Stuttgart. 2258. Alles mit Gott. Evangelisches Gebetbuch f. alle Morgen u. Abende der Woche in vierfacher Abwechslg., f. die Fest- u. Feiertage re. 10. Ausl. >6. Geh- * in engl. Einb. m. Goldschn. * tzß Biewcg 8 Sohn in Braunschwcig. 2258. Schockier, F., das Buch der Natur, die Lehren der Physik, Astro nomie , Chemie, Mineralogie re. umfassend. 11. Ausl- 2. Thl. 3.Lsg. gr. 8. Geh. * Botz in Leipzig. 2260. Lulleliii cle 1'scsciemie imperial« «tes Sciences <ie 8t.-?sters- dourg. 'tome V. dir. 1. xr. 4. In Oomin. pro cplt. * 3 2261. l^ömoires cle l'scaciemie impsriale >les Sciences cle 8t.-?üters- bourß. VII. 8erie. I'ome I V. dir. 3. et 4. xr. 4. 1861. In Ooinm. 6et>. ** 3 ^ 26 diX sckarow. ** 18 kiX' — 1' Ventsmen aorsevssuriensis os. Versuch 6. klar» a. Ussuri-Uebietes. dtsck ilen V. k. dlssch gesammelten LtlLnrea hesrd. V. L. Kegel. — 3 ^ 8 SiX Wiedcmann in Leipzig. 2262. Hertz,H., König Rene's Tochter. Lvrisches Drama. Im Dersmaaße d. dün. Orig, übers, v. F. A. Leo. 7. Ausl. 16. In engl- Einb. m. Goldschn. * N ^ Nichtamtlicher Theil. Soll der Buchhändler die einfache oder die doppelte Buch haltung wählen? Beantwortet von A. Rottner. Diese Frage ist im Buchhandel noch immer der Gegenstand der Meinungsverschiedenheit und wird in Wort und Schrift mit veraltetem Vocurlheil und Unkenntniß so oft erneuert, daß ich mich berufen fühle, meine Ansicht darüber zu veröffentlichen. Ich wähle zu diesem Zwecke die Beantwortung der hauptsächlichsten Fragen, welche man dabei zu hören pflegt. 1. Wodurch unterscheidet sich die einfache von der doppelten Buchhaltung? Die einfache Buchhaltung bringt jeden Geschäftsvorfall nur einmal (einfach) in Rechnung, indem sie in dcr Regel nur die absolute Vermehrung oder Verminderung niederschreibt, welche durch Zugang oder Abgang von Besitzgegenständen statt- gesunden hat, während die doppelte Buchhaltung bei jedem Geschäftsvorfall Vermehrung und Verminderung zugleich in Betracht zieht (z. B. Vermehrung der Forderung, Verminderung der Waaren — Verminderung der Easse, Vermehrung der Maa ren), und denselben also doppelt in Rechnung bringt. Die einfache Buchhaltung stellt in der Hauptsache nur das Verhältnis klar, in welchem unser Besitz zu andern Personen steht; sie gewährt aber keine specielle Einsicht in die mit den ein zelnen Thcilen des Besitzthums vorgegangencn Veränderungen und deren Ergebnisse bezüglich des Werthes. Die Leistungen der einfachen Buchhaltung erstrecken sich nicht weiter, als daß sie uns von den Forderungen und Schulden an andere Personen unter richtet, also nur auf denjenigen Theil des Besitzthums, der nicht effectiv in sachlichen Werthgegenstanden vorhanden ist. Die doppelte B uchhaltung dagegen verbreitet sich über alle Theile des Besitzthums, sowohl auf Forderungen und Schul den, als auch auf alle vorhandenen sachlichen Werthgegenstände. Sie ordnet die letzter» unter bestimmten Begriffen in verschie dene abgegcenzte Fächer, deren Rechnungen, sowie die Rechnun gen von Personen, streng von einander getrennt sind, anderseits aber als integrirender Theil des Besitzthums gelten, welches an sich als ein Ganzes betrachtet wird. Die Verbindung dieser Rech nungen unter einander beruht auf dem Gesetze der Gleichungen, j Denken wir uns als Glieder dieser Gleichung auf der einen Seite alle Beträge dcr wirklich vorhandenen Werthgegenstände und der Forderungen (als Ansprüche auf einen bestimmten Werth), auf der andern Seile dagegen die Beträge der Schul den und den reinen Betrag des Besitzthums selbst (Betrag der Activa nach Abzug der Passiva), so müssen unfehlbar die Sum men beider Seilen auf das genaueste übereinsiimmcn. Da nun diese Rechnungen in fortwährender wechselseitiger Beziehung zu einander sichen, so daß jeder Gcschäftsvorfall, der irgend eine Veränderung in den Bcsitztheilen herbciführt, nur als eine Umgestaltung des Besitzes von gleicher Wirkung auf bei den Seiten zu betrachten ist, so wird diese Uebereinstimmung auch fortwährend unterhalten und es liegt in derselben der ma thematische Beweis, daß alle Beträge richtig verzeichnet sind. 2. Welch e Vo rtheile gew ähr t die doppelte Buch haltung? Die einfache Buchhaltung genügt allerdings dem noth- w endigsten Bcdürfniß, indem sie uns von unfern Forderungen und Schulden unterrichtet hält, und für Geschäfte von geringem Belang, die leicht zu übersehen sind, kann sie auch als genügend betrachtet werden. Sobald die Geschäfte aber von größerer Be deutung und Mannichfaltigkcit sind, die Beziehungen demnach vielseitig und verwickelter werden, da macht sich auch das Be- dürfniß einer klaren Einsicht in die einzelnen Richtungen dessel ben geltend. Die einfache Buchhaltung überzeugt sich von den Resulta ten dcr Geschäftsthätigkeit, indem sie durch Abschätzung der vor handenen Besitzgegenstände unter Berücksichtigung dcr Forderun gen und Schulden den Gesammtvermögensbestand ermittelt, wel cher mit dem vorherigen Bestand verglichen nachweist, ob eine Vermehrung oder Verminderung des Vermögens, oder mit an dern Worten, ob in dem zwischen den beiden Abschätzungen lie genden Zeitraum Gewinn oder Verlust stattgefunden bat. Dieser Gewinn oder Verlust kann aber hier nur in seiner Gesammtheit, nicht specicll aus den einzelnen Zweigen des Geschäfts nachge wiesen werden. Wenn nun der Abschluß auch z. B. einen Ge winn als Gesammtresultat ergibt, so schließt dies die Möglich keit nicht aus, daß eickzelne Zweige des Geschäfts Verlust gebracht haben, der aber durch den Gewinn anderer wieder compensirt worden ist. Dem Geschäftsmann muß aber daran liegen, das Ergebniß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder