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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1862
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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40, 2. April. ^ 690 Börsenblatt für den Nicht a mtli Zur Frage über die Verlegung des Abrechnungstermins. XU.*) Die Veröffentlichung des Majoritäts- und Minoritätsgut- achtcns der Commission, welche in der vorigen Generalversamm lung des Börscnvcreins der deutschen Buchhändler zur Bcra- thung in obiger Angelegenheit gewählt wurde, hat von neuem eine lebhafte Discussion im Börsenblatt hcrvorgerufcn, und es ist merkwürdig, wie die Ansichten und Meinungen immer noch so weit auseinander gehen, wie unklar die gewiß nicht unwichtige Frage über die Zweckmäßigkeit einer Verlegung der Abrechnungs zeit, sowohl was die Mittel, durch welche sie bewerkstelligt wer den soll, als was die wohl zu erwägenden Folgen einer Maßre gel betrifft, die mit einem Schlage die Arbeit und den Bau von Jahrzchende n auf ein anderes Fundament versetzen soll, noch Vielen zu sein scheint. Cs ist merkwürdig, sagen wir, wie namentlich das Hinausschicbcn der Abrechnungszeit, d. h. unter den obwaltenden Umständen die Verlängerung des Credits mit Gründen befürwortet wird, die ebenso gut dage gen geltend gemacht werden könnten. Wenn im vorigen Jahre, als es sich noch darum handelte, die Abrechnung gar in den August zu verlegen, namentlich viele Sortimenter sich für diesen Termin erklärten, so läßt sich das noch eher begreifen, wenn auch nicht wegen zu großer Berücksichtigung des allgemeinen Besten. Wenn aber jetzt, nachdem der Minori tätsantrag nur noch den vierten Sonntag des Monats Mai als Termin aufstellt, diese Verlegung gleichwohl noch als ein Reme- dium für dieRemittendenleiden derSortimenter angcpriesenwird, so kann das nur daher kommen, weil die Nachtheile einer so tief in den Geschäftsgang eingreifenden Veränderung im Ver- hältniß zu der in der Wirklichkeit nur geringen und nur scheinba ren Erleichterung zu wenig erkannt und erwogen werden. Daß der Unterschied in der Zeit des neuen im Vergleich mit dem jetzt geltenden Termin ein unbedeutender ist, wurde schon mehrfach dargcthan, und daß die Vortheile eines feststehenden Termins die nicht zu berechnenden Nachtheile der Trennung von den alle Lebenseinrichtungen bestimmenden Zeiten des Kir chenjahres kaum aufwiegcn, wird wohl unschwer zu erkennen sein. Aber auch aus ganz allgemeinen Gründen müssen wir jede Hinausschiebung des Abrechnungstermins geradezu für ver derblich halten. Wir erlauben uns daher, die nachstehenden dar aus bezüglichen Sätze einer geneigten Erwägung zu empfehlen. l. Das Rechnungsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. De- cember. Der Abschluß der Rechnung erfolgt mit dem 31. Deccm- ber. Nach den allgemein im Handel gültigen Grundsätzen würde damit auch bei uns der Saldo mit dem 31.December fällig sein, wenn nicht das bei uns so umständliche Abrechnungsgeschäft die Zeit von Neujahr bis Ostern in Anspruch genommen und erst danach der Saldo sich hätte erkennen lassen. Die Zahlung hätte deshalb eigentlich erfolgen sollen, sobald der Abschluß sie möglich gemacht haben würde, da der Saldo schon am 31. December fäl lig war. Da wir aber bei den vielen kleinen und sich zersplittern den Beträgen schon Vorthcils halber an die Gemeinschaft gebun den sind, so hat sich daraus und aus anderen ähnlichen Gründen die jährliche Ostermessc als a llgem ei n c r Za h lu n g s te r m i n gebildet, womit aber durchaus nicht gesagt ist, daß dies von Rechts wegen der Zahlungstermin sei. Dieser ist vielmehr der Anfang Januar, wie wir ihn auch bei unserer jährlichen Rechnung dem deutschen Buchhandel. cher Theil. Publicum gegenüber festhalten. Nur durch die Noth des lang wierigen Abrechnungsgeschäfts gezwungen, erfolgt die Zahlung so spät. Die drei bis vier Monate Frist von Neujahr bis Ostern sind daher als eine Vergünstigung anzusehcn, nicht als ein Recht, und schon aus Billigkeitsgründen sollte diese lange Frist, so bald und so weit es möglich ist, abgekürzt werden. II. In früheren Zeiten beanspruchte das Abrcchnungsge- schäft die Zeit von Neujahr bis Ostern wirklich vollständig. Die Rcmittcndcn mußten meistens in den ersten Wochen des Januar gemacht werden, um den Abschluß nur zur Ostermessc zu ermög lichen. Erst nachdem die Verkehrsverhältnisse sich in der neue ren Zeit so bedeutend günstiger gestaltet hatten, war es möglich, dies Geschäft mehr nach Bequemlichkeit einzurichtcn. Während früher die meiste Zeit durch die Langsamkeit der Beförde rung verloren wurde, so kommt diese jetzt im Allgemeinen weni ger in Betracht und die Arbeit selbst nimmt die meiste Zeit in Anspruch. Und für diese ist dieAeit vonNeujahr bis Ostern mehr als hinreichend. Es gibt Handlungen, die schon jetzt die Remit- tendcnarbeit womöglich erst Anfang März vornehmen, d. h. so spät als cs nur angeht, während es andere gibt, die sie schon Ende Januar abmachen, d. h. so früh als möglich. (Bei den letzteren können dann bis zur Ostermessc etwaige Differenzen erledigt und ein reiner Abschluß hergestellt werden, und daß das überall so sein sollte, wird Jeder gern zugeben.) Man sieht also, daß für dieAr- beit selbst jetzt ein weit größerer Spielraum gelassen ist im Ver gleich mit der Zeit, in welcher sich die Ostermesse alsAbrechnungs- termin gebildet hat. Wenn nun der beschleunigte Verkehr schnellere Erledigung des Abrechnungsgeschäfts möglich macht, wenn man ferner dazu keine vier Monate mehr braucht, sollte das ein Grund sein, die ohnehin schon im Vergleich mit den Handels- und Geldverhält nissen unserer Zeit abnorm lange Rechnung noch weiter auszu- dehnen, sollte nicht vielmehr im allgemeinenJnteresse eine Verkürzung des Credits verlangt werden können? Wenn im Handel der nur sechsmonatliche Credit der allge mein geltende geworden, wenn derselbe vielfach nur ein bis drei Monate gewährt wird und der zwölfmonatliche schon eine Aus nahme geworden ist — wenn der Kreislauf des Geldes sich so viel schneller vollzieht, als früher, und der Kaufmann und Fabrikant seine Capitalien meistens mehrmals imJahre umsetzt — wenn vom Faden der Geschichte jetzt in eincmJahre soviel abgesponnen wird, als sonst in zehn, und die Bedürfnisse und Interessen der Zeit sich so rasch und vielfach verändern, sollten wir stehen blei ben? Wir, die wir gerade recht berufen sind, mit der Zeit vor wärts zu schreiten, die wir so vielfach von den Bewegungen der Geister abhängig sind, sollten wir einen Rückschritt machen, den ohnehin schon zu langen Credit noch weiter verlängern und uns dadurch den Umsatz noch mehr erschweren? Eine Verbesse rung wäre nur eine solche Verlegung des Abrechnungstermins, die den Credit abkürzen würde. Und wenn dieselbe einzelnen Handlungen vielleicht in der ersten Zeit auch schwer siele, so ist sie doch bei den jetzigen Verkchrsverhältnissen möglich und würde gewiß bald gute Früchte bringen. III. Das Fundament eines jeden soliden Sortiments ist das feste Lager. Wer die Bedürfnisse seines Publicums kennt, der weiß, was für Artikel ec brauchen kann, und wer Bildung und Grundsätze hat, der weiß auch, für welche er sich verwenden will. Den Grundstock der Rechnung muß das Festbezogene bil- ») Xl. S. Nr. 39.
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