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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620402
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Der Beleg für diese Ansicht erscheint uns in den oben citir- ten Artikeln auch klar und vollständig gegeben. Der Art. 15. des AUg. Deutschen Handelsgesetzbuches con- stituirt den Begriff der Firma als „den Namen, unter w c l- chemdcr Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt". Hiernach ist es wohl statthaft, daß mehrere Privatnamen oder Gcschästsbezcichnungcn sich zu dem einen, festen Gcschäftsnamcn (Firma) vereinigen; nur die Vervielfachung dieses Ge- schaftsnamcns, als einer zweiten oder dritten Firma, ist dadurch von vornherein ausgeschlossen. Weiterhin enthalten die Art. 16. 17. 18. 20. u. 21. die Grundsätze zur Bildung dieser (bestimmten) Firma. Hierzu tritt nun der Art. 65. des preuß. Einführungsge- sctzes. Es befähigt den preuß. Richter, bei Beurlheilung und Eintragung bestehender Firmen von der Bcgriffsschärsc obiger Art. 16. 17. 18. 20. u. 21. abzusehen und diese Firmen zu ac- ceptircn, auch wenn ihre Bildung den neuen Grundsätzen zuwi derläuft. Es kann uns nicht entgehen und wir legen darauf ein be sonderes Gewicht, daß gerade den Art. 15. (des Allg. Deutschen Handelsgesetzbuches) das preuß. Einführungsgesetz nicht citirt, dessen Wirksamkeit also auch für die Eintragung bcstehcnderFir- mcn vollständig aufrecht erhält. Hiernach tritt auch gegenüber dem Bestehenden die Forderung des Gesetzes für eine bestimmte, unabänderliche Firma — wie auch im Ucbrigen deren Zusammen setzung sein mag — ungcschwächl auf, und cs wird uns schwer einzuschen, wie diejenigen preußischen Richter, welche doppelte Firmirungen im Handelsregister zur Eintragung bringen, dieser ihrer Rechtsansicht einen gesetzlichen Bodcngeben wollen. k. 0. Auch ein Reformvorschlag. Das Börsenblatt ist gegenwärtig so voll von Meinungs äußerungen für und gegen Verlegung des Abrcchnungstermins, daß es vermessen erscheint, daneben noch ein anderes Leiden un seres lieben Buchhandels aufdccken zu wollen. Wir meinen — die Vielschreiberei, die sich des Buchhandels bemächtigt, und die jetzt ein ansehnliches Capital an Geld, viel mehr noch an kostbarer Zeit verschlingt, ohne, wie uns dünkt, einen auch nur mäßigen Zins abzuwerfen. Wer die Masse von Ankündigungen, Circu laren und Wahlzetteln sieht, die jedes Postpackct bringt, der könnte glauben, Druck und Papier kosten nichts, von der Zeit und dem rhetorischen Aufwand gar nicht zu reden. Wohl ist schon mancher Schmerzensschrei ertönt aus Nord und Süd, doch sie verklingen alle ungehört in den deutschen Landen. Gleichwohl getrauen wir uns zurAdstellung dicscsUebels folgendenVorschlag zu machen: Das Börsenblatt bringt in seinem amtlichen Theilc die Rubrik: „Künftig erscheinende Neuigkeiten des deutschen Buch handels" ; hier werden die Novitäten ganz in der Art der erschiene nen angezeigt, wenn nöthig, mit kurzerCharakteristikundAngabc der Bezugsbedingungen, sowieder Bezeichnung, ob sie unverlangt oder nur auf Verlangen versandt werden. Einer Motivirung des Vorschlages wird es nicht mehr bedürfen, die Ausführung wird sich leicht finden, indem eine Anzahl Verleger sich einigt, nur mehr auf diese Weise Novitäten anzuzeigen, und dies dann mit der Zeit Usus wird. Man erlaube uns daher nur noch einen Blick auf die Consequenzen der neuen Einrichtung: 1) Der Verleger wie Sortimenter wird Geld und Zeit er sparen, indem jener statt der bisher üblichen Circulare und An zeigen im Börsenblatt und Wahlzettel nur diese eine erläßt, und es damit zugleich dem Sortimenter möglich macht, seine Nova- vecschreibung rechtzeitig, ohne großen Zeitaufwand und über sichtlich zu machen; beide also erreichen ihren Zweck besser und billiger. 2) Auch diejenigen Verleger, welche bisjctzt ihre Nova gar nicht vor Erscheinen anzeigtcn, werden sich vielleicht bei der neuen Einrichtung herbcilassen, dies gleich andern zu thun; cs wird dadurch der großen Zahl von Handlungen, die keine Nova an- nehmcn, möglich, sich dennoch rechtzeitig zu versehen, ja eS wird dadurch 3) ermöglicht, daß Nova überhaupt nur noch auf Verlangen verschickt werden, eine Neuerung, die bei der heutigen Verlags- production gewiß Jedermann nur erwünscht sein kann. Möge nun Jemand, dessen Stellung cs eher als unsere ge stattet, des Vorschlags sich annehmen und noch vor der Oster- mcsse zur Einsendung von zustimmenden oder ablehnenden Er klärungen auffordern, die Cantate-Versammlung wird alsdann im Stande sein, auf Grund dieser sofort einen Beschluß zu fassen. —n. Die doppelte Buchführung betreffend. In meinem letzten Aufsatze (Börsenbl. Nr. 37) über die Wahl der einfachen oder der doppelten Buchhaltung habe ich mir einen Jrrthum zu Schulden kommen lassen, welcher gegenüber spätern Urtheilen eine Berichtigung erfordert. In jenen» Aufsätze erwähnte ich, daß es das Verdienst des Gründers der Firma F. A- Brockhaus sei, ein Svstem aufgestellt zu haben, welches die Anwendung der doppelten Buchhaltung aus buchhändlerische Geschäfte in zweckmäßigster Weise möglich macht. Dies ist indessen, wie ich soeben erst erfahre, in sofern nicht richtig, als erst nach dessen Tode, während der Administration des Geschäfts durch seine beiden Söhne Friedrich und Heinrich Brockhaus und den verstor benen Ferdinand Bochmann die doppelte Buchhaltung in dem Geschäfte eingeführt wurde, und zwar mit Hilfe des ebenfalls verstorbenen Buch halters Albert Hdpstein. Seit jener Zeit, also seit 37 Jahren hat sich die Anwendung dieses Systems nach allen Seiten hin vollständig bewährt und bildet die Grund lage des frühern Handbuchs von A. Höpstein, sowie meines nun in zweiter Auflage erschienenen Lehrbuchs der Buchhaltung. Die Eigenthümlichkeit dieses von der Firma F. A. Brockhaus zu erst in dieser Vollkommenheit ausgebildeten Systems unterscheidet sich von der gewöhnlichen Anwendung der doppelten Buchhaltung haupt sächlich dadurch, daß die Eollectiv-Conten, welche die zahlreichen Per- soncn-Conten des buchhändlerischen Geschäftsverkehrs vertreten, eine ebenso sinnreiche wie zweckmäßige Vermittelung der einfachen Buch haltung mit demjenigen Theile des Rechnungswertes bilden, der die Besitz-Conten der doppelten Buchhaltung als ergänzcnderFactor umfaßt. Mit der Lösung dieser durch den buchhändlerischen Geschäftsverkehr sich etwas schwierig gestalteten Aufgabe sind aber auch alle Hindernisse beseitigt, welche der erfolgreichen Anwendung der doppelten Buchhaltung auf den Buchhandel cntgegenstanden, und es läßt sich sicher erwarten, daß die Benutzung dieser Methode immer mehr Geltung und Ausbrei tung gewinnen werde. Albert Rottner. Miscellen. Aus Berlin, 29. März berichteldie ofsiciöse Sternzeitung, daß die gepflogenen kommerziellen Verhandlungen mit Frankreich an dem genannten Tage beendet und der Vertrag, der auch den gegenseitigen Schutz der Rechte an literari schen Erzeugnissen und an Werken der Kunst feststellt, paraphirt worden sei. Die definitive Unterzeichnung werde nach erfolgter Zustimmung der Zollvereinsstaaten stattfinden. Personalnachrichten. Am 29. März beging einer der Mitarbeiter der Buchhand lung von F. A. Brockhaus in Leipzig, Herr Ehr. Friedr. Meißner, sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Er war einer der ersten, die der Gründer derselben, Friedrich Arnold Brockhaus, in sein Geschäft aufnahm. Dem wackcrn Greise, der aus diese lange Reihe von Jahren mit Ehren zurückblicken darf, wurden von Seiten seiner Prinzipale, wie Gcschäftsgcnossen vielfache Beweise der Anerkennung zu Theil.
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