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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18730416
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Eriche,nt außer Sonntags täglich. — Bis früh S Ußr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeige» aber an die Exvedition desselben zn senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Cigenthum des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler. ^5 86. Leipzig, Mittwoch den 16. April. 1873. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgctheilt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelauflage, ft — wird »ur baar gegeben? Gbtrcirdt in Berlin. 3436. ftHaus u. Welt. Blatt s. Deutschlands Frauen. 2. Jahrg. Nr. 14. Fol. Vierteljährlich >^: in. color. Kpfrn. 1^ >? Hübner S.' Mau in jiönigsberg. 3437. ftBujak, G., die Waffenhalle d. Herrn Blell aus Tüngen bei Worm- ditt. gr. 8. * Ziafemann in Danzig. 3438. Goltz, Frhr. Th. v. der, die sociale Bedeutung d. Gesindewesens, gr. 8. >ile,n>n in Wien. 3439. ft ltlütlvr, ossttsrrsiobisobs, k. 8ksnoArsüs. Mb 8eitsAS: „I)sr prstztikebs 8t«n0Ai'st'". R,sä.: 0. ksltzbösr. l5. IsbrA. i873. (24 Iftrn.) Ur. 1. Ar. 8. In Lomm. pro eplt. ** 2^z 3440. ft— für Theater, Atusik u. Kunst. Red.: L. Oppenheimer. 19. Jahrg. 1873. (104 Nrn.) Nr. 1. Fol. In Conim. pro cplt. **62/z Klingeliivefter in Darnisradt. 3441. ftCorrcspondcnzblatt d. Gesammtvereines der deutschen Geschichts- u. Alterthumsvereinc. Red. v. L. Wörner. 21. Jahrg. 1873. (l2Nrn.) Sir. 1, 2. gr. 4. In Comm. pro cplt. * l'/z -? Loesch in Tilsit. 3442. Bartsch, CH., üb. den wissenschaftlichen Unterricht. 8. In Comm. * 3443. Voclkel, M. I. A., die französische Conjugation. 3. Aufl. 8. * 2h^ Npk 3444. ft Schulgesetz-Sammlung, deutsche. Red. v. E. Keller. 2. Jahrg. >373. 2. Quartal. Nr. 14. gr. 4. Vierteljährlich * K >? 3445. ftSchulzcilung, deutsche. Red. v. E. Keller. 3. Jahrg. 1873. 2. Quar tal. Nr. 14. gr. 4. Vierteljährlich * 12^ Nzck 3446. tlsn/Isi', <4., 8otruI-Ms.ncltza.rtts v. MüitttsmbsrA. 2. Xuü. 4 81. tzitlr. n. ootor. Ar. 8o1. * 2l/z Schulbncbliandltlng in Dresden. 3447. ft Pantheon, das. Ein belletr. Wochenblatt. Hrsg.: N. v. Gerbel. 1. Jahrg. 1873. 2. Quartal. Nr. 10. gr. 8. Vierteljährlich * U 3448. SpielhaAkn'S, F., jämmtliche Werke. NeneAusg. 25. Lsg. 8. *6N/ StvNberg'sche VerlagSbnclth. in 0)otl,a. 3449. Sonntags-Blatt. Organ f. die Freidenker Deutschlands. Hrsg. v. A. Specht. 2. Jahrg. 1873. 2. Quartal. Nr. 14. gr. 4. Vierteljährlich * 6 N/ Weber's Bnchh. in Bonn. 3450. Literaturblatt, theologisches, Hrsg. v. F. H. Reusch. 8. Jahrg. 1873. 2. Quartal. Nr. 8. Hoch 4. Vierteljährlich * 1 >? Nichtamtlicher Theil. Das Reichs-Prcßgcsctz. Leipzig, 12. April. Die Commission des Reichstages für Berathung des von den Abg. Windthorst-Berlin und Genossen vor gelegten. Entwurfs eines Reichs-Preßgesetzes hat kurz vor den Oster ferien die erste Lesung desselben — in sechs langen Sitzungen vollendet. Alsbald nach dem Wiederzusammentritt des Reichstages (am 21. April) wird wahrscheinlich die zweite Lesung des Entwurfs in der Commission stattfinden, und etwa in der nächst darauf folgenden Woche dürfte der Reichstag selbst in die zweite Berathung desselben auf Grund des Commissionsberichtes eintreten. Es wäre zu wünschen, daß diese Pause von ein Paar Wochen benutzt würde, um die Ansichten Betheiligtcr und Sachverständiger, um namentlich auch die Ansichten der Tagespresse über den Entwurf, wie er aus der ersten Lesung der Commission hervorgegangen, zu verlautbarcn und dadurch entweder schon der Commission für ihre zweite Lesung, oder mindestens dem Plenum des Reichstages Mate rial für die weitern Stadien der Berathung zu liefern. Zu dem Ende thcilen wir nachstehend die Ergebnisse der ersten Lesung der Commission im Zusammenhänge mit und fügen gleich zeitig die Vorschläge bei, welche der von dieser gewählte Referent, Abg. vr. Biedermann, derselben für die zweite Lesung unterbreitet Vierzigster Jahrgang. und welche znin großen Theil nur die Vorbehalte und die An regungen formnliren, die bei der ersten Lesung im Schoße der Com mission gemacht wurden. Der Entwurf nach den in der ersten Lesung von der Commission gefaßten Beschlüssen lautet: §. 1. s. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Beschränkungen der Preßfreiheit finden nur insoweit statt, als dieselben durch dieses Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind. 1. d. Zum selbständigen Betriebe von Buch- und Steindrucke reien, Buch- und Kunsthandlungen, Antiquariatsgeschäften, Leihbibliotheken, Lesecabineten, sowie zum Verkaufe von Zeitungen, Zeit-, Flug- und andern Druckschriften oder bildlichen Darstellungen in bestimmten Geschüftslocalen bedarf es einer behördlichen Erlaubniß (Concession) nicht. Es gelten dafür lediglich die Bestimmungen der 88- H8. der Deutschen Gewerbe ordnung. §. 2. Eine Entziehung der Befugniß zum selbständigen Betriebe irgendeines der obigen Gewerbe, oder zur Herausgabe von Druckschriften und zum Verkaufe derselben, kann weder im administrativen noch im richterlichen Wege stattfinden. §. 3. Für de» gewerbsmäßigen Vertrieb von Schrift- oder Bild werken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und andern öffentlichen Orten und zum Sammeln von Bestellungen aus solche, sowie für das Anheften von Placaten, gelten die Vorschriften der W. 43. 44. und 57. der Deutschen Gewerbeordnung. Doch steht es Denen, welche einen Legitima- 186
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