Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1873
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- 1873-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1873
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80, 7. April. Nichtamtlicher Theil. 1297 zu verfolgen sind, vor Schwurgerichte verwiesen sehen will, hat der, vom Bundcsrath abgeordncteCoimnissor, derprensz.Geh.Regierung-- > rath Starke, endlich sein bisher beobachtetes Stillschweigen gebrochen s und die osficiclle Erklärung abgegeben, daß das Reichskanzleramt! den vorläufigen Entwurf eines Reichs-Preßgesetzes an die Regierungen behufs Einholung ihrer Bemerkungen darüber versandt habe, daß bei dem Meinungsaustausche darüber mehrseitig das Bedenken an geregt worden sei, ob eine gemeinsame Preßgesetzgebung thunlich sein möchte, bevor die Frage wegen Aburthcilung der Preßvergehen erledigt sei, was wiederum erst nach Feststellung der Deutschen Strafprozeßordnung zu erwarten stehe, daß daher diese letztere abznwarten sei, ehe man an das Preßgesctz gehe. Der Aufschub sei nun um so unbedenklicher, als die Vorarbeiten für die Strafprozeß ordnung sich bereits in einem vorgeschrittenen Stadium befänden. Diese Erklärung, obschon sie gerade keinen crmuthigenden Eindruck machte, hielt doch die Commission nicht ab, der Frage wegen der Schwurgerichte bei Preßvergehen schon jetzt ins Gesicht zu sehen. Insbesondere die Mitglieder aus dem Süden kämpften mit außer ordentlicher Wärme für eine Einrichtung, die, wie sic ausführten, bei ihnen in allen Gesellschaftsschichten und in allen politischen Parteien durchaus populär sei und deren Beseitigung oder Be schränkung dort allerwärts als ein Schlag gegen den Süden äußerst schmerzlich empfunden werden würde. Direct gegen die Bestimmung des tz. 7. erklärten sich eigentlich nur die conservativen Mitglieder der Commission, welche die bei der Presse Bctheiligten nicht anders als alle andern Rcichsangchörigen behandelt wissen wollten. Einige andere Mitglieder, Freunde der Schwurgerichte, wünschten, daß ein Weg gefunden werden möchte, um nicht an diesem Punkte das Preß- gesetz scheitern zu lassen, ohne jedoch dem Prinzip der Schwur gerichte etwas zu vergeben. Die Aufsuchung eines solchen Weges ward für die zweite Lesung in der Commission in Aussicht genommen, inzwischen einfach über ß. 7. abgestimmt und kam derselbe daun mit 13 gegen 5 Stimmen zur Annahme. Außerdem wurden gestern noch wegen Nennung der Firmen auf jeder Druckschrift die eiuschlagenden Bestimmungen des sächsischen Preßgesetzes als besonders präcis ausgenommen. — Interessant war, daß von eonservativer Seite vorgeschlagen ward, das Reichs-Preßgesctz auf folgende drei Para graphen zu beschränken: 1) der Betrieb der Preßgewerbe richtet sich nach der Deutschen Gewerbeordnung, 2) Preßvergehen werden nach dem Deutschen Strafgesctzbnchc bestraft, 3) alle andern Be stimmungen der Preßgesetze sind aufgehoben. Die liberalen Mit glieder erklärten diesen Vorschlag annehmen zu wollen, im nn man ihnen die Zustimmung des Bundesraths garantirt." Ein frommer Wunsch. — Wenn sich'- doch die Herren Sortimenter bei ihren Verschreibungen nicht so bequem machen wollten! Es scheint fast, als ob in manchen Handlungen das Ge schäft den Lehrlingen überlassen wäre. Da kommen directe eilige Verschreibungen an den Verlagsort, über Leipzig zu senden, weil mau sich nicht die Mühe nimmt, den Kommissionär des Verlegers, der in Leipzig ausliesern läßt, aufzusuchcn und sich gleich an den zu wenden — unnütze Verzögerung; oder man verschreibt, ohne daß man sich darum kümmert, ob man Rechnung hat, und erhält den Zettel zurück mit: Gegen baar? — Verzögerung; oder man verschreibt direct „unter Baud, Factur zurEiulösung bei meinem Commissionär", obgleich man wissen sollte, daß solche Zettel allemal nach Leipzig gehen mit der Weisung: gegen baär auszulicfcrn — große Ver zögerung; oder mau hört vom Besteller, daß das Buch da und da erschienen sei, und verschreibt von irgend einem Verleger des Orts das Bestellte; wenn nun nicht zufällig das Buch bei diesem erschie nen ist, geht der Zettel an den Verlagsort, hier vom falschen an den richtigen Verleger und von diesem nach Leipzig zurück — noch , größere Verzögerung. (Gelegentlich soll Fortsetzung folgen.) — > Wozu haben wir denn die vielen Bücherkataloge, Buchhändler- s Verzeichnisse u. s. w., wenn mau sich nicht einmal die kleine Mühe i nimmt, sie nachzuschlagen? Spondäus. Rüge. — „Es ist alles schon dagewesen", heißt es in Uriel Acosta; aber doch wohl folgender Fall noch nicht: Hr. Otto Nie mann in Sangerhausen, zugleich Verleger des Sangerhäuscr Kreis- blattcs, bietet in genanntem Blatte die im dortigen Progymuasinin eingeführten Schulbücher mit lOU U Rabatt aus. (Mau sieht daraus, daß es auch in kleineren Städten nicht an solchen Rabatt- Schleudcrern fehlt.) Ich, als Concurreut des genannten Herrn, mußte nun wohl oder übel denselben Rabatt an Schulbüchern offe- riren. Um sich aber der ihm lästigen Concurrenz auch nach dieser Seite zu erwehren, nimmt derselbe die ihm von mir übersandten Annoncen für das Kreisblatt einfach gar nicht auf, sondern schickt sie mir wieder zurück! Sangerhausen. U. 8. Durch den seitdem 31. März in den Leipziger Buch drucke - reicn eingeführten neuen Normaltarif mit dem weiter bewilligten Localzuschlag von 15 U> auf die Alphabetrechnung sind die Löhne nun im Allgemeinen um ca. 20—25°/o gegen die im December 1872 geltenden, um 40 A gegen die vom December 1871 erhöht,— denn wie bekannt wurde schon damals eine Steigerung von 16N A> bewilligt; in vielen Fällen aber, die in Leipzig gerade von Bedeu tung sind, ist die Erhöhung eine noch größere. Der Präsident des Buchdruckergehilsen-Verbandes und Redak teur der Zeitschrift „Korrespondent", Hr. Richard Härtel, wurde unlängst vom hiesigen Rath als Gewerbepolizeibchörde wegen der mit Bezug auf den gegenwärtigen Strike in obigem Blatte abge druckten Acußcrung: „Wir erwarten, daß kein ehrenhafter College in Leipzig Condition annimmt", auf Grund von ß. 153. der Reichs- Gewerbeordnung zu einer Haftstrafc von sechs Wochen verurtheilt, da in jenen Worten zweifellos eine Ehrverletzung und eine Art von Vcrrufscrklürung gegen alle diejenigen „Collegen" zu erkennen sei, die in Leipzig Condition annehmen. Dieser Bescheid, gegen welchen Hr. Härtel Recurs eingeweudet hatte, ist jetzt in zweiter Instanz von der königl. Kreisdirection bestätigt worden und derselbe hat jetzt also das ihm auf sechs Wochen angewiesene Logis zu beziehen. Aus dem Reichs-Postwesen. — Für den Verkehr mit Schweden ist vom 1. April ab die Gewichtsstufe für Drucksachen von 40 auf 50 Gramm, und das bezügliche Maximalgewicht von 250 auf 500 Gramm erweitert worden. In den Portosätzen tritt eine Aeudcrung nicht ein. Die Leipziger Bank hat unterm 1. ds. den Wechseldisconto auf 5^/2o/g, den Lombardziusfuß auf 6^0/0 erhöht. Pcrsonalnachrichtcn. Am 2. April feierte Herr Franz Theod. Franke, Besitzer der Firma Dörffling L Franke hier, den 50. Jahrestag seines Ein tritts in den Buchhandel. Deputationen der Buchhändler- und Buch drucker-Genossenschaft, aus akademischen und sonstigen Kreisen brachten dem Jubilar Glückwünsche und äußere werthvolle Zeichen der Anhänglichkeit und Dankbarkeit dar. Am Abend hatte Herr Franke in dem reich geschmückten Saal des Hotel de Pruste seine Familie und Freunde, sowie das gesammte Geschästspersonal zu einem splendiden Festmahl vereinigt.
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