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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1873
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1322 Nichtamtlicher Theil. ^ 82, 9. April. Nichtamtlicher Theil. Einige wohlgemeinte Bemerkungen über die Statutcn-Berathung des Allgcm. Deutschen Buchhandlungö-Gthilfrnvcrbanvcs. Indem wir uns nachstehend gestatten, ein paar Worte über obiges Thema zu veröffentlichen, da cs von anderer Seite nun wohl nicht mehr zu erwarten sein dürfte und eine solche Besprechung doch vielleicht ersprießlich wäre, möchten wir uns zunächst entschieden dagegen verwahren, von dem Herrn Berichterstatter der betreffenden Generalversammlung unter die „Widersacher" des genannten In stituts gezählt zu werden, da zwischen einer ernsten und wohl gemeinten Kritik und einem prinzipiellen Widerspruch wohl ein ebenso großer Unterschied ist, wie zwischen der Thätigkcit zweier Bauleute, vou denen der eine ein Haus stützen hilft und der andere ein solches einreißt. Man kann für das Gute an einer Sache warme, herzliche Theilnahme hegen und doch gegen wirkliche oder vermeintliche Ausschreitungen, sowie sonstige Fehler und Schwächen mit allen erlaubten Waffen zu Felde ziehen. Die Berechtigung hierzu hat in unserem Falle wohl Jeder, der cs mit dem Wohle unserer Berufsgenossen aufrichtig meint und einiges Vcrständniß der Sache zu haben glaubt. Und wir wollen in der That nichts anderes, als volle Klarheit und Sicherheit, soweit es möglich, in die Sache bringen. Wir haben nicht ohne Grund die „Berechtigung" betont, da hier und da die Ansicht laut wurde, daß eigentlich nur Mitglieder des Verbandes die Befugniß hätten, ein Wort hineinzureden. Wenn übrigens der Herr Berichterstatter meinen sollte, daß unter den „500 Angehörigen unseres Berufs, die sich hier vereinigt haben re." nicht auch solche seien, die Grund zu Ausstellungen zu haben glauben, so ist er im Jrrthum. Um nur einiges zu erwähnen, so wird von verschiedenen Seiten die dem Circular au die Herren Prin zipale beigcfügte Erwiderung gegen vr. K. Heym (siehe Börscnbl. Nr. 281 u. 287 vom v. I.) nach Form und Inhalt in den schärfsten Ausdrücken getadelt. Ebenso sind mit der Anrechnung des zuerst erhobenen Thalers auf das Quartal October bis De- cember 1872, statt Januar bis März 1873 sehr Viele nicht einverstanden; es dürften hierbei, da die Genehmigung der Be hörde noch nicht erlangt ist, Wohl auch noch Bedenken ganz anderer Art statthaft sein. Wir wollen uns hierauf beschränken, könnten aber mit Weiterem dienen. Wir sind nach unserer Auffassung der Sache in diesem Blatte noch keinem wirklichen „Widersacher" des Allgem. Deutschen Buch handlungs-Gehilfenverbandes begegnet, glauben vielmehr, daß, wenn das jetzt noch junge Bäumchen trotz der vielen Fehler, die wohl unbestreitbar seitens seiner Pflanzer und Pfleger anfänglich be gangen, mit der Zeit ein kräftiger, Schutz und Schirm bietender Baum werden sollte (und wer möchte das nicht von ganzem Herzen wünschen und soviel als möglich dazu beitragen helfen?), die mit allem Unrecht „Widersacher" genannten offenherzigen Freunde, wie Hr. vr. Heym, Hr. v. und A. einen gewiß nicht geringen Antheil an seinem Gedeihen haben. Wenn der Arzt oder der Gärtner mit scharfem Messer wildes Fleisch oder wilde Triebe von dem Kranken resp. der Pflanze entfernt, so thut er es selbstverständlich nur zum wohlverstandenen Heile des leidenden Theiles und somit des ganzen Menschen resp. der ganzen Pflanze, auch wenn er dem betreffenden Thcilc momentan Schmerzen oder Schaden verursachen sollte; ist cs denn in unserer Angelegenheit nicht genau derselbe Fall? Und wenn die königl. sächs. Staatsregierung resp. das königl. Gerichtsamt, von deren Entscheidung doch wohl schließlich das Jns- lebentreten des Instituts abhängcn wird, guten Grund haben sollte, die Genehmigung zu beanstanden (und nach den uns bekannten Er fahrungen eines anderen ähnlichen Instituts dürfte dies wenigstens nicht zu den Unmöglichkeiten gehören), so wird man dieselbe doch ge wiß nicht zu den „Widersachern" des Instituts zählen dürfen, son dern die Ursache der Verweigerung in der mangelhaften, nicht hin reichend Gewähr bietenden Fassung der Statuten suchen müssen. Da nun infolge dessen eine nochmalige Statutenberathung noth- wendig sein würde, so erlauben wir uns diese Zeilen in der Hoffnung zu veröffentlichen, daß dieselben vielleicht einiges brauchbare Mate rial dazu bieten könnten. Indem wir nun zu unserem eigentlichen Thema übergehen, wollen wir zuerst diejenigen Punkte des Statuten-Entwurfs be sprechen, welche wir einerseits gern beibehalten und andrerseits gern entfernt gesehen hätten, in einem zweiten Artikel sodann einiges aufführen, was wir geändert oder hinzugcfügt wünsch ten, und schließlich in einem dritten uns mit der Verwaltung der Krankeneasse befassen. Dabei werden wir uns nur an wichtigere Punkte halten und Nebensächliches ganz beiseit lassen, ebenso auf bereits früher in d. Bl. Gesagtes, soweit thunlich, nicht zurückkommen. Um etwaigen Einwürfen im voraus zu begegnen, wollen wir gleich hier bemerken, daß wir uns für diesen Zweck einstweilen voll ständig auf den Boden des Collcgialitäts-Prinzips stellen werden, aber sonst an dem in Nr. 254 und 281 d. Bl. vom v. I. von den Hrn. o. und Prof. vr. Heym Gesagten festhalten und dies für die allein richtige Basis eines Instituts wie der Allgemeine Gehilfen verband ansehen. Daß mandasAllgemeineCentral-Stellenvermittelungs-Burean fallen ließ (freilich heißt es in dem betreffenden Berichte, nur in der jetzigen Form und mit ausdrücklichem Vorbehalt der Wiedererrich tung zu gelegenerer Zeit!), konnte nicht anders erwartet werden und soll uns nur zu der Bemerkung veranlassen, daß die Motive hierzu bei einem Verein, der nicht nur die Interessen des Augenblicks be rücksichtigen soll und nicht so leicht Aenderungen seiner Statuten vor nehmen kann, etwas seltsam erscheinen müssen. Die Herabsetzung des wöchentlichen Krankengeldes von 6 Tha- lern auf 5 Thalcr, die wir von unseren! Standpunkte aus für ganz zweckmäßig, nur noch nicht weitgehend genug halten, erscheint ganz unerwartet, wenn man erwägt, daß 1) der Vorstand wenige Tage vor der Versammlung (s. Börsenbl. vom 29. Jan.) noch glaubte im Stande zu sein, sein Programm (also 6 Thaler und Stellenver mittelung) durchführen zu können, und 2) daß die bis dahin einge gangenen Geschenke und außerordentlichen Beiträge der Herren Chefs (siehe Nr. 27 d. Bl.) auch mehr als ausreichend sein müßten, wenn die in Nr. 260 d. Bl. vom v. I. und in dem Circular an die Herren Prinzipale gegebene genaue Berechnung eine solche wirklich wäre! Ob es im Sinne vieler Mitglieder ist, daß die Beiträge künftig in halbjährlichen statt vierteljährlichen Raten erhoben werden sollen, lassen wir dahingestellt, meinen aber, daß ein Institut, dessen einziger Zweck die Förderung der Interessen des Gehilfenstandcs ist, die Entrichtung der Beiträge soviel als irgend möglich leicht machen sollte. Daß man Z. 16., die Errichtung eines Anfsichtsrathes, bestehend aus drei Leipziger Prinzipalen, gestrichen, ist aufs tiefste zu beklagen und halten wir dies für einen nicht leicht wieder gut zu machenden großen Fehler. Es ist wohl nicht nöthig, darauf hinzuweisen, daß es einem Institute, wie der Gehilfenvcrband, wel ches so viel auf die Beihilfe seiner Gönner und Freunde, also iw
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