Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1861
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- Ausgabe
- Band
- 1861-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1861
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- Deutsch
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- Saxonica
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Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. für den Beiträge sür daS Börsenblatt sind an die Redaetion, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Luchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthuin des Börscnvcreins der Deutschen Buchhändler. A mtl i ch e r Thei l. Leipziger Verlcgcr-Lerein. Allgemeine Geschäftsnormcn. Als nothwcndige Grundbedingungen anerkennt der Verein folgende Gcschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mit glieder und die Sortimentshandlungen, mit denen sie in Rech nung stehen oder kommen werden- als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponict Ucbertragene muß, soweit cs nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauffolgenden Ostcrmesse bezahlt werden. 2) Das Disponircn unabgcsetzter und das Rcmittiren fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers stalt- sindcn. .3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erle digt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermcsse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berech tigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jederZeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostermcsse zurückzu- scndcn berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zu- , rückzunehmcn, rcsp. sich anrechnen zu lasten, nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugniß, ihm zurDisposition gestellte Artikel durch dirccte oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuvcrlangcn, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermcsse zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Ziycck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allge meine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich im Abschließen der Eonti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbin dungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils hcr- bcizuführen. tz. 2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungen, welche die sem Zweck zuwidcrhandcln, kann der Verein folgende Maßregeln anwendcn: s) Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Creditentziehung, v) gänzliche Creditentziehung, ä) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, e) Einziehung durch Wechsel, s) Einziehung durch gerichtliche Klage. Achtundzwanzigster Jahrgang. §. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefcrtigt, die mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rechnung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben voll ständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach dcrMichae- lismeste. Leipzig, Dccbr. 1860. Aböl, Ambr., 8tellv. Amelang's Verlag. Arno ldische Buchh. Bach, I. G. Brcdt, E. Costenoble, H. Dürr'sche Buchh. Engelmann, Will)., 8loIIv. Fleischer, Fr. Förstner'sche Buchh. Fries, Herm. Geibel, Carl. Gerhard, Wolfg. Gräbner, G. Gumprecht, A. Händel, C. A. Hinrichs'schc Buchh., 8te»v. Hirzel, S., Loinm.-Ill. Klinkhardt, I. Kollmann, C. E. Lorck, E. B. May er, E. H. Mayer, Gustav. Naumburg, E. W. B. Polet, C. B. Rcclam jun., PH. Rei chenb ach'sche Buchh. Schlicke, B., Oomm.-K. Schrag's Verlag, I. L. Schuberth L Eo. Schultze, Herm. Schulz, O. A. Tcubncr,B. G., Oonun.-K. Wicdcmann, L. Winter'sche Verl., E. F. Möller, I. T. Bekanntmachung. Schon im Mai d. I. zeigte ich an, daß der Herr Verfasser des Merkchens: Der Jahresabschluß des Sortimentsbuchhändlers. Eine kurz- gefaßte, auf Erfahrung beruhende Anleitung nach den Grundsätzen der einfachen Buchhaltung den Vermögcnsbe- stand, sowie Gewinn und Verlust einer Sortimentsbuch- händlung zu ermitteln. Zweite durchgesehene Auflage. Preis 12 S-s baar. so gütig gewesen, demUntcrstützungsvercinc 100Exemplare gratis zu überweisen. Die Ausführung dieser Schrift, in ihrem Bestreben dem Sortimenter seine Vermögenslage, bei Beginn eines neuen Jah res, mit nicht zu großer Mühe undZeit, klar zu machen, ist selbst verständlich von größter Wichtigkeit und gereicht dem Hrn. Ver fasser zu ganz besonderer Anerkennung. Der größcrcThcil derExemplare ist noch vorhanden, ich lade zur ferneren Anschaffung hierdurch freundlichst ein und bitte, sich 3
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