Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1873
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- 1873-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1873
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- Deutsch
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45, 24. Februar. Nichtamtlicher Theil. 715 mehr hatte als am Anfänge des Jahres. Von den nationalliberalen Zeitungen hatte die National-Zeitung Ende 1872 ca. 800 mehr als Anfangs 1871, die Spener'fche Zeitung, welche allerdings erst seit dem zweiten Quartal 1872 als Organ der nationalliberalen Partei gelten kann, zu dem gleichen Zeitpunkt über 250 mehr als Anfangs 1871. Die Vossifche Zeitung hat in den zwei Jahren ebenfalls un gefähr 1000 Abonnenten, der Neue Social-Demokrat 4000 und die Germania über 5000 gewonnen. Auffällig, aber sehr erklärlich ist die rückgängige Bewegung in der Zahl der auswärtigen Abonnenten der „Post" und der Volkszeitung, von denen die erstere in den zwei Jahren etwas mehr, die andere etwas weniger als die Hälfte ver loren hat. An der rückgängigen Bewegung nimmt auch der Kladdera datsch Theil, und zwar um 3000 Abonnenten in zwei Jahren. Zur Deutschen Buchhändler-Bank glorreichen An denkens. — Die Berliner Gerichts-Zeitung vom 20. Febr. berichtet: „Vor etwa einem Jahre beabsichtigte eine Anzahl hie siger und Leipziger Buchhändlerfirmen eine Berliner Verkchrs- anstalt für den Buchhandel der ganzen Welt ins Leben zu rufen, und ward zur Leitung des Instituts der Chef einer Leipziger Firma in Aussicht genommen. Die neue Schöpfung mißlang durch beharr lich aufrecht gehaltene Meinungsverschiedenheiten der Interessenten. Der eventuell ernannte Director glaubte nunmehr, Entschädigungs ansprüche begründen zu können, die abgelehnt wurden, da ein Vertrag zwischen ihm und der Gesellschaft weder mündlich noch schriftlich abgeschlossen worden war. Ans bestimmte Verabredungen konnte Erstercr somit seine gegen die nicht zu Stande gekommene Bank zu machenden Ansprüche nicht stützen. Er erhob Klage und führte in derselben an, daß er wenigstens dieselben Rechte haben müsse, wie der Handlungsgehilfe, d. h. daß ihm seine Stellung habe nach den Vorschriften des Deutschen Handelsrechts gekündigt werden müssen. Ferner berief er sich wegen der Höhe des Gehalts eines Dircctors einer Actiengesellschaft auf das Gutachten bekannter Berliner Gründer, welche bekunden sollten, daß das Einkommen der mit einer solchen Stelle betrauten Person stets nach der Höhe des Gründungs- capitals bemessen werde, daß im vorliegenden Falle mithin das Gehalt niedrigstens auf jährlich 6000 Thlr. zu berechnen sei. Die Verklagte entgegnete daraus, daß sie den Kläger zu entlassen ge- nöthigt gewesen sei, weil er nicht das Genügende geleistet hätte, bestritt, daß er irgend welches Gehalt fordern könne, da darüber gar nichts mit ihm verabredet worden, und daß ihm seine Stel lung nicht hätte gekündigt werden müssen, da er nicht als Handlungs gehilfe angesehen werden könne, hielt eventuell aber für eine solche Stellung ein jährliches Gehalt von 1500 Thlr. für angemessen. Das Stadtgericht nahm zwar gleichfalls an, daß der Kläger sich nicht in der Lage eines Handlungsgehilfen der Gesellschaft gegen über befunden habe, daß eine Kündigung seiner Stellung also nicht nothwendig gewesen wäre und hielt die Gesellschaft zur sofortigen Entlassung des Klägers für berechtigt, nicht aber hielt der Gerichts hof dafür, daß die Gesellschaft dem Kläger für seine Thätigkeit keine Entschädigung schuldig sei, weil mit ihm kein diese Frage regelnder Vertrag geschlossen. Derartige Personen pflegten nicht umsonst zu arbeiten, auch habe keine Gesellschaft das Recht, eine solche Arbeit umsonst zu verlangen. Stillschweigend wüßten beide Theile in solchen Fällen, daß es sich zwischen ihnen um eine Gcldcntschädigung handle. Dagegen trat das Gericht der verklag te» Gesellschaft wieder darin bei, daß ein Gehalt von 1500 Thlrn. jährlich für eine Stellung, wie Kläger sie eingenommen, angemessen sei. Da festgcstellt war, daß er der Buchhändler-Bank 14 Tage seine Dienste gewidmet, so wurde dem Kläger vom Stadtgericht der 24. Theil dieser Summe zugcbilligt." Berichtigung. —Bezüglich des in Nr. 41 d. Bl. enthaltenen Referates sehe ich mich veranlaßt, zu dessen Vervollständigung Folgen des zu bemerken: Der populär-medicinische Verlag, welcher unter meiner Firma dcbitirt wird, ist nicht von mir ins Leben gerufen worden, sondern ging von meiner Vorgängerin an mich über. Der größte Theil desselben liegt, seir cr sich in meinem Besitz befindet, vollständig brach, da ich für dessen Vertrieb nichts thue, was schon daraus ersichtlich, daß seit dem Bestehen meiner Firma, also seit sschs Jahren von den meisten Artikeln neue Auflagen nicht erschienen sind. Daß mein Verlag nicht lediglich aus derartigen Artikeln be steht, hat nicht nur die öffentliche Verhandlung ergeben, sondern ist auch den meisten der Herren Sortimenter bekannt, und ebenso einem Theile der Herren Verleger, daß ich nicht unbedeutenden Bedarf an Sortiment habe. Mit Anfertigung von Geheimmitteln oder Me- dicamenten befasse ich mich nicht und habe dies auch nie gcthan. Meine Verbindung mit der hiesigen königlichen Hofapotheke beruht auf der Vereinbarung des Commissionsdebites. Schließlich muß ich noch berichtigen, daß ich das vr. Rctau'sche Buch: „Die Selbst bewahrung" nicht herausgegeben habe, sondern daß dasselbe mit den übrigen Artikeln auf mich übergegangen ist. Ohne ein bestim mendes Urtheil über dasselbe fällen zu wollen, darf ich wohl anfüh ren, daß Männer wie Hufeland, Tissot, Boerhaave u. a. ganz das Gleiche, wie hier Gesagte, geschrieben haben; daß der eigentliche Zweck desselben ein durchaus moralischer ist und mir täglich Beweise dafür zugehen, daß dieses Buch gewiß mehr Nutzen stiftet, als manches andere von hochberühmten Verfassern. Im Uebrigen ver weise ich auf das den Verklagten verurtheileude Erkenntniß des königl. Gerichtshofes. Leipzig, 19. Februar 1873. A. F. Bierey. Der Verein der Berliner Buchdruckereibesitzer be schäftigte sich in diesen Tagen mit dem hiesigen Buchdruckerstrike und nahm in dieser Beziehung folgende Resolution an: „1) Es ist Pflicht des Vereins, alle seine Kräfte daraus zu verwenden, daß dem vereinten Vorgehen der Leipziger Buchdrnckereibesitzer gegen die Uebergriffe der Verbandsgehilfenschaft auch in Berlin Förderung geschafft werde; 2) Es ist ferner Pflicht des Vereins, dahin zu streben, jenem Vorgehen zunächst dadurch cntgegenzukommen, daß von den in Leipzig resp. freiwillig ausgeschiedenen oder entlassenen Verbandsmitgliedern keins hier in Arbeit eingestellt wird." — Es soll demnächst eine Generalversammlung sämmtlicher Buchdruckerei- bcsitzcr Berlins cinberufen werden, um den Versuch zu machen, eine Einhelligkeit der Berliner Prinzipalitüt über diese Punkte herbei zuführen. Pcrsonalnachrichtcn. Herr A. Bonz (Mitbesitzer der I. B. Metzlcr'schen Buchhand lung) in Stuttgart erhielt vom Deutschen Kaiser die Kricgsdenk- münze von Stahl, am Nichtcombattantcn-Bande zu tragen. Auf der Moskauer Polytechnischen Ausstellung wurde Herr Aug. Stadcrmann jun. in Ohrdrufs für die von ihm aus gestellten Stempelfarben, Tinten und flüssigen Leime mit der Bron zenen Medaille prämiirt. Am 21. Febr. feierte der Vorsteher der Jnseratcnabtheilung der hiesigen Jllustrirten Zeitung, Herr Eduard Klemm, den Jubcltag, an welchem sein Eintritt in das Weber'sche Haus vor 25 Jahren stattsand. Sowohl seitens seines Prinzipals als auch von seinen College» erhielt der Jubilar namhafte und ehrenvolle Geschenke aller Art, so u. a. von ersterem eine silberne Dose mit gol denem Inhalt. 96*
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