Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1873
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- Band
- 1873-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1873
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- Deutsch
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1820 Amtlicher Theil. 114, 19. Mai. Sie werden mit dem Vorstande Ihre Anerkennung dem Bestreben unseres Börsenblattes nicht versagen, seinen literarischen Theil immer mehr zu vervollständigen, sowie denjenigen Theil, in welchem die Ansichten der Einzelnen über die den Buchhandel angehen den Gegenstände und Vorkommnisse zum Ausdruck kommen, mit lcscnswerthcn und einsichtigen Arbeiten zu süllcn. Wenn das Börsen blatt auch in erster Linie das Anzeigeblatt für den deutschen Buchhandel ist, so hat es doch außerdem als Organ des deutschen Buch handels die Bestimmung, fürnehmlich auch die Materialien zur Geschichte desselben aufzunehmen. Die jüngst geschehene Hinweisung, daß solche in den Geschäfts- und anderen Papieren einzelner Berlagshandlungen befindliche Materialien sorgsam zu conscrviren seien, verdient wohl Beachtung. Strebsame und fleißige Männer in unserem Kreise, welche sich mit Vorliebe und Kenntniß mit diesen Gegen ständen beschäftigen, werden diese Materialien zu verwerthen wissen. Daß das Jnhaltsverzeichniß zum Börsenblatte 1872 noch nicht in Ihren Händen ist, verschulden die trüben Zustände und argen Störungen, welche durch die Buchdrucker-Strikes in Leipzig entstanden sind, Störungen, welche durch die Arbeitseinstellungen der Setzer auch an anderen Orten den Buchhandel auf das empfindlichste berührt haben. Dürfen heute auch diese Strikes insoweit wohl als erledigt bezeichnet werden, als durch ein Uebereinkommen zwischen den Buchdrucker-Prinzipalen und den sogenannten Verbands- Gehilfen wenigstens der Grundstein zu einer friedlichen Lösung der unglücklichen Wirren gelegt worden ist, und soll von diesem Platze aus kein llrtheil laut werden, so wenig über die Veranlassung, als das Prinzip und die Ziele dieser zu einem vollständigen Kriege zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gediehenen Zerwürfnisse, so darf ich doch constatiren, daß die deutschen Verleger die schweren Schädi gungen, welche ihre Unternehmungen durch die Strikes erfahren haben, im Interesse der Druckereibesitzer ruhig hingenommen und sich bereit gezeigt haben, lediglich den Druck der allerdringendsten Verlagsartikel zu verlangen, um nicht ihrerseits, auch nur indircct, jene zu nöthigen, Grundsätze auszugeben, welche dieselben den Strikes gegenüber festhalten zu müssen glaubten. Auf welchen Grundlagen nun aber auch der zwischen den Prinzipalen und Gehilfen zu vereinbarende neue Tarif seine wirk liche Regelung erfahren wird, — die Herstellungskosten für unsere Produkte erreichen, selbst wenn — was der Verlagshandel wohl beanspruchen darf — die Druckereibesitzer sich mit einem geringeren Aufschlag als bisher auf die so bedeutend gesteigerten Selbstkosten begnügen werden, eine so bedenkliche Höhe, daß die Herstellung gerade derjenigen Werke, welche in strengster, selbstloser Arbeit die Wissenschaften Schritt vor Schritt weiter förderten, am ernstesten leiden werden. Schon früher konnten viele dieser echt deutschen Arbeiten nur durch eine Entsagung von allen Seiten ins Leben gerufen werden. Ihrer Herstellung sind jetzt Hindernisse bereitet, welche die deutsche Wissenschaft schwer empfinden wird. Wenn ich im vorigen Jahre gegenüber den schon damals bedeutend gesteigerten Productionskosten der Bücher auf den ansehn lich erweiterten Absatzmarkt deutscher Bücher Hinweisen durfte, so haben doch nun diese Kosten sich in einer Weise erhöht, daß zu deren Aus gleichung der erweiterte Absatz nicht genügt. Der Verlagshandel wird gegenüber diesen ganz außerordentlichen Verhältnissen mit noch größerer Vorsicht und Bcdachtsamkeit an seine Unternehmungen zu gehen haben; wir wollen hoffen, nicht zum Schaden der deutschen Literatur! — Das deutsche Gesetz zum Schutz des Urheberrechtes vom 11. Juni 1870 ist nun auch Anfang dieses Jahres in Elsaß-Lothringen eingeführt und gilt nunmehr im ganzen Deutschen Reiche; es hat sich, wo es zur Anwendung gekommen, wohl bewährt. Wie verlautet, bereitet auch die K. Kaiserl. Oesterreichische Regierung dessen Einführung unter Aenderung des oesterrcichischen Nachdrucksgesetzes von 1846 vor. Der Entwurf eines Gesetzes betreffend den Schutz des Urheberrechts an Werken der bildenden Kunst und der Photo graphie, welcher von den betreffenden Kreisen seit bald drei Jahren erstrebt wird, ist nun kürzlich dem betreffenden Ausschüsse des Bundesrathes überwiesen und wird hoffentlich in nicht zu ferner Zeit au den Reichstag gelangen. Die Verhandlungen, in welche auf unsere Anregung hin das Reichskanzleramt zur Erzielung einer gemeinsamen Literarconvention des Deutschen Reiches mit Großbritannien bereits vor Jahresfrist getreten ist und von welchen ich in meinem vorjährigen Bericht Erwähnung gethan, haben seither noch zu keinem bestimmten Resultate geführt. Der Vorstand erachtet es für geboten, ein solches erst abzuwarten, bevor er bei dem Reichskanzleramt, bei welchem unser in den Heidelberger Protokollen niedcrgelegter Entwurf zu einem gemeinsamen deutschen internationalen Vertrage die volle Beachtung gesunden, seinerseits weitere Schritte zur Herbeiführung einer für den deutschen Buchhandel sehr wünschcnswerthen Literarconvention mit Rußland und mit Holland, wie einer gemeinsamen des Deutschen Reiches mit Frankreich veranlassen dürfe. Mit um so gespannterem Interesse sehen wir dem Resultate der gedachten Verhandlungen mit Großbritannien entgegen. Welchen Werth gerade auch der französische Buchhandel auf unsere Berathungen in Heidelberg legt, ersehen wir aus dem Umstande, daß der Lsrsls äs 1a lüdrairis in Paris in seinem äournal eine sorgfältige und treue Uebcrsetzung unserer Protokolle darüber gegeben und als erstes Stück einer von ihm herausgegebenen Sammlung von Dokumenten, angehend das literarische Eigenthum, veröffentlicht hat. Das in Aussicht gestellte, für alle Cantone der Schweiz gleichförmige Gesetz über das literarische Urheberrecht ist durch die Verwerfung der Bundesrevision nicht in Kraft getreten. Die abermaligen Versuche des Preußischen Abgeordnetenhauses, die endliche Aufhebung, sowohl des Zeitungs- als des Kalenderstempels herbeizuführen, sind leider wieder ohne Erfolg geblieben; die Ucberzeugung von der Unangemessenheit dieser Steuern ist freilich jetzt eine so allgemeine, daß wir hoffen dürfen, die Zeit, wo beide Steuern in Fortfall kommen, wird keine zu ferne mehr sein. Auch die bestimmt und zuversichtlich erwartete Einbringung eines Reichspreßgesetzes bei dem Deutschen Reichstage ist nicht er folgt. Der von Mitgliedern des letzteren vorgelegte Entwurf, dessen zweite Lesung in der dazu bestimmten Commission nun erfolgt ist, hat sicher wie überall auch in den Kreisen des Buchhandels die verdiente Beachtung und Würdigung erfahren. Der Börsenvorstand glaubt daran festhalten zu müssen, sich erst dann in einer dazu zu berufenden Commission von Geschäftsgenossen mit dem Gegenstände beschäftigen zu dürfen, sobald der von dem Bundesrath an den Reichstag gelangte Entwurf vorliegt. Steht nach den jüngsten öffent lichen Mittheilungen dies nun auch demnächst bevor, so erscheint es doch zweifelhaft, ob dieser Entwurf des Bundesrathes sich dem aus der Mitte des Reichstages hervorgegangenen, auf freisinnigen Prinzipien beruhenden und eine freie Bewegung der Presse sichernden Entwürfe anschließen wird.
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