Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200323
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192003236
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200323
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-23
- Monat1920-03
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Medakttoneller Teil. Xs 62. 23. März 1920. Antiquariats-Kataloge. Katalog Nr. 659: Osi-manästik. Ootisc-d — ^nAelsäetisiscti — Norckisek — uuck Uittelboedcknutseti — veutselio Nleinckarlsn u. VoUrskuncko u. s. aus ckor kibliotüek ckos 1° ?rok. vr. ^llreck »olcker. 8°. 110 8. 2578 Nrn. Kunst-^uktionsdaus ^latd. KompertL, Vuolrd. u. Antiquar., Inti.: ?. Haustein L 8ötine, Köln, Neumarkt 3: Katalog Nr. 190: 8ammluug vr. ?aul >Vangemaim ch, Marken. Kunstgexverblieke Arbeiten äes 16.—18. ckalil'üunckerts in ^o>6, L.ex.-8°. 95 8. 2336 Nru. I^Iit 36 Lilciertakeln. Versteigerung: vienstag, 6en 13., dis IVIittvvock, den 21. ^pril 1920. ^lv^er's Luekd., KrieOried, d-eipLig, leuduerstr. 16: Antiquariats-Katalog Nr. 154: Neu« Kolge I: ^utograplien — vis veutseden ^eitsedrikten — Kultur — Kunst — Literatur — 8°^ 41^8.^'l036^Nrrl.o ^ntiquariats-^nreiger Nr. 28 8°. 96 8. 1840 Nrn. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Am 16. März konnten der Verlag und die Buchdrucke rei von Emil Schellmann in München-Gladbach auf 50 Jahre ihres Bestehens zuriickblicken. Am 16. März 1870 übernahm Emil Schcllmann die A. Nisfarthsche Sortimcntsbuchhandlung in M.-Glad- bach, der er wenige Jahre darauf eine Buchdrnckerei und Verlag an- gliederte. Das Sortimentsgeschäft wurde 1877 an L. Boltzc verkauft vnd die Buchdrnckerei in nenerbante eigene Räume verlegt. Der Grün der ist 1902 gestorben, und seitdem ist sein Sohn, Herr Emil Her mann Schcllmann, Inhaber der Firma. Neben eigenem Verlag wird eine umfangreiche, vom Verein Deutscher Zeitnngsverleger aner kannte Annoncen-Expeöition betrieben. Auch ist der Firma die Haupt vertretung der Kölnischen Zeitung, Frankfurter Zeitung und Ham burger Nachrichten übertragen worden. »Königsberg i. Pr. gehört noch nicht zu Polen«. — Zu der unter dieser Überschrift in Nr. 53 des Bbl. erschienenen Mitteilung wird uns aus dem Leserkreise geschrieben: Das 1848 von Flüchtlingen gegrün dete Polnische National-Muscum in Napperswil am Zürichsce enthält unter vielem anderen auch sehr interessantes statistisches Karten material über Polen. Dabei ist Königsberg, wie überhaupt ganz Ost preußen, zu Polen gerechnet, und so sind die Angaben über Produk tion, Schulen, Landwirtschaft usw. natürlich irreführend, denn man vermutet danach in Polen einen viel besseren Kulturznstand, als er wirklich dort ist. Die Statistiken stammen alle aus den letzten zwan zig Jahren. Eine polnische Volksuniversität. — Wie die »Gazeta Glaztyndka« meldet, ist das Hotel »Neichshof« in A l l e n st e i n in polnische Hände gelangt. Es soll dort eine polnische Volksuniversität von dem erm- ländischen Komitee, Schulabteilung, eröffnet werden. Der Lehrplan ist ans polnischen Sprachunterricht, polnische Geschichte und Geographie beschränkt, sodaß die Bezeichnung Universität reichlich hoch gegriffen ist. »einhciz-rechtschrcibung«. — Da soll den Geistern von gestern und heute wieder einmal tüchtig cingeheizt werden! Nur schmeckt die Sache zu sehr nach — Dadaismus, wenn man die Wortbilder betrachtet, die unter der projektierten »Neuordnung« entstehen. Die Negierung dürfte Las am schnellsten erfahren, wenn ihre Gesetze und Verordnungen im braven Staatsbürger statt tiefen Ernstes, oft nur Lachsalven er wecken. Hier tut's nicht der Gesetzgeber! Hier dürfen nur unsere Sprachkünstlcr, unsere bedeutendsten Dichter und unsere ersten Sprach- gelehrten Autorität sein. Die frage man. Sie werden aber, davon bin ich überzeugt, keine Schriftsprache befürworten, die an »Dada« erinnert, und an jenes Börscnblattinscrat vom 18. Februar d. I., Las den Untertitel führte: »dilcttanten erhebt euch«! Celle. N. Möller. Wiederverwendung von Zeitungs-Makulatur. — Die Papiernot hat bei vielen Zcitungslesern wieder die Frage aufgeworfen, ob neues Zeitungspapier nicht zweckmäßig ans den gelesenen und bei Seite ge legten Zeitungen hergestellt werden kann. Die »Kölnische Volks zeitung«, die sich kürzlich mit dieser Angelegenheit befaßte, wies darauf hin, daß große Mengen von altem Zeitungspapier zur Her stellung von Pappen und Packpapier verwandt (»verkollert«) würden. Die Technik habe sich auch mit der Ausgabe befaßt, aus Lem GrunL- 262 stoff — den alten bzw. gelesenen Zeitungen — wieder weißes Zcitungspapier herzustellen. Diese Ausgabe ist von der Technik gelöst und in der Praxis vor und während des Krieges in der Pavier- fabrikation mehrfach ausprobiert worden. Es hat sich aber, wie erst klassige Fachleute erklärt haben, dieses Projekt aus mancherlei tech nischen Rücksichten als undurchführbar erwiesen. Ein Grund war auch der, daß man nicht wußte, womit man mit der Menge Drucker schwärze, die auf dem Zcitungspapier klebt, nachdem sie chemisch von demselben entfernt war, bleiben sollte, da die entstehenden Abwässer in Bäche und Ströme nicht abgeleitet werden konnten und durften, weil die betreffende Aufsichtsbehörde hiergegen pflichtgemäß Einspruch erhob. Leider läßt sich also der anscheinend naheliegende Gedanke einer Gewinnung von neuem Zcitungspapier aus alter Makulatur einstweilen noch nicht in die Tat umsetzen. Vielleicht gelingt es der Industrie, die Farbcnausscheidung usw. für industrielle Zwecke nutz bar zu machen, statt als Abwässer fortzuleiten. ä. Zur Frage der Erhöhung der Druckpreise. — Der Verlag Gers- bach L Sohn, Berlin W. 35, hat in einer Druckpreisangelegenheit einen Schiedsspruch erfochten, den wir, da er für den Verlagsbuchhandel von erheblichem Interesse ist, wörtlich hier wiedergeben: In der Schiedsgcrichtssache der Firma Gersbach L Sohn, Berlin W. 35, Flottwcllstr. 3, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Fritz Gersbach jun., gegen die Firma wegen Druckkosten hat das Schiedsgericht, bestehend aus den Herren Negierungsrat Hein richs aus Grünau, Mittelstr. 5 als Obmann des Schiedsgerichts, Buch- druckereibesitzer Louis Stein aus Grünau-Dahme Forst als Schieds richter, benannt von der Klägerin, Buchdruckereibesitzer Ernst Listwitz aus Berlin, Neue Grünstr. 30, als Schiedsrichter benannt von der Beklagten, in seiner Sitzung vom 21. Februar 1920 den folgenden Schiedsspruch gefällt: Die Parteien sind an den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag gebunden; ein Aufschlag auf die vereinbarten Preise steht der Beklagten bis zum 31. März 1920 nicht zu. Die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens trägt die Beklagte Der Streitwert wird auf ^ 3000.— festgesetzt. Tatbestand. Die Klägerin schloß mit der Beklagten im September 1919 einen bis zum 31. März 1920 laufenden Vertrag über den Druck der Zeit schrift für Staats- und Selbstverwaltung. Bezüglich der Preise war nur der Vorbehalt gemacht, daß beim Eintreten günstigerer Verhält nisse ein Abbau der Preise vor Ablauf des Vertrags eintreten sollte. In dem Vertrage war ferner die Einsetzung eines Schiedsgerichts für alle aus dem Vertrage sich ergebenden Rechtsstreitigleiten vorgesehen. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist gemäß der Schiedsklausel erfolgt und von beiden Parteien anerkannt. Der Endtermin (31. März 1920) des Vertrags war festgesetzt mit Rücksicht darauf, daß bis dahin der Vertrag mit den Buchdruckern lief, auf Grund dessen die Be klagte kalkuliert hatte. Die Arbeiterschaft hat aber die Beklagte unter Bruch des Tarifvertrags gezwungen, erhebliche Erhöhungen der Löhne zu bewilligen. Ta die Beklagte sich vertragsgemäß zu einer Ermäßi gung der Preise verpflichtet hat, falls die Verhältnisse sich günstiger gestalten würden, so glaubte sie daraus auch das Recht herleiten zu können, eine entsprechende Erhöhung der Preise zu beanspruchen, wenn, wie es geschehen ist, die Kalkulationsgrundlagen ohne ihr Verschulden sich erheblich zu ihren Ungunsten verschieben würden. Sie hat daher am 20. Dezember 1919 von der Klägerin einen vom 1. Januar 1920 an gültigen Teucrungszuschlag von 33^°/, auf die vertraglich festge setzten Preise verlangt, welcher annähernd dem Mehrbetrag ihrer Un kosten entspricht. Die Klägerin hat dies abgelchnt mit dem Hinweis ans den Wortlaut des bis zum 31. März 1920 lausenden Vertrags und darauf, daß die Forderung der Beklagten ihr zu spät zugegangen sei, um noch eine Erhöhung der Abonnementsprcise zum 1. Januar bei der Postverwaltung anmeldcn zu können — diese verlangt hierfür eine Frist von vier Wochen —, daß sie also keine Möglichkeit gehabt habe, die erhöhten Druckkostcn auf die Abonnenten abzuwälzen. Die Klägerin beantragt, die Beklagte zur genauen Jnnehaltung des Ver trags zu verurteilen, während die Beklagte beantragt, ihr den Auf schlag von 33^°/> auf die vertraglich festgesetzten Preise zuzustehen. E n t s ch e i d u n g s g r ü n d c. Die in dem Vertrage angegebenen Preise sind von der Beklagten anerkannt. Die Klägerin hat diesen Preisen entsprechend die Abonne- mcntssätze für ihre Zeitschrift bestimmt. Wenn die Beklagte auch der Gewalt weichend die Löhne hat erheblich erhöhen müssen, so kann doch der Vertragsbruch von seiten der Arbeitnehmer der Beklagten dieser nicht die Berechtigung geben, ihrerseits sich der Jnnehaltung der Verträge, die sie ihren Auftraggebern gegenüber verpflichten, ohne deren Zustimmung zu entziehen. Die Beklagte hätte angesichts der gegenwärtigen schwankenden Verhältnisse mit Lohnerhöhungen rechnen'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder