Erscheint anher Sonntags täglich. — BlS früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Brnrage für dar Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen »der an die Expedition dedlelden zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BürsenvereinS der Deutschen Buchhändler. 121. Leipzig, Mittwoch den 28 Mai. 1873. Amtlicher Theil. Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes über das Posttaxwescn im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871. Vom 17. Mai 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach er folgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: 8-1. Packctporto. Das-Porto für Packete beträgt: I. bis zum Gewichte von 5 Kilogrammen u) auf Entfernungen bis 10 Meilen einschließlich 2 V2 Sgr., b) auf alle weiteren Entfernungen 5 Sgr. Für unfrankirte Packete wird ein Portozufchlag von 1 Sgr. erhoben. H. beim Gewichte über 5 Kilogramme a) für die ersten 5 Kilogramme die Sätze wie vorstehend unter I., d) für jedes weitere Kilogramm oder den überschießenden Theil eines Kilogramms bis 10 Meilen . . '/LS-k über 10 „ 20 ,, - 1 „ „ 20 „ 50 „ - 2 „ „ 50 „ 100 „ - 3 „ „ 100 „ 150 „ - 4 „ „ 150 Meilen - 5 „ Der Postverwaltung bleibt überlassen, für sperriges Gut einen Zuschlag zu nehmen ; derselbe darf jedoch 50 Procent der obigen Taxe nicht übersteigen. 8. 2. Porto und Versicherungsgebühr für Sendungen mit Werthangabe. Für Sendungen mit Werthangabe wird erhoben: a) Porto und zwar 1) für Briefe ohne Unterschied des Gewichts, ans Entfernungen bislOMeilen einschließlich 2Sgr., auf alle weiteren Entfernungen .... 4 „ Für unfrankirte Sendungen wird ein Porto zufchlag von 1 Sgr. erhoben. 2) für Packete und die dazu gehörige Begleitadresse: der nach tz. 1. sich ergebende Betrag; und b) Versicherungsgebühr ohne Unterschied der Entfernung und zu jeder Höhe der Werthangabe gleichmäßig Sgr. Vierzigster Jahrgang. für je 100 Thaler oder einen Theil von 100 Thalern, mindestens jedoch 1 Sgr. 8. 3. Das in den 88- 1- und 2. vorgesehene Zuschlagporto wird bei portopflichtigen Dienstsendungen (8- 1- des Gesetzes über das Post- taxwesen vom 28. October 1871) nicht erhoben. 8- 4. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1874 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 17. Mai 1873. (U. 8.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilk von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelauflage, -j- wird nur baar gegeben.) Literar.-artist. Anstalt in München. 4791. 8riuvL', K. Hi. v.) Orunäri88 der 1. 2. 8r-8. 4792. Voller, Oliv. 4., üb. Avis u. llültsinittsl Asonietriüvker krüoi- sions-blivsllsmLnts. Ar. 8. * I Barth in Dessau. 4793. llo8»SU8, IV., äie osrlitrer 4ntilr8n. 16. * 6 bl/ 4794. Tradition u. Urkunde vom Fürstenhause Anhalt in der Grafschaft Askanien. 16. * i/z ^ Bcnshcimcr in Mannheim. 4795. Schütz, K., Satzlehre der deutschen Sprache, gr. 8. Größere Ausg. * ^ kleinere Ausg * 14 N/ 4796. WilckcnS, K., der juristische Charakter der Erwerbs- u. Wirthschasts- geuossenschaften. gr. 8. * i/g ^ Breitkopf S.' Härtel in Leipzig. 4797. Ihering, R. v., Geist d. römische» Rechts auf den verschiedenen Stu fen seiner Entwickelg. 1. Thl. 3. Aufl. gr. 8. 3 4798. Reineckc, I. P. R., Für Schule u. Haus. Sammlung 1-, 2- u. mehr stimm. Lieder. 2. Aufl. 8. ^ 4799. Hpiltu, kl»., lobunu Lebuotiun Lueb. 1. 8ä. Ai-. 8. * 5'^ Buchhandlung d. Waisenhauses in Halle. 4800. ^Li86nbnllu-0«ui 8bueb, mittslckeutoebss, runüobst k. äis ?rov. saobssn. Xr. 1. 8. ^ Faesy 4 Frick i» Wir». 4801. Nudler, n., st b. >Vel88, Visuue-bliAuou. ?öröArinution8 <lurr8 Vienne st 868 envirouv. 16. Osb. *1^6 bl/ , Fr. Fleischer in Leipzig. 4802. f Rangliste der königl. sächs. Armee lXll. Armee-Corps d. deutschen Heeres) vom I. 1873. 8. In Comm. Cart. ** 1 260