Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1873
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- 1873-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1873
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2184 Nichtamtlicher Theil. 136, 18. Juni. Sortimentshandlungen binnen der von den Verlegern bezeichneten Frist zu entsprechen. Nach Ablans derselben sollen sie zur Rücknahme nicht mehr verpflichtet sein. Ein Sortimenter. Bericht über dir Versammlung Berliner Buchhandlungsgchilfcn am 11. Juni 1873. Nachdem sich der Berliner Gauverband des Allgemeinen Deutschen Bnchhandlungs-Gehilfenverbandes am 27. Mai cou- stituirt hatte, beschloß derselbe, seine Sitzung für den Monat Juni mit einer allgemeinen Versammlung der Berliner Gehilfen zu ver knüpfen, um durch den Verlauf derselben den Mitgliedern die Zwecke des Verbandes bekannt zu machen und zu einer allgemeinen Be teiligung an demselben aufzufordcrn. Diese Versammlung fand am 11. Juni Abends in Waßmann's Restaurant, Leipziger Str. 33, Statt und war von ca. 120 Gehilfen besucht. Der Vertrauensmann des Berliner Gauvcrbaudes, von der Versammlung zum Vorsitzenden gewählt, eröffnete 914 Uhr die Debatte, nachdem er dieselbe unter Darlegung des auf die Besserstellung der Gehilfen gerichteten Zweckes des Verbandes mit der Aufforderung eingeleitct hatte, durch eine rege Meinungsäußerung entsprechende Maßnahmen zu bezeich nen und in Verfolg derselben die Centralleitung durch thatkrästiges Zusammenhalten zu unterstützen. Der Gcsammtverlauf der Debatte constatirte nicht nur eine allgemein empfundene Besserungsbedürftigkeit, sondern auch ein all seitig bekundetes dringendes Verlangen, geeignete Mittel zu ergrei fen, die Lage zeitgemäß zu gestalten. Der erste Vorschlag war auf die Einführung der Tantieme ge richtet. Redner erkannte in der Fixirung einer Normalarbeitszcit und eines Minimalgehaltes nur unzulängliche Mittel, eine genügende Besserstellung herbeizuführen, indem er aus die Erfahrungen hin wies, welche die auf Verfolgung dieser Zielpunkte gerichteten Arbeiter bewegungen an die Hand geben. Die durch die Fortentwickelung aller Verhältnisse nothwendigen Neurcgulirungeu der Normal arbeitszeit und des Minimalgehaltes führten, wie tatsächlich ge schehen, zu einer dauernden Befehdung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dagegen würde mit Einführung der Tantieme nicht nur die Gehaltfrage eine befriedigende Lösung finden, sondern auch über die Dauer der Arbeitszeit eine wesentlich geänderte Mei nung Platz greifen. Endlich bedinge das Gewinnantheils-Verhält- niß die Beseitigung des Capitaldruckes, ein engeres Verhältniß zwischen Prinzipal und Gehilfen und demzufolge ein allgemein menschenwürdiges Dasein. Die Majorität der Redner glaubte dagegen zu den näher liegenden Mitteln der Normalarbeitszeit und des Minimalgehaltes greifen und die Einführung der Tantieme in fernere Zeit verweisen zu müssen. Analoge Vorgänge ins Auge fassend, sprachen sich dieselben dahin aus, ein Normalgehalt für Deutschland nebst Festsetzung von Localzuschlägen erstreben zu sollen, die Dauer der Arbeitszeit aber als eine allgemein gültige zu bestimmen. Ucber den Eingangs angedeuteten und zunächstliegenden Zweck der Versammlung einigte mau sich in folgender Resolution: Die heutige Versammlung Berliner Buchhandlungsgehilfen beschließt, die Verbesserung der Lage der Buchhandlungsgehilfen im Einverständniß mit dem Allgemeinen Deutschen Buchhand lungs-Gehilfenverband zu erstreben. Hierauf nahm die Majorität diesen Antrag an: In Erwägung, daß auf allen Gebieten menschlicher Thätig- keit eine Aufbesserung des Arbeitslohnes und eine Verkürzung der Arbeitszeit erstrebt wird, beschließt die heutige Versammlung, dahin zu wirken, daß das Minimalgehalt eines Gehilfen auf 400 Thaler und die Arbeitszeit auf 9 Stunden normirt wird. Dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlnngs-Gehilfenverband - wird dieser Beschluß anheimgcgeben. Eine kurze Debatte rief schließlich der Antrag hervor, durch Propaganda den Lehrlingszufluß zu behindern. Den Werth der Arbeitskraft in der Regulirung von Angebot und Nachfrage erken nend, war der Antragsteller der Meinung, die Gehilfenschaft auf ihre gegenwärtigeAnzahl beschränken zu müssen, um für dieGeltcnd- machung schwer durchführbarer Forderungen nachdrücklicher eintretcn zu können. Die gegnerische Ansicht, über den Sonderbestrebungen die allgemeinen festhaltcnd, fand in der Durchführung dieses An trages eine Schädigung der buchhändlerischen Institution, eine Be hinderung ihrer im Culturiuteresse noch nicht erreichten nothwen digen Ausdehnung und warnte vor dem Gebrauche dieser jedenfalls zweischneidigen Waffe. Die Majorität nahm den Antrag in folgen der Fassung an: Die heutige Versammlung beschließt, in der Presse dahin zu wirken, daß durch Darlegung der Verhältnisse junge Leute von der Erlernung des Buchhandels abgehalten werden. Nachdem noch durch eine aufgelegte Liste zahlreiche Beitritts erklärungen zum Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilscn- verband gesammelt worden waren, schloß um 1214 Uhr der Vor sitzende mit Dankcsworten für den zahlreichen Besuch die Versamm lung. Die Stimmung derselben trug unverkennbar den Stempel energischen Wollens und die Absicht zur Schau, die Durchführung des aufgestellten Programms mit allen legalen Mitteln anstreben zu wollen. Miscellen. In einer Versammlung vom 25. Mai haben die Stuttgarter Verleger den Beschluß gefaßt: die Auslieferungslager aus Leipzig zurückzuzichen, um Stuttgart als Commissionsplatz zu erhalten. Wir werden jetzt ein zweites Berlin in Bezug auf lang sames Eintreffen der Bestellungen haben und die Verlegenheiten der armen Sortimenter werden bei den sich immer mehr steigernden An sprüchen des Publicums noch größer werden. Darüber mögen sich die Herren Verleger aber nicht täuschen, daß diese Maßregel dem Absatz ihres Verlages bedeutend schaden wird. Bei Geschenken, Ju gendschriften zu Weihnachten wird der Sortimenter bei schnellem Bedarf sicher von nun an den Stuttgarter Verlag gar nicht mehr berücksichtigen können. v. Eine spaßhafte Illustration zu dem preußischen Preßgesetzentwurf. — Die „Deutsche Fr. Ztg." in Berlin, ein Organ der entschiedenen Demokratie, zeigt an, daß „mit dem heuti gen Tage Hr. A. Fraas (Dienstmann Nr. 107) die für die Redaction verantwortlich machende Unterzeichnung der »D. Fr. Ztg.« über nommen hat". — Es ist zu hoffen, daß in diesem willigen Eingehen auf die beabsichtigte neue Prcßordnung der Bundesrath keine Auf forderung erblicken werde, sich die Motive zu dem vom Fürsten Bis marck eingebrachten Entwurf anzueignen. Bibliographisches. — Am 1. Juli d. I. wird, wie man der Allg. Ztg. aus Frankfurt a/M. berichtet, in Herolz, einem Dörf chen bei Schlüchtern, die Bibliothek des verstorbenen vr. püil. Lattich durch das Amtsgericht zu Schlüchtern verkauft. Wir möchten auf dieselbe mit dem Bemerken Hinweisen, daß darin große Selten heiten der italienischen Literatur enthalten sind. vr. Lattich hat die selben während eines mehr als achtzehnjährigen Aufenthalts in Italien gesammelt. Die italienische Abtheilung der Bibliothek umfaßt 2534 Nummern, von denen einzelne Convolute eine ganze Anzahl kleinerer Drucke des —18. Jahrhunderts enthalten; die lateinische und griechische 789 Werke. Es finden sich darunter 130 Aldincn,. 79 Giuntinen re.
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