Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1858
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- 1858-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1858
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- Deutsch
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Nliiideiilioccr Ac sluprccpt'S DcrI. in (Höttiiinc» ferner: 2074. LidliotdeoL blstocico-nstucalls pk^sicn-clienuc.r nt nistkemntira. I4rsg. v. L .4. Lueku!6. 7.4»bc<;. 2. Mt. 4u!>—Decbc. 1.^57. «c. 8. 2075. — ineUico-diirui-Kins pbscnisceutlcv-cbemirs et veterinnria. Dcsg. v. ll. 4. L. 4V. Nupneckt. II. Isbr^. 2. Hst. 4uli—Decbr. 1857. xr. 8. * 0 2076. — plülologies. Hcs^. v 6. 8okmi<>t. 10. 4sbc§. 2. Mt. 4ul!— Decbr. 1857. xr. 8. * 6 lV^ 2077. — tkeologivs. Hrsg. v. 6. 4. L. >V. lliipreclit. 10. 4akr§. 2. Mt. 4ul>—Deebr. 1857. ßr. 8. * 4 DcrlagS-Bnrcau in Altona. 2078. Rosenberg, v., Hamburg's galante Damen bei Licht besehen. 16. Neustadt. Geh. 6 N-s Wanncr'sibe Bnclih. in Frcibnrg im Br. 2070. * 6ro>:g , 4., 6ie Deksn6iung 6er Knocdenbrüeke 6er 6Il«6msssen. 4us 6. b'ranr. v. 6. 6. Lurgsr. 2. 4us^. 2. u. ,8. I.s^. ^r. 8- 6sli. a 1/2 ^ Wagnersibc Bnelih. in Krciburg im Br. ferner: 2080. Katalog der geschichtlichen, geographischen » militärischen Literatur d. Großherzogth. Baden. 4. In Komm. Geh. * 12 T. ld. Weigel in Leipzig. 2081. Dorster, ü, Denkmale 6eutscker Uauleunst v. M'nsiikrg. 6. 61>ri- stentliunis bis aus 6ie neueste Leit. 14. u. 15. l,ss. nr. 4. baar 2082. — Denkmale ^euLscker Diltlnerei u. IVlalerei v. Ki'nsütirA. 4. ('kri- 8tentlium8 bi8 auf (lie neue8te 2eit.. 14. u. 15. Df^. Lr. 4. bnar L Wenedikt in Wien. 2083. König, I. A., Dcut u. Kreuzer! Eine populäre u. leiektfasil. Dar- stcllg. d. neuen dsterreich. Münzwesens f. alle Stände. 8. Geh. *4R-k 2084. Sonncnfinsterniß, die centrale, am 15. März 1858, eine der interes santesten dieses Jahrhunderts. 16. Geh. 6 Wicnbrack in Leipzig. 2085. Lar Obarakteristilc 6. einkeitlicben Tusammenbangs >m Xatur- u. 6eisteslet>e,i. Line Leitstu6ie f. 8elbstforscber. 8. 6el>. *24 N ichtamtli Die Börsentaste vor Pfingsten und das Mcßagio. Die Nr. 29. des Börsenbl. bringt eine Bekanntmachung der Deputaten dcS Vereines der Buchhändler zu Leipzig, wonach der bis jetzt bestandene Börscntag, Freitag vor Pfingsten, als auf gehoben erklärt wird; und daran ist zugleich die Erklärung geknüpft, daß sie bei dem Börscnvorstande das Gesuch gestellt, in der nächsten Cantate-Versammlung den Beschluß zu beantragen, daß von der Ostcrmcssc 1856 an der Mittwoch vor Pfingsten der letzte zulässige Termin sei, wo die Buchhändlerzahlungen in Meß-Valuta geleistet und angenommen werden können. Mit Recht darf dieser Beschluß als ein weiterer Fortschritt zur Reinigung und Beseitigung der leider so vielen, durch schlechte Usancen und Gewohnheiten herbeigeführten Unordnungen iin Ge schäftsverkehr des Buchhandels begrüßt werden. Weßhalb aber nur eine halbe Maaßregcl, warum nicht gleich einen Schritt weiter gehen, und diese Sache mit einem Beschlüsse regeln? Schreiber dieses ist nämlich der Ansicht, der Mittwoch vor Pfingsten müsse durchaus auch aufgehoben werden, und er laubt sich dafür seine Gründe anzusühren. Fragen wir zuerst, was jetzt eigentlich das Meßagio überhaupt noch für einen Zweck haben kann, so ist keine andere Antwort dar auf, als es soll deni pünktlichen Zahler ein Benefiz für seine Pünkt lichkeit gegeben werden. So unkaufmännisch und unbegründet dies Benefiz auch erscheinen mag, so liegt cs für den Augenblick außer dem Bereich dieser Zeilen, diesen Punkt weiter zu beleuchten; halten wir uns daher einfach an den Thatbestand. Es soll also dem pünktlichen Zahler, d. h. demjenigen, der in der jetzt mit Cantate beginnenden Abrechnungswochc seinen Ver pflichtungen nachkommt, ein bestimmtes Meßagio vergütet werden; die Usance bestimmt dies, und cs ist und war bis jetzt ein jedem pünktlichen Zahler zukommcndes Recht. Wer nun aber im Verlauf der Abrechnungswochc nicht bezahlt hat, demnach nicht pünktlich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, kann sich dennoch diese Vergünstigung verschaffen, wenn er am Mittwoch und bis dato auch noch am Freitag vor Pfingsten zahlt. Hierin liegt gewissermaßen eine Verhöhnung der ganzen Sache und geradezu ein großes Unrecht gegen alle diejenigen, und Dank sei es der Solidität und Ehrenhaftigkeit unseres Standes, ist deren Zahl die größere, welche ihren Verpflichtungen zur rcchtenZeit Nachkommen. Diese zu schützen und zu ehren ist unsere Pflicht, die Saum seligen und Nachlässigen entweder zur Ordnung zu bringen oder zu cher Th eil. strafen sei unsere Aufgabe; um Gerechtigkeit zu üben und den Zweck des Meßagio's aufrecht zu erhalten, muß auch derMittwoch vor Pfingsten keinerlei Vergünstigung mehr bieten, und die Börsen- Versammlung möge in ihrem Beschlüsse den Mittwoch und Freitag fallen lassen, denn die Beseitigung des Freitags allein bliebe stets nur eine halbe Maaßregcl. Möchte der Börsenvorstand durch diese Zeilen veranlaßt werden, in der nächsten Cantate-Versammlung den beabsichtigten Antrag in dem weitergehenden Sinne zu stellen. 18. Jahresprüfung der Zöglinge der Lehranstalt für Buchhandlungslchrlinge zu Leipzig, am 21. März 1858. Die Lehranstalt für Buchhandlungslehrlingc hat mit dem An fänge dieses Jahres das erste Lustrum ihres Bestehens vollendet. Aus der Ileberzcugung hcrvorgegangen, daß für den ins Leben und einen bestimmten Beruf cintretendcn jungen Mann die Lehrzeit der Schule noch nicht abgeschlossen sein dürfe, wenn derselbe anders bei den hohe» Anforderungen der Gegenwart ein tüchtiges Glied seines Standes werden wolle, hat unsere Lehranstalt von ihrem Beginne an mit hohem Ernst und treuem Eifer ihrer Aufgabe nachgestrebt, den angehenden Buchhändler sowohl in allgemeiner Bildung als auch namentlich in solchen Kenntnissen zu fördern, die ihm bei seinem speciellen Berufe von besonderer Wichtigkeit sind. Die vom Jn- spector der Anstalt, Herrn De. Paul Möbius ausgegcbencn Jah resberichte legen das beste Zeugnis von der Thätigkcit und stetigen Fortentwickelung der Anstalt ab, und wir empfehlen dieselben deß- halb allen denen zur Lectüre, die sich für die Geschichte dieser Lehr anstalt überhaupt intercssiren. Als einen neuen wesentlichen Fort schritt, von dem uns der diesjährige fünfte Bericht Kcnntniß gibt, müssen wir cs ansehen, daß von nächsten Ostern ab der bisherige zweijährige Cursus der Anstalt in einen dreijährigen umgeändcrt wird, und diese Erweiterung namentlich solchen Lehrgegcnständen zu gute kommen soll, welche für den Buchhändler als solchen hervor ragende Bedeutung haben. Es soll nämlich von jetzt ab neben den Grundsätzen der allgemeinen einfachen und doppelten Buchhaltung namentlich auch die spccicll buchhändlerische Buchhaltung gelehrt, und außerdem die für den Buchhändler so nothwendige encyklopä- dische Wisscnschaftskunde, welche bisher im Verein mit der Litera turgeschichte vorgetragen worden war, als besonderer Lehrgegenstand 73'
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