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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1873
- Strukturtyp
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- 1873-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1873
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- Deutsch
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lV 178, 4. August. Nichtamtlicher Theil. 2815 keinen Verleger finden können. Endlich wird die ganze Gesellschaft bankerut — indessen aber kann doch einstweilen diese Windmüllerci auf einige Zeit geschadet haben." „Nicht wahr, Ihr Avertisse- ; ment ist auch wider die Dessauer gerichtet? Es freuet mich sehr, daß wir von einerlei Geist getrieben werden und daß ich den K. 23. bcigefügt habe, um bei dem Landeshcrrn wider die Windkutscher zu präludiren.*) Entschuldigen Sie mich, daß ich Sie einen gelehrten Buchhändler genannt habe, schon vor 2 Jahren gab ich Ihnen *) Der in den beiden Briefen Angeredete ist Philipp Erasmus Reich, der Mitbesitzer von Weidmannes Erben und Reich; der Schreiber des ersten Briefes ist der Hallenser Niemeyer, der des zweiten H. G. Scheide mantel (geb. 1739 zu Gotha, gestorben 1788 als Professor der Rechte an der Karlsschule zu Stuttgart). Das von ihm gemeinte „Avertissement" Reich's ist zweifellos identisch mit der dem Meßkatalog der O.-M. 1781 vorangehenden „Nachricht" über einige neue Unternehmungen von Weid- mann's Erben und Reich. Der Nachdruck, der Anlaß zu einigen Preis herabsetzungen wird, gibt da Stoff zu Klagen, nicht weniger die Leicht fertigkeit der Schriftsteller, die Reich veranlaßt, ganze Auflagen in die Maculatur zu Wersen. „Alle diese Opfer", fährt Reich fort, „bringen wir dem Publico und unserm guten Namen; sichtbare Leichen, die wir auf unsere Kosten zur Erde bestatten. Aber wie viele unsichtbare fassen nicht unsere Gewölbe noch? und doch reizt der Buchhandel seit einiger Zeit so Viele, durch diesen Weg reich zu werden. Gern möchten wir frage», kennen die Herren ihr Vaterland? kennen sie den Buchhandel in seinem ganzen Umsange? Was sind die Buchhändler in Deutschland gegen große Kauflcutc und was sind sic in Holland. England, Frankreich gegen diese? Wie viele Buchhändler zählen wir in Deutschland, die ihr reich liches oder nur bequemes Auskommen haben? und wodurch haben sie es? Wie viele Mühe, Gefahr, Zeit und Fleiß hat ihnen dieses gekostet? Wie viele aber sind dagegen, welche bey dem größten Gewühl von Gcschäsftcn dennoch stimmt ihrem angecrbtem Vermögen durch eben diesen Buchhandel zu Grunde gegangen sind? Und warum dann immer so wiederholte Angriffe auf sie? Hat man wohl je einem begüterten Kausmanu sein durch Kenntnis;, Fleiß und Glück erworbenes Vermögen zum Verbrechen gemacht? Ist der Buchhändler denn ein weniger uöthiges und nützliches Mitglied der Gesellschaft als jener? oder ist er cs etwa weniger als solche Leute, die ans Abwege gerathen und ihren Beruf vernachlässigen und schänden? Ist ein Stand, der mehr anhaltenden Fleiß erfordert, und läuft man bey irgend einem soviel Gefahr als bey diesem? — Die an sehnlichsten Gelehrten in älter» und neuern Zeiten, durch die eigentlich der Buchhandel seine Existenz und Dauer erhielt, yaben dieses wohl cin- gesehcn; ihre Fodcrungeu waren immer der Billigkeit angemessen; ja wir könnten kürzlich Verstorbene und noch Lebende nennen, die in ver schiedenen Fällen das nichteiumal von unSanuehmcu wollten, was nur glaubten, ihnen schuldig zu seyn. Diese machten stets den vernünftigen Unterschied zwischen einem geraden ehrlichen Mann, der seine Gcschäfftc mit Anstand treibet, und solchen Leuten, die ihren s-taud schänden, sie wußten, daß alle menschliche Gesellschaften untermischt sind, und belegten also nie geradezu die Buchhändler mit so gehässigen Namen, die den Unwissenden auf eine Zeit lang irre machen konnten, dem richtig denkenden aber Ekel erwecken müssen. Letztere kannten ihr deutsches Vaterland, sic wußten ans Vernunft und Erfahrung, daß alle Versuche, die man blos aus Ge winnsucht und andern leicht zu begreifenden Absichten wagte, mit der heutigen Verfassung im römischen Reiche und mit der Sache selbst nicht bestehen konnten und sahen sic also nebst dem vernünftigen Thcilc der Buchhändler als Erscheinungen von kurzer Dauer an, bey denen man nicht lange stehen bleibt, die Achseln zuckt uud am Ende darüber locht. Doch ein jeder gehe seinen Weg; cs ist nun einmal das Schicksal der Menschen, daß sic durch eigne Erfahrung klug werden müssen. Diese Gcnugthuuug erwartet ein jeder rechtschaffener Manu von der Zeit, ver achtet »ngegrüiidcte Vorwürfe und unverdiente Beleidigungen und be ruhiget sich bey dem Urtheilc derer, die ihn kennen und sich durch den Schein nicht blenden lassen." Diese Worte legte Reich dem Dcssaner Unter nehmen als Angebinde in die Wiege. — Mit dem tz. 23. aber weist Schcide- mantcl aus den bezügigen Paragraphen einer kleinen Schrift hin, die O.-M. 1781 anonym unter dem Titel „Das Bücherwesen nach Staatsklugheit, Recht und Geschichte" erschien. Die kleine Schrift, die zur Durchsicht zu bekom men sich der Verfasser vergeblich bemüht hat, ist in der Hauptsache ein Sonderdruck des in Schcidemautcl's großem „Repertorium des Staats und Lehnrechts" vom Büchcrwesen handelnden Abschnitts. Dieser schließt im großen Werk mit K. 22. und präludirt nicht gegen die Windkutscher. — Auch Johannes Müller hielt nichts von den Dessaucr Plänen. Im Jahr ' 1785 fragt er bei Reich gelegentlich an, was aus der Dessauischen Gesell- ^ schast geworden sei und sagt dabei: „Ich habe mich nie wollen einlassen." dieses angemessene Prädicat, als ich noch nicht wußte, daß eine Buchhandlung der Gelehrten in Dessau errichtet werden würde. ^Was ist sür ein Unterschied zwischen gelehrtem Buchhändler und Buchhandlung der Gelehrten? Antwort: Fast so, wie zwischen Oulants Lite und kille Aulunks." So vergingeneinige Jahre in ungetrübter Freundschaft, wenigstens wissen die Acten des Dessauer Oberlandesgerichts nichts vom Gcgen- theil. Magister Reiche saß in Leipzig und betrieb von da aus die Geschäfte, freilich Wohl nicht mit dem besten Erfolg, wozu die dau ernde Halsstarrigkeit des Buchhandels das Ihrige gewiß beitrug. Zu dem durch diese Verhältnisse wach gehaltenen Aerger kam dann im Jahr 1785 erneuter Zorn über die in letzter Zeit vorgekommenen Uebergriffe der Verlagskasse. Reiche glaubte das ihm verliehene Privileg wiederholt verletzt und richtete daraufhin an Fürst Leopold Friedrich Franz eine Beschwerde. Diese trägt das Datum vom 22. März 1785 und gibt am Schluß den Wunsch Reiche's zu er kennen, daß der Verlagskasse jedweder contractwidrige Debit, dessen sie sich wiederholt schuldig gemacht, verboten werde, ebenso, daß ihr die Angabe abgefordert werde, „wie viel sie also, gestalten Sachen nach, jedwede Hauptmesse blxsinxlars eigentlich von jedem Werk äsftitirt verlange". Auch darüber war Herr Reiche neuerdings ungewiß geworden. Aus die Aufforderung fürstlicher Landesregierung, sich binnen 14 Tagen zu äußern, erbat die Verlagskasse Erstreckung der Frist aus einige weitere Wochen, weil die Eingabe Reiche's an alle stimm- führendcn Mitglieder der Verlagskasse zur Kenntnißnahme gegeben werden müsse und Rückäußcrnng in der kurzen Zeit nicht erfolgen könne. Aber auch die daraufhin verlängerte Frist von vier Wochen reichte nicht hin, die nöthigen Antworten zu erhalten, denn viele stimmberechtigte Mitglieder wohnten auswärts. Also erneutes Gesuch um Fristerstreckung auf abermals sechs Wochen; die Regie rung aber bewilligt nur vier Wochen. Kein Wunder, daß die Ver- lagskassc nun wieder uni weitere Frist bitten muß. „Unsre Gesell schaft bestehet ans einheimischen und auswärtigen Mitgliedern und die Maunichfaltigkeit der Geschäfte, womit die einzelnen Mitglieder überhäuft sind, ist das wichtigste Hinderniß, welches unter diesen Umständen nur cintrctcn kann, daß eine Sache, die gemeinschaftliche Ueberlcgung und Entschließung erfordert, nicht in aller Ehl ab gemacht werden kann." Hierauf Fristerstreckung auf weitere 14 Tage pro omni. Trotz der Bitte Reiche's, doch der Kasse lieber noch acht Wochen zu bewilligen, bleibt cs dann bei dem vom Gericht ausgesprochenen Satze und am Tage, an dem die Frist ablünst, erfolgt dann auch richtig eine Er klärung ans des Magisters Klage. Und diese Erklärung sagt: man könne gar keine Antwort ans Reiche's Schriftstück geben, da dieses dunkel und unverständlich sei. Man müsse erst, bevor man sich weiter äußere, wissen, wodurch man eigentlich gegen das getroffene Abkommen sich vergangen. Nun verwandelte sich des Magisters fromme Denkart in gährend Drachengift. Ganz wild schrieb er an die Dessauische Re gierung: „Sind keine Strafgesetze da, wo Klüger oder Beklagter die Sachen muthwillig in die Länge ziehen, so sind die Parteien wahrlich zu bedauern und die Richterstühlc in der That nicht weniger, tvcnn es Parteien freigelassen ist, sie zu hintergchen und gleichsam aufzu ziehen." Im Weiteren unterließ Reiche nicht, die Erläuterungen seiner frühere« Klageschrift zu geben. Er stützte sich dabei zunächst ans zwei Briefe, die ihm s. Z. die Kasse geschrieben, sowie auf die Thatsache, daß die Verlagskasse „contractwidrig unmittelbar durch sich selbst oder ihre Comptoir-Bediente, mittelbar aber durch die ganze große Schaar ihrer Commissionärc" ihre Artikel verkauft, so daß in : Dessau Niemand war, der sich der Vermittlung der Gelehrtenbuch handlung bediente, und keiner der Commissionäre nach geendigter 379*
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