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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1873
- Strukturtyp
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- 1873-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1873
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- Deutsch
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2816 Nichtamtlicher Theil. ^ 178, 4. August. Subscriptionszeit sich an Herrn Reiche's Firma wandte im Fall eines Bedarfs an Büchern der Verlagskassc. Allen solchen Wünschen ward die Verlagskasse sehr ungehöriger Weise selbst gerecht. Die Kasse antwortete ans des Magisters Klagen nunmehr mit eine!» längeren Actenstück, dem die beiden incriminirtcn Briefe ab schriftlich beilagen. Sie gedachte damit den Beweis zu erbringen, daß die Behauptungen Reiche's grundlos und thöricht seien. In dem ersten der Briefe, dem vom 22. Januar 1783 nämlich, hatte die Verlagskasse geschrieben: Die Buchhandlung der Gelehrten gab, laut ihren Berichten, den mit ihr handelnden Buchhändlern und Commis sionären einen Credit von sechs, höchstens neun Monaten. Die Ver lagskasse erklärte sich dann aber auf Wunsch der Gelehrtenbuchhand lung damit einverstanden, daß, da „die mehresten Buchhändler- gewöhnlich nur in der Ostermesse abzuschließen und zu bezahlen pflegten", die Buchhändler, denen die Gclehrtenbuchhandlung Verlag der Kasse lieferte, nur zur Abrechnung in der Ostermesse verpflichtet sein sollten, also „daß in jeder Ostermesse jede Rechnung bis auf die nächst vorhergegangcne Neujahrsmesse inclusive rein abgeschlossen" durch Remission und Zahlung. Indem die Verlagskasse ihre ge gebene Vcrwilligung bestätigte, bat sie, nur dafür Sorge zu tragen, daß alle Geschäftsfreunde in der kommenden Ostermesse ihren Ver pflichtungen nachkämen und verlangte, daß die Gelehrtenbuchhand lung von den Artikeln der Verlagskasse an alle die Firmen nichts mehr liefere, die sich in der Erfüllung ihrer Schuldigkeit zur Oster messe etwa säumig erweisen sollten. Unterm 1. Februar 1783 thcilte darauf die Buchhandlung der Gelehrten mittels Circular ihre, die Ostermeß-Abrechnung betreffen- dcnWünsche ihren Freunden mit, und die Verlagskasse nahmdavonmit Befriedigung Kenntniß. Aber sie ging dann noch weiter. Der erwähnte Vertrag vom 19. September 1781 hatte ihr das Recht eingeräumt, den Credit zu versagen, wem sie ihn nicht geben wollte. Sie machte von diesem Recht in dem zweiten, ihrer Er klärung nun abschriftlich beiliegenden Schreiben vom 1. Mai 1783 Gebrauch, indem sic bestimmte, daß einer Anzahl besonders nam haft gemachter Buchhändler nur noch gegen baare Zahlung Artikel ihres Verlags geliefertwcrden dürften, und daß, wenn dieGelchrten- buchhandlung trotzdem weiter liefere, diese ihr alsSclbstschuldnerinzu haften habe. Dieser selbe Fall trat für die Gelehrtenbuchhandlung ein, falls sie einer andern Anzahl besonders benannter Buchhändler mehr als vier bis sechs Exemplare eines jeden einzelnen gerade in Frage kommenden Artikels der Verlagskasse crcditirtc.*) Was wollte also der Herr Magister mit seinen Klagen- Denn wie in den beiden ersten Punkten war auch in dcni dritten Punkte, auf den sich Reiche's Beschwerde bezog, das Recht auf der Seite der Verlagskasse. Daß diese ihren Verlag in Dessau selbst unmittelbar, mittelbar aber durch ihre Commissionäre nach der Subscriptions und Pränumerationszeit verkaufte, konnte ihr Magister Reiche nicht verargen; denn einmal hatte er durch Hofrath Hermann davon Nachricht erhalten und nichts dagegen eingewandt. Dann aber hatte er ausdrücklich zu dieser Art des Vertriebs seine Einwilligung dadurch gegeben, daß er, wie für jedes durch Subscription oder Pränumeration verkaufte Buch, so auch für jedes aus diese von ihm jetzt angegriffene Weise abgesctzteWerk 3H> sich bezahlen ließ.**) Er *) Tas Verzeichniß der hier in Frage kommenden Firmen liegt nicht bei den Acten. **) Aus das Recht, auswärtige Subscribcnten zu bedienen, hatte die Gelehrtenbuchhandlung schon lange Verzicht geleistet. „Da die B. d. G. sich gegen uns erklärt hat, daß es ihr in Betrachtung der weitläustigen Geschäfte, welche sie mit den Herren Buchhändlern in den Messen abzu- thun habe, nicht möglich sei), denjenigen Herren Subscribcnten, welche auf einen unserer Verlagsartikel bey ihr unterzeichnen möchten, sogleich und schnell genug die bestellten Exemplare zuzuscnden und da sie dich gleich hatte sogar die Spedition der auf diese Weise verkauften Schriften besorgt. Außerdem aber entstand Reiche ein Nachtheil auch insofern nicht, als die durch unmittelbaren Verkauf abgesctzten Exemplare ihm „zu den ISO Exemplaren, welche er contractmäßig hatte absetzen sollen, zu seinem Vorthcile eingerechnet" wurden. Trotzdem aber erzielte er den vorschriftsmäßigen Absatz nicht. Infolge dieser Erklärung ward Reiche mit seiner Klage ab- gewicscn und in die Kosten verurtheilt. Der Rath der Stadt Leipzig ward requirirt, dem Magister-Buchhändler das Ergebniß seiner Klage mitzutheilen. Mit dem hierauf bezügigen Schreiben des Leipziger Stadtraths schließt für uns das Material zur Geschichte der Gelehrtenbuchhand lung ab. Der Verfasser weiß also nichts über den weiteren Bestand der Handlung und ihr Ende zu sagen. Anfragen, um wenigstens die Zeit des erfolgten Concurses festzustellen, waren erfolglos; nur soviel scheint gewiß, daß die Gclehrtenbuchhandlung noch vor der Verlagskasse ins Grab sank, denn sic wird in den nun weiter zur Benutzung kommenden Acten nur in einer Weise erwähnt, die schlie ßen läßt, daß sie damals schon zu Grunde gegangen war. Daß ihr Ende nicht das anständigste war, ist zweifellos. Wir wissen, daß die Schriftsteller über die unpünktliche, ja sogar liederliche Geschäfts führung zu klagen hatten, wir erinnern uns dessen, was der Kieler Hirschfeld an Philipp Erasmus Reich schrieb.*) So ging sie dahin in ihrer Sünden Maienblüthe, der erste kräftig in Scene gesetzte Versuch der Schriftsteller, sich von der Fessel des Buchhandels zu befreien. (Schluß folgt.) Misccllen. Dem vr. pllil. Herm. Strack aus Berlin, welcher für das preußische Kultusministerium die bisher nicht edirten hebräischen Handschriften des Alten Testaments, welche sich in der Petersburger Bibliothek befinden, durchforscht, sind auf Antrag des Ministers der Volksaufklärung vom Kaiser von Rußland 5500 Rub. zurHerausgabe photo-lithographischer Abdrücke des kostbaren Manuscripts bewilligt worden. Aus dem Reichs-Postwesen. — Vom 1. August ab ist die Gewichtsstnfe für Drucksachen nach und aus Dänemark von 40 auf 50 Gramm, und das Maximalgewicht von 250 auf 500 Gramm erweitert. Das Porto beträgt U Sgr. für je 50 Gramm oder einen Theil davon. Die Leipziger Bank hat unterm 28. Juli den Wcchscl- discont auf 5^, den Lombardzinsfuß auf 7 Proc. herabgesetzt. wohl wünsche: so hat sie uns den Antrag gethan, bekannt zu machen, daß sie von nun an sich nur ungern mit Subscription oder Pränumeration auf unsere Verlagsartikel befassen werde, und wir müssen das Publicum er suchen, sich damit entweder unmittelbar an uns, oder was uns noch lie ber ist, an den nächstgelegenen von unscrn schon bekannten Herrn Com- missionärs und Beförderern unserer Anstalt zu wenden. 12. Febr. 1783. Die Administratoren d. V. f. G. u. K. (O. Llsrkur. 1783. An zeiger des Märzstücks.) *) Büchner, Aus dem Verkehr einer deutschen Buchhandlung mit ihren Schriftstellern. S. 95, 96. Daß übrigens auch das Verhältniß zu den selbstverlegenden Schriftstellern seine Schattenseiten hatte, ergibt sich aus dem Vorwort zu einigen Jahrgängen des Verlagskatalogs. In ihm klagt die Gelehrtenbuchhandlung, an der Unordnung, die man ihr vor werfe, sei nicht sie schuld. Die Gelehrten schickten die Anzeige, das und jenes Werk werde zur Messe fertig werden, bestimmten die Preise und schließlich blieben die Bücher aus oder die Preise würden geändert. Da sind die Herren Buchhändler besser daran. Sie „setzen ihr Eigenthum in den Catalogus und sie können wissen, was sie haben, auch was dies oder ein anderes Buch kosten soll. Bei ihnen also kann hier alles vollkommen zuverlässig angegeben werden."
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