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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1873
- Sprache
- Deutsch
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3018 Nichtamtlicher Theil. .V 192, 20. August. Fortsetzung bedürftigen Engelmann'schen Bibliographien weiter fortzusühren; es ist dies aber nicht durchaus mit dem Engclmann'- schen Geschick geschehen, und namentlich ist die gleichviel ob Hcr- mann'sche oder Erlecke'sche „Libliotboea soriptornra et Araeooruni et latinoinva", so wenig ich auch dem betreffenden Herausgeber das ernstliche Streben, etwas Tüchtiges zu leisten, gleich Anderen ab- jprechen niag, doch weit hinter ihrer Vorgängerin, der vortrefflichen siebenten Auflage der ähnlichen Engelmann'schen Arbeit, zurück geblieben. Solche Umstände tragen aber dazu bei, die Verdienstlich keit der Engelmann'schen Leistungen in ein um so helleres Licht zu stellen, und das Aufhören derselben um so mehr bedauern zu lassen. I. Petzholdt. Miseellen. In Nr. 172 d. Bl. wird eine Beschwerde über den Vertrieb von Büchern seitens des General-Postamts erhoben und in Nr. 186 wird die Erwartung ausgesprochen, daß der Börsenvorstand sich dieser Angelegenheit annehmen werde. Es dürfte sich hier bei empfehlen, daß der ungenannte Einsender des ersten Artikels dem Börscnvorstand ein möglichst reichhaltiges Material zur Begründung seiner Beschwerde zur Verfügung stellte. Ohne eine derartige Unter lage könnte wohl kaum ein Schritt zur Abhilfe gethan werden. Hinsichtlich der neulichen Beschwerden über Beeinträchtigung des Sortimenters durch das kaiserl. General-Postamt ver dient es allgemein bekannt zu werden, daß das Bibliographische In stitut in Hildburghausen auch dieses Mal mit rühmcnswerthcr Cou- lanz vorangegangcn und den Vertrag mit dem General-Postamte aus eigenem Antriebe gekündigt hat. Hoffen wir, daß die Firmen Brockhaus, Flemming und I. Perthes bald folgen werden. 8. Zum Urheberrecht. — „Jedermann soll dieGesetze kennen." Dieser allerdings sehr viel verlangende Satz ist im praktischen Leben freilich immer noch nicht zur Wahrheit geworden. Ganz besonders aber sollte man Rechtskcnntniß von Demjenigen erwarten, der sich ausdrücklich auf sein Recht beruft. Leider ist aber die Kunde vom Urheberrecht immer noch vielfach die schwache Seite der Herren Autoren (Urheber), und so lesen wir wieder einmal in Nr. 28 der „Gartenlaube" eine geharnischte Erklärung des Hrn. Herm. Schmid, in welcher er gegen jede ohne seine Genehmigung vor genommene dramatische Bearbeitung seiner Novelle „Der Loder" protestirt und sich „alle Rechte ausdrücklich vorbehält'! Nun gibt es aber in dieser Beziehung gar keinen Vorbehalt eines Rechts, weil die Dramatisirung einer Novelle, Erzählung rc. an sich gar nicht verboten ist. Weder die frühere Gesetzgebung, noch das Deutsche Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 kennt einen solchen Rechtsschutz, und es wäre daher wohl an der Zeit, daß unsere Herren Urheber sich das für sie ganz besonders wichtige Reichsgesetz ein wenig ein prägen möchten. Wenn schon einem einzelnen Schriftsteller eine solche Gesetzcsunkunde verziehen werden möchte, so hätte doch die Redaction der „Gartenlaube", welche seit kurzem zwei derartigen Erklärungen Raum gegeben hat, einen solchen Schuß ins Blaue, der nur aus Unkenntniß des bestehenden Gesetzes hervorgehen konnte, verhüten sollen. Wer sich näher unterrichten will, vergleiche „Heydemann u. Dambach, Preuß. Nachdrucksgesetzgebung" Se. 516 u. ff.; behandelt den bekannten Präcedenzfall der Umwandlung einer Auerbach'schen Novelle („Frau Professorin") in ein Birch- Pseiffer'sches Schauspiel („Dorf und Stadt"). ll. X. Die Klagen über langsame Expedition des Berliner Berlages erhalten eine eigenthümliche Illustration, wenn wir er fahren, daß bei einer Berliner Verlagshandlung, die ihre Brief schaften täglich von Leipzig erhält, unlängst Verlangzettel mit fol genden Daten eingetroffcn sind: Kopenhagen vom 28. Juni am 21. Juli, Altcnburg vom 16. Juli am 21. Juli, Karlsruhe vom 16. Juli am 22. Juli (2), Heidelberg vom 15. Juli am 24. Juli, Riga vom 7. Juli am 24. Juli. Möchten doch die Herren Sortimenter den Groschen Porto daran wenden und ihre Zettel den Berliner Verlegern direct durch die Ber liner Bcstellanstalt einsenden. Wie es scheint, ist aber diese gewiß sehr zweckmäßige Einrichtung, womit der Vorstand der Corporation der Berliner Buchhändler schon vor Jahren den auswärtigen Sorti mentern entgegenkommcn wollte, so gut wie ganz in Vergessenheit gerathen; siehe Schulz' Adreßbuch für 1873, V. Abth. Se.167. Die letzten 3 Zeilen lauten daselbst: „Auswärtige Handlungen können ihre Verlangzettel an Mitglieder der Bestellanstalt direct per Post einsenden. Die Vertheilung wird dort unentgeltlich besorgt. Die Briefe sind zu adressiren an Herrn I. Kusch, Krausenstr. 41." 8. X. Aus dem Reichs-Postwesen. — Zur Sicherung schneller Briesbestellung, mithin im eigenen Interesse der Correspondenten, wird vom kaiserl. General-Postamt wiederholt darauf aufmerk sam gemacht, daß bei Postsendungen nach größeren Orten cs drin gend erforderlich ist, auf der Adresse die Wohnung des Adres saten möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an einer bestimmten Stelle und zwar unten rechts unmittelbar unter der Angabe des Bestim mungsorts erfolge. Teerte/' Mr llvr- LU8As§öl>6Q von Ol . 3. Xstxlioldt. ckallrK. 1873. IIoll 8. n. 9. Inbalt: Oor Luol>liälld1sr-3udilar Or. Wilbolin Xn^vlmann in OsipeiA. — X. Lisro/s Appell an ckon Onolibandol mit .4ninsrlrun§6n von 3. Ootrboldt. — Oio Orin/Iiolio 8soandc>- Agnitnr Oibliotbslr in Orssckon. — ^.us clor Oidliotllslespraxis: rnr ^.nkcvärtortraAe. — 2ur personalen OidlioAraplns. (Ver- rsiolmiss 6sr von X. 8. Xsrtdon^ bsrausAogolienen Lobriltsn.) — Xin seltber nooli niollt dolcanntor 8o8druolc des Xncktlcrist. Von 8. Oittriob. — Oie Oittsratnr des Osutseli-Xran/ösisetlen XrisZss 1870—71. (XortsotrnnA.) — Inttoratnr nvd ltlis- osllon. — Vll^sineine OildioArapbis. Personalnachrichtrn. Der Großhcrzog von Hessen hat dem Herrn Hof- u. Univcrsi- tätsbuchhändler Wilh. Ritter von Branmüller (Vater) das Ritterkreuz 1. Classe des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen verliehen; als Zeichen vollster Anerkennung der großen Verdienste, welche sich derselbe durch seinen großartigen Verlag um Kunst und Wissenschaft erworben. — Ebenso hat derselbe von dem Sultan das Ritterkreuz des Medschidordens erhalten. Herr Aug Bagel in Wesel hat von dem König von Preußen das Prädicat „Commcrzienrath" bekommen. Am 14. August ist Herr Heinrich Erhard, von 1815 bis 1870 Besitzer der I. B. Metzlcr'schen Buchhandlung in Stuttgart, in seinem 79. Lebensjahre gestorben. Er gehörte in den Jahren 1843 bis 1845 dem Börscnvorstande an und hat sich überhaupt um dic allgemeinen Interessen des Buchhandels vielfache Verdienste er worben. Wir hoffen auf diese vorläufige kurze Notiz bald eine weitere Skizze von der reichen geschäftlichen und bürgerlichen Wirk samkeit des entschlafenen College» folgen lassen zu können.
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