Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1873
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- 1873-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1873
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- Deutsch
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lV 150, 2. Juli Nichtamtlicher Theil. 2391 matik der Pehlvi - Sprache mit Glossar eines eingebornen Schriftgelehrten zieht durch ihren originellen Einband in Blauleinen die Aufmerksamkeit an sich. Das Tamulische Idiom ist durch eine Grammatik von Pope, in Madras gedruckt, vertreten und von dem ersten Pali-Wörterbuch, das überhaupt bis jetzt erschienen, mit Sanskrit zur Vergleichung, heransgegeben von Rob. C. Childers, liegt bereits der 1. Theil gedruckt vor. Eine Grammatik der Tulu-Sprache von Brigel ist in der Baseler Missionsdruckerei zn Mangalore gedruckt, deren Pressen ein anderes großes Werk, ein Wörterbuch der Malayischen und Englischen Sprache lieferten, wovon bereits 4 Bände erschienen sind. Der 5. Band bildet den Schluß. John Dawson hat eine Grammatik des Urdu oder Hindostani veröffentlicht und der Pandit Rain Jasan in Benares gab auf Kosten der Regierung einen Auszug von Professor Wilson's Sanskrit-Wörter buch heraus. Die Geographie Indiens wird zum ersten Male in einem groß angelegten Werke von Cunningham dargeboten. Der bis jetzt veröffentlichte 1. Band kostet 11f/z Thlr. Nicht weniger reich war die Chinesische Literatur und Sprachwissenschaft vertreten, vr. I. Legge, englischer Missionär, hat es unternommen, eine Sammlung der Classiker des Reichs der Mitte herauszugeben, die auf 7 Bände berechnet ist, und wovon 5 Doppelbändc in Folio bereits erschienen sind. Auch mehrere Wör terbücher liegen aus, worunter zwei von unserem deutschen Lands manne Rev. Lobscheid, Englisch und Chinesisch mit der Punti- und derMandarinen-Aussprache, wie mit den Wurzeln, ferner ein alphabetisches Wörterbuch von vr. Maclay und vr. Baldwin über den Foochow-Dialckt. E. Stent hat ebenfalls ein Chinesisch-Englisches Wörterbuch, aber des Pekinesischen Dialektes, herausgegeben, und von Doolittle findet sich ein Voca- bularium des Chinesischen in lateinischerUmschreibnng nachdem Mandarincndialekt. Auch andere englische Verleger hatten die Ausstellung reichlich beschickt. Das kostbarste Werk, welches die Literatur Großbritan niens aufzuweisen hatte, war von Sampson Low, Marston, Low L Searle eingcsandt: Tlls arotio RoAious illustratsck witb IilrotoArapbs takcsn on an art Vxpsckikion to vrssnlanck P741I. Lrackkorä. 4Vitb ckssoriptäve narrative !>/ tbs artäst,. Dieser prächtige Band in Jmp.-Folio trägt sowohl in artistischer als typographischer Hinsicht einen durchweg splendiden Charakter und ist mit 125 vorzüglich ausgeführten Photographien ausgestattet. (Preis 210 Thlr.) Ferner waren von denselben Verlegern ausgelegt: Illustrations ok Obina anck its psopko. ^ ssriss ok 200 pbotoAraplls ck. Tboruson. Vok. 1. vokio. (Lrois 25'kblr. 6 XZr.) Das ebenfalls prachtvoll ausgcstattete Werk wird 4 Bände bilden, vioturs vakksr^ ot vritisb arts. Lbsks ä oouvrs ok art. Ockairor's ^.kmospbors sto. nebst einer großen Anzahl illustrirter Werke. Von I. Murray's Einsendungen ist anführens- Werth: Vrunsr's Isrra 6otta ^.robitsotnrs. disev sclät. volio. — 8mitb anck Orovo, ^.tkas ok bibl. OsoArapb/. vokio. — Oro^ve's vlsmisb vaintsrs. — Vuuz-NAbamo's Oanoasns. — Oraevkorä's Insoriptions. — Lrnitb's an- visnt vistor;-. 3 Vols. — Tbs dlational Nsmorial to bis k. viAbusss tbo vrinoo Oonsort (8pooiiQ6n). Ferner bethei ligten sich Bickers L Sohn, F. Harrison, King L Co. (besonders Kriegsgeschichte, militärische Literatur, Reisen). I. L A. Churchill hatten eine große Anzahl von Werken ihres bedeutenden mcdicini- schen Verlages ausgclegt, vorzüglich reich aber waren G. Routledge L Söhne vertreten. Zum Schluß möge noch die Bemerkung ihren Platz finden, daß vorstehender Bericht als ein erschöpfender nicht betrachtet wer den soll, sondern nur als eine Skizze der bedeutenderen ausgestellten Gegenstände anznsehen ist. Den geehrten Einsendern für die Aus stellung, welche sich auch dieses Jahr bestrebten, das Interesse des Buchhandels-mit fördern zu helfen, sei bei dieser Gelegenheit der schuldige Dank ausgesprochen. Leipzig, im Juni 1873. Carl Wilfserodt. Rcchtssälle. Anfang Juni 1872 erschien bei A. Erlccke in Halle a/S. eine Broschüre: „Gott und Naturwissenschaft, Jrrthum und Wahrheit, von A. v. Hartmann". Dieselbe wurde am 4. Juni 1872 der Halleschen Preßpolizeibehörde vorgclegt, unbeanstandet zurückgegeben und darnach bis znm 11. Juli buchhändlcrisch ver breitet. An diesem Tage ließ der königl. Staatsanwalt das Merk chen in den noch vorhandenen 89 Exemplaren confiscircn und leitete nach Beschluß der Voruntersuchung — in welcher Hr. Erlecke er klärte, den Namen des Verfassers nicht nennen zu wollen — die An klage gegen den Verleger ein. Die daraus für den 22. November angcsetzte öffentliche Verhandlung wurde vertagt und auf den 20. Deccmber verlegt. Der Gerichtshof zu Halle a/S. sah den Tat bestand der Gotteslästerung nach tz. 166. des Strafgesetzbuches nur in einer Stelle als erwiesen an und erkannte auf Vernichtung der selben. Hr. Erlecke selbst aber wurde von der Theilnahme an dieser Gotteslästerung nach tz. 49. des Strafgesetzbuches freigesprochen und nur in eine Geldbuße von fünf Thalern wegen Preßvergehens ver- urtheilt. Gegen dieses Erkenntniß erhob der königliche Staatsanwalt unterm27. December beim königl. Appellationsgerichtc zuNaumburg a/S. Einspruch, indem er ca. 12 weitere Stellen als eine Gottes lästerung enthaltend incriminirte und die Vernichtung der ganzen Bro schüre, sowie die Bestrafung Erlecke's nach tz. 49. und 166. des Strafgesetzbuches beantragte. In der Sitzung vom 8. Februar 1873 gab der Criminalsenat des königl. Appellationsgerichtcs diesem An träge Statt, indem er die Tendenz des ganzen Schriftchens für verwerflich und gegen K. 166. des Strafgesetzbuches in doppelter Hinsicht, weil die in dem Büchlein auch enthaltene Beleidigung der Geistlichkeit der christlichen Kirche, welche als solche eine Einrichtung Gottes sei, eine Fortsetzung der Gotteslästerung involvire, verstoßend er achtete, und vernrthcilte Erlecke demgemäß, in Erwägung des erschwerenden Umstandes, daß er der Broschüre eine möglichst große Verbreitung gegeben habe, zu 6 Monaten Gefäugniß, Vernichtung aller vorfindlichen Exem plare und Tragung sämmtlicher Kosten. Die unterm 15. Februar beim königl. Obertribunal in Berlin wegen notorischer Gesetzesverletzung eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde am 17. April als unbegründet abgewiesen. —x. Miscrllcn. lieber den preußischen Reichspreßgesctzcntwnrf schreibt jetzt das „Deutsche Wochenblatt": „Die rsebsrebs cks la patsrnitö in Bezug auf den Verfasser des Preßgcsctzentwurfs beschäftigt die Zeitungen fortwährend sehr lebhaft. Wir wollen unsererseits die ! Conjecturen nicht vermehren, sondern nur einige Thatsachen hervor- i heben, welche theils schon früher constatirt waren, theils im Justiz- ! ausschussc des Bundesrathes als unzweifelhaft galten. Der jetzige Entwurf beruht der Anlage nach und in den meisten Abschnitten aufdem ^ bereits vor Jahr und Tag dem Bundesrathe vorgclcgten Entwurf, ! welcher, wie damals nicht bezweifelt, noch bestritten wurde, vorzugs weise vom Regierungsrath Goltz (im Berliner Polizei-Präsidium) unter Mitwirkung des Geh. Ober-Justizraths v. Schelling bear beitet worden war. Der damals von den einzelnen Regierungen begut-
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