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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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«8Z0 s. d. Dllchn. «uHhandrl, Fertig« Bücher. ^ 133, 19. Juni 1929. Franz vaklen in Sertin w. Y. ^ Soeben erschienen: Vas Recht öes Tarifvertrages unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung dom 23. Dezember 1918. Von vr. Zur. A Hueck, Privatdozent an der Universität Münster. ^ 16.— ord., 12.— no., 11.20 bar u. 9/8 Die vorliegende Schrift bringt, auf wissenschaftlicher Grund lage unter sorgfältigster Berücksichtigung der bisherigen Literatur und Judikatur bearbeitet, zum ersten Male eine systematische Dar stellung des Tarifrechts nach der Verordnung vom 23 Dez. 1918. Bei der hohen Bedeutung, die der Tarifvertrag im letzten Jahre in Deutschland gewonnen hat, sodaß er heute die weit über wiegende Mehrzahl aller Arbeitsverträge und damit einen wesent lichen Teil des Wirtschaftslebens beherrscht, wird das Werk in weitesten Kreisen Beachtung finden. Interessenten sind die Professoren deS Rechts, die Rechts anwälte sowie die juristischen Seminare, ferner die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte und deren Mitglieder, die Betriebsräte und Betricbsobmänner, die 'Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Verbände, sowie jeder Syndikus oder Sekretär eines industriellen Unternehmens. Früher erschienen: Heft 1. Amtstiaftung auS öffentlicher Gewalt. Preis 4 Heft 2: Die Amtspflicht -er Reichs- uns Siaats- beamteu. Preis 4 Möge M LA IM dkl «sWWl I» MW Md N M. Heft 3: Umfang un- /Irt -er /lmtshaftung. Von Iustizrat De. Reimer. Rechtsanwalt am Kammergericht und Notar. 7.— ord., 5.25 no., 4.90 bar u. 9/8. In diesem neuen Heft seiner „Beiträge zur Lehre von der Amtshaftpflicht" stellt der Verfasser zusammen mit den früher erschienenen ersten beiden Heften, zu denen es eine unentbehrliche Ergänzung bildet, eine erschöpfende Kommentierung der grund legenden Vorschriften über die Amtshaftung dar. Interessenten sind die Gemeinde-, Reichs, und Staats behörden und deren Beamte, ferner die preußischen Kommunal verbände, für welche die für Umfang und Art der Haftung des Staats entwickelten Grundsätze nach § 4 des Gesetzes vom I. August 1909 ebenfalls Geltung haben. Mwaltsnot. Entwurf eines Neichs- un- eines preußischen Lanüesgesetzes zur Sekämpfung -er Notlage -er flnwaltjchast un- zurverbeflerung-erNechtspstege mit Vegrün-ung. Von vr. Leo Pasch, Rechtsanwalt am Kommergericht in Berlin. ^6 22.— ord., 16.50 no., 15.40 bar u. 9/8. Der Verfasser untersucht die Ursachen der Anwaltsnot. Er ! findet die Mittel zu ihrer Bekämpfung in der Verbindung einer Reihe von Maßnahmen, unter denen die Gebührenordnung nicht I die ihr beigelegte herrschende Stellung einnimmt. Anwaltszwang, Anwaltsmonopol, Numerus olausus werden behandelt. Die Not wendigkeit einer Bekämpfung der Anwaltsnot wird aus dem In teresse des Staates an einer hochstehenden Rechtspflege hergeleitet. So schließen sich zwanglos auch andere Vorschläge zur Ver besserung an. Mit diesen Vorschlägen in ihrer Begründung wird jeder Anwalt sich beschäftigen müssen, der die Rot seines Standes nicht unnötig fortschreiten sehen will. Onleressen'en sind ferner die Reichs, und Staatsbehörden, die Gerichte, Richter, Parlamentarier «sw. Müll W dm rnMAll MWelM. Von Erich Warschauer, Amtsrichter. ^ 6.— ord., 4.50 no., 4.20 bar u. 9/8. In der gegenwärtigen Zeit, in welcher das Interesse für England noch immer wach ist und durch die politischen Ereignisse nach Friedensschluß stets weitere Nahrung gefunden hat, erscheint ^ die vorliegende Schrift im rechten Augenblick, um beachtenswerte Bilder über englisches Wesen vor unseren Augen zu entrollen und in das englische Rechtsleben einen tieferen Einblick zu gewähren. Das Werk ist von einer maßgebenden, mit den Verhältnissen ver trauten Persönlichkeit verfaßt und wird über den Kreis der Juristen hinaus die verdiente Würdigung finden. Ich bitte um tätige Verwendung für diese zeitgemäßen Er scheinungen. Bestellzettel liegt bei. Berlin W. 9, Linkstraße 16. Franz vahlen. Gchahin-Verlag, München Wir sind genötigt, vom 1. Juli an folgende Lieferungsbedingungen festzusehen: 1. Auf die bereits erschienenen Verlagßwerke be berechnen wir einen raballierten 20"/„ igen Teuerungszuschlag. 2. Sämtliche Preis« auf Prospekten nsw. sind frei bleibend. 3. Bei Neuankündigungen werden wir nach Mög lichkeit den ungefädren Ladenpreis angeben, jedoch sind auch diese Preise bis zum Augenblick der Lieferung als freibleibend zu betrachten. 4. Bei neu erscheinenden Verlagswerken wird der 20"/otge Teuerungszuschlag nicht berechnet, da bei Ausgabe die Verkaufspreise neu festgesetzt werden. 5. Unsere Zeitschrift „An heiligen Ufern" wird von dieser Maßnahme nicht betroffen. Wir werden unS bei Reklamationen auf diese Anzeige berufen. München, den 15. Juni 1920. Lochachtungsvoll Schahin-Derlag, München
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