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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18731210
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187312106
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Srichcinl außer Sonntags täglich. — Bi« früh S Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt Beiträge iür das Börsenblatt sind an die Nedaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für dm Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthnm de» Börsenverein» der Deutschen Buchhändler. 285. — Leipzig, Mittwoch den 10. December. 1873. Nichtamtlicher Theil. Dns Meßagio. V.*) Im Aufträge einer am 28. November abgehaltcnen Versamm lung hiesiger Verleger wurde nachstehendes Circular (^..) nebst der sich daran schließenden Erklärung (L.) den hiesigen Verlagsfirmen übersandt und sind der letzteren bis jetzt die darunter stehenden Fir men beigetreten. Ein von mir gleichzeitig entworfenes, von den Herren Alexan der Duncker und Albert Hofmann gebilligtes Schreiben an Herrn Hermann Rost in Leipzig (0.) ist überflüssig geworden, da die Leipziger Herren Verleger es vorgezogen haben, ihre Erklärung bereits im Börsenblatt Nr. 277 zum Abdruck zu bringen, ohne eine Antwort aus Berlin abzuwarten. Es mag dennoch gestattet sein, das für Herrn. Rost bestimmt gewesene Schreiben hier gleichfalls abzudrucken, damit die auswär tigen Herren College« daraus ersehen mögen, wie man sich in Berlin ein bei abweichender Ansicht wenigstens doch gleichzeitiges Vorgehen in dieser den gesummten Buchhandel angehenden Sache gedacht hatte. Es dürfte nunmehr erwünscht sein, daß die auswärtigen Her ren Verleger entweder einzeln oder städteweis vereinigt ihre Be schlüsse, resp. Zustimmungen zu der einen oder andern Erklärung im Börsenblatt zur allgemeinen Kenntniß bringen möchten, damit mög lichst schnell das gestimmte Material beigebracht werde, um dann eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Berlin, den 8. December 1878. Hermann Kaiser. Geehrter Herr College! Herr Julius Springer hatte die Güte, im October o. die hiesigen Verleger zu einer gemeinsamen Erklärung zu veranlassen, dahin gehend, daß sie ihren Verlag vom Jahre 1874 ab nur unter der Bedingung der Saldirung in der Ostermessc ohne Abzug des sog. Meßagios in Jahresrechnung liefern wollten. ^s sollte dabei jedem einzelnen Verleger überlassen bleiben, mit den Sortimentshandlungen Vereinbarung über die Modalitäten zu treffen, unter welchen sür rechtzeitige volle Ostermeßzahlung etwa eine bestimmte Vergütung zu gewähren sei. Diese Erklärung**), welcher sich 6i> Berliner Verleger anschlossen, wurde durch Herrn Springer's gefällige Vermittelung nach voraufgegangener persönlicher Besprechung mit namhaften Leipziger Verlegern nach Leipzig gesendet, um sämmtliche dortige Herren Verleger zum Beitritt zu veran lassen. Leider ist dieser Beitritt jetzt abgclehnt worden, dagegen beabsichtigen die Mitglieder des Leipziger Verlegervereins eine Erklärung zu veröffent lichen***), nach der sie das Meßagio allerdings fallen lassen wollen, da gegen „sür prompte rechtzeitige Zahlung während der Oster messe eine Vergütung von 1 pCt., i Pfennig pro Mark, bewil *) IV. S. Nr. 281. **) Abgedruckt im Börsenbl. Nr. 281. ***) Abgedruckt im Börsenbl. Nr. 277. Vierzigster Jahrgang. ligen wollen", welche Vergütung allemal aus dem für jede einzelne Firma bestimmten Zahtungszettcl in Abzug gebracht werden soll. In einer am 28. November o. stattgehabten Versammlung von Unter zeichnern der Berliner Erklärung hatte Herr Springer die Güte, über diese Vorgänge Mitthcilung zu machen. In der sich daran knüpfenden lebhaften De batte wurde die Annahme der Leipziger Erklärung einstimmig abgelehnt, da gegen wurde von der Mehrzahl der Anwesenden anerkannt, daß auch die erste Berliner Erklärung keine Aussicht auf Erfolg mehr haben könnte, da statt der von uns in Aussicht gestellten Verständigung über eine eventuelle Vergütung nach der Leipziger Erklärung vielmehr nach wie vor sür jede volle oder Theil-Zahlung, ja selbst für verschleppte alte Saldi der gleiche Abzug von 1 pCt. (statt jetzt ca. 1»/z pCt.) gewährt werden solle. Im Grunde also schlägt die Leipziger Erklärung nur eine sehr geringfügige, der deutschen Reichs währung angepaßte Reduktion des bisher stattgehabten, unter den heutigen Verhältnissen aber ohne jede Berechtigung dastehenden Abzugs vor, wäh rend es nach Ansicht der Berliner Collegen billigerweise lediglich dem Ermessen des einzelnen Verlegers überlassen bleiben muß, ob und in welcher Weise er den Sortimentern bei reiner Saldirung und bei an gemessenem Absätze irgend welche Entschädigung sür den Fortfall des sog. Meßagios gewähren will. Aus Vorschlag des mitunterzeichneten Hermann Kaiser wurde hieraus von der Versammlung vom 28. November o. beschlossen, von L-eiten der Berliner Verleger die nachstehende Erklärung sL.) zu er lassen, welche sich von der ersten nur in dem einen Punkte unterscheidet, daß die Unterzeichner die volle Saldirung in der Ostermesse und den Fortsall des sog. Meßagios bedingen, ohne gleichzeitig ein ttequivalcnt für das bisher üblich gewesene Meßagio in Aussicht zu stellen. Nach erfolgter Annahme dieser Erklärung lehnte Herr Springer zum lebhaften Bedauern aller Anwesenden es ab, sich weiter mit der Sache zu befassen und haben aus Wunsch der Versammlung die ergebenst Unter zeichneten cs übernommen, die nachstehende Erklärung zunächst nur in Berlin zur Unterzeichnung in Umlauf zu setzen und das Ergebniß mög lichst schnell zur Kenntniß des gcsammten Buchhandels zu bringen. Nach deni lebhaften Anklange, welchen unsere gegenwärtige Erklärung in der Versammlung vom 28. November e. gefunden, legen wir sie den geehrten hiesigen Herren Verlegern hiermit vor und erbitten dieselbe im Falle geneigter Zustimmung mit Ihrer werlhen Unterschrift versehen unter der Adresse des mitunterzeichneten Hermann Kaiser innerhalb der nächsten drei Tage nach Empfang zurück. Berlin, den I. December 1873. Hochachtungsvoll Hermann Kaiser. Alexander Duncker. Albert Hosmanu. L. Erklärung. Die von einzelnen Verlegern schon für 1874 angenommene, für alle aber von 1875 ab nothweudige Rechnung in deutscher Reichswährung macht für viele Preis- und Rabattnotirungen sowohl, wie für andere Rech nungsverhältnisse eine neue Feststellung nöthig. Angesichts dieser bevorstehenden allgemeinen sehr einflußreichen Um wandlung des gejammten deutschen Rechnungswesen haben sich die Unter zeichneten Verleger, in Betreff des unter den heutigen Verhältnissen ohne ! >edc Berechtigung dastehenden sog. Meßagios, dahin geeinigt, ihren Verlag ! den geehrten Sortimentshandlungen, mit welchen sie in Rechnung stehen, vom Jahre 1874 ab nur dann in Jahresrechnung zu liefern, wenn der ! ihnen zustehende Saldo ohne Uebertrag und ohne Abzug des bisher 629
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