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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1855
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- Deutsch
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922 70 Nichtamtlicher T l) e i l. Chronologische Tabelle der zwischen Frankreich und anderen Staaten abgeschlossenen Intcrnationalverträgc über den Schutz des literarischen und artistischen Cigcnthums. (Eingesandt.) Das st bedeutet, daß sich der Schutz nicht auf die Erzeugnisse der Kunst erstreckt. Jahr. Datum des Vertrags. Name der Staaten. 1843. 28. August. Sardinien. 1846. 22. April. 60. 1850. 5. Novbr- äo. 1851. 12. April. Portugal. - 20- October. Hannover. - 3. Novbr. Großbritannien und Irland. 1852. 8. August. Herzogthum Braunschweig. - 22. - Belgien. 1854. 27. - äo. (Nachtrags-Artikel.) 1852. 18. Septbr. Großherzogthum Hcsscn-Darmstadt. ff - 2. October- Landgrafschaft Hessen-Homburg, st 1853. 24- Februar. 2. März. Fürstenthum Reuß, ältere Linie, st Herzogthum Nassau, st - 30. - Fürstenthum Reuß, jüngere Linie, st - 7. Mai. Kucfürstenthum Hessen-Cassel. - 17. - Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. - 1. Juli. Großhcrzogthum Oldenburg. - 15. Novbr- Spanien. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. - 7. Dccbr- - 16. - Schwarzburg-Rudolstadt. 1854. 4. Februar. - Waldek- - 3. April- Großherzogthum Baden. Bayern, Dänemark, Griechenland, Oesterreich, Preußen, Ruß land, Sachsen (Königreich), Sachsen-Altenburg, Schweden, Nor wegen, Herzogthum Anhalt, Fücstenthum Lippe haben die literari schen und artistischen Productionen Frankreichs noch nicht geschützt, weil Vertrage mit diesen Staaten nicht abgeschlossen worden sind. (Oaräissal, I'invonlion. 1855, kovrier. ps§. 51.) Bemerkung. Vorstehende Mittheilung geben wir mit der Be merkung , daß außer den genannten auch noch ein Vertrag vom 15. Febr. 1853 mit Toscana besteht, durch welchen der gegenseitige Schutz der Werke der Literatur und Kunst, welche letztere auch im Vertrage mit Hessen-Cassel namhaft gemacht sind, festgestellt ist. Nicht ganz richtig ist, daß in den übrigen genannten Ländern die Erzeugnisse der Literatur und Kunst schutzlos wären, da sie mit Aus nahme von Bernburg, Lippe, Frankfurt und Bremen, wo blos die Bundesbeschlüsse und diese nicht sämmtlich publicirt sind, dann Lübeck, welches blos die Unterthanen der nicht deutschen Länder von Bundes fürsten schützt, und Württemberg , welches an Ausländer blos Privilegien gewährt, das volle Recht der Gegenseitigkeit anerkennen. D. R. Miscellc. Ein H i n d u sta n i scher Dank für deutsche Sanskrit- Arbeiten. Kürzlich hat die durch ihren Sanskrit- und anderen linguisti schen Verlag auch im Auslände rühmlichst bekannte Ferd. Dümm- ler'sche Verlagsbuchhandlung in Berlin das nachstehende charakte ristische Dankschreiben eines indischen Pundit empfangen, das wir hier in einer wörtlichen Uebersetzung folgen lassen: »Heil! Wohlsein den Heilbegabten Feundcn desAufblühcns dcrLolos- blumen des Geistes der wissenden Männer (Gelehrten), dem durch die Gnade des heiligen höchsten Herrn hochgestell ten heilbegabtcn Herrn Dümmler (v^umlara) sei aus KLyi (Benares) dies von Seiten des Küyinätbvyüstrin (Ge lehrten Kastnatha) ehrerbietigst gemeldet: daß ich ein Exemplar des weißen Vajurveda-Commentars, gedruckt durch den trefflichen Ge lehrten, den Heilbegabten Herrn Weber (kebars), von Euch als Geschenk gegeben, erhalten habend, mich sehr geehrt (beglückt) fühle: und daß den hiesigen Gelehrten durch den Anblick dieses Bu ches Befriedigung erwuchs, entstehend aus der Kennlniß des treff lichen Fortganges der Sanskrit-Wissenschaft in Deutschland: auch daß die Beförderer des Lernens und Lehrcns der selbstverfer- tiglen*), die Gestalt von Erklärungen des bl^äjalcvumnck, (Mond schein der Logik), des Lobaäckvryangssm^raks (Zusammenhang der sechs philosophischen Systeme), des vemic-ms-Lchrbuches (Lord Ba con?) habenden Sanskritwerke, sowie sonstiger alter wissenschaft licher Werke, die Heilbegabtcn Vorsteher des Lcsesaales (OoIIoxes) in lkayi, die Herren Or. James Ballantyne, die Schönheit des Buches sehend und meinen Empfang desselben erfahrend, sich sehr freuten. Den wohlwollenden mehr zu schreiben , ist unnöthig, darum lebt wohl! Im Jcsu-Jahrc 1854, Monat December den 14." *) So ist die wörtliche Uebersetzung des Textes, der indcß wahr scheinlich nur vermöge der eigenthümlichen, etwas ungeschickte» Ausdrucks- Weise des Briefschreibers so lautet; wir vermuthen, daß das Wort „selbstverfertigt" sich nur auf den letzten Theil des Compositum bezieht; der Sinn wäre dann: des Lernens und Lehrens der dlxLssk-mmucki, des Scbaäclarpsnssamxraka und eines selbstverfertigten Sanskritwerkes, wel ches eine Erklärung (Uebersetzung) von Lsoon's Lehrbuch ist, so wie son stigen u. s. w. (Mag. s d. Lit. d. Auslandes.) A nzeige b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvcreins werden die dreigespaltcne Petit-Zeile oder Raum mit 5 Pf. sächs.. alle übrigen mit 10 Pf. sächs. berechnet.) GeschäftlicheEinrichtimgen und Veränderungen. l6405.) Din sunger bemittelter Nanu cviinscbt eine löuekksnälung in kreussen, mi kauten. Derselbe bat bereits clas krenss. liuckbLnckler- Lxainen absolv>rt u»il istim8tan(le, auf^Vunseb clas g-cnee XaulAelcl baar ru erleben, reüectirt cleskalb aber aueb nur auf so licke unck rvulktDIe Oescblllte. -Ickressen snb I?. 8. 28. bekorckert ckie Deck. ck. Lörsenblattes. 8tren§ste Discretion wirck verbürgt. (6406.) Thoiliicliincr-Gesuch. In einer sächsischen Verlagshandlung, die in sehr gutem Aufschwünge ist, wird zur Ausführung einiger bedeutenden Unterneh men ein thätiger, junger Mann, mit einem Eapitale von 3—4000-s), gesucht. Briese, mit V-14 10. bezeichnet, durch die Redac tion des Börsenblattes. —
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