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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1852
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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406 Nichtamtlicher Theil. Der preußische ZcitungS-Dtempel. Der Gesetz-Entwurf wegen Erhebung einer Stempelsteuer von politischen und Anzeige-Blattern ist aus den Bcrathungen derFinanz- Eommisston der 2. Kammer, der „K- Z." zufolge, in folgender Fassung hervorgcgangen: §. 1. Vom 1. Juli 1852 ab unterliegen der Stempelsteuer: 1) von den im Jnlandc periodisch in regelmäßigen oder unregelmä ßigen Fristen erscheinenden Blättern, a) die nach § 11 des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die Presse cautionspflichtigcn Zeitungen und Zeitschriften, und b) Anzcigeblätter aller Art, welche Anzeigen gegen Insertions-Gebühren aufnehmcn, es mögen diese Blätter in Verbindung mit andern steuerpflichtigen oder nicht steuerpflichtigen Blättern erscheinen, oder ausschließlich zu Aufnahme von Anzeigen bestimmt sein; 2) diejenigen Blätter der unter Nr. 1 bezeichncten Art, welche außerhalb des preußischen Staates erscheinen und in Preußen gehalten werden. §. 2. K. Die Steuer von den im Jnlandc erscheinenden Blät tern ist mit Rücksicht auf die verschiedene Stärke des Hauptblattes und der Beilagen während eines bestimmten Zeitraumes in acht Ab stufungen eingethcilt, wobei die auf einer oder beiden Seiten ganz oder theilwcise bedruckten Blätter, zu Bogen von 400 Quadratzoll angenommen, andere Formate aber auf dieses Maaß zu berechnen sind. Demgemäß soll die Steuer von jedem Jahrgänge des Jahr gangs eines Eremplarcs betragen: 1) für Blätter, welche viertclj. weniger als 12 Druckbogen liefern — 4 Sss. 2) ditto. bis ausschließl. 30 Druckbgn. . . . — -10 - 3) ditto. ditto. 60 . - . — -20 - 4) ditto. ditto. SO ... 1 s s 5) ditto. ditto. 120 . . . 1 - 10 - 6> ditto. ditto. 150 ... 1 - 20 - 7> ditto. ditto. 180 ... 2 - — - 8) ditto. ditto. 180 u. darüber 2 - 15 - k. Für die außerhalb des preuß. Staates erscheinenden Blätter beträgt die Steuer 25 ch» des am Orte ihres Erscheinens gel tenden Abonnemcntpreiscs, mindestens aber für Blätter, welche nicht öfter als einmal wöchentlich erscheinen, 15 S-s; für Blätter, welche zwei- oder dreimal wöchentlich erscheinen, 1 für Blätter, welche viermal oder öfter wöchentlich erscheinen, 2 g 15 S-s von jedem Jahrgange eines Exemplars. §. 8- Die Erhebung der Stempelsteuer (§. 2.) geschieht nach den Vorschriften des Gesetzes wegen der Stempelsteuer, vom 7. Marz 1822 und in den vor Erlaß der Verordnung, die Aufhebung des Zeitungsstcmpcls betreffend, vom 8 Decbr. 1848 angewendcten Formen. Beispiel von Gewissenhaftigkeit und Kollegialität. Unterm 2. Februar d. I. sandte ich auf Verlangen an einen Gewcrbslehrer eine Auswahl von Zeichenvorlagen und anderen tech nischen Werken zur Ansicht, und ließ dieser Sendung am 17. Febc. und 2. März zwei weitere Sendungen Nachfolgen- Bei Gelegen heit der letztem ersuchte ich den Besteller um baldige Remission des von der ersten Auswahl nicht Behaltenen und erhielt unterm 4. März die Anzeige, daß diese Gegenstände, mit Ausnahme der behaltenen fünf Werke, in einem wohlversiegclten und adrcssirtcn Paket mit einem Schreiben bereits am 7. Februar durch Beischluß bei Herrn Holtzmann hier an mich zurückgescndet worden seien. Ich ließ bei Hrn. Holtzmann deshalb Nachfragen und erhielt IM 26 den Bescheid: diese Sachen seien alle offen und zerstreut unter den für ihn retournirtcn Zeichenvorlagen und er müsse sie erst aussuchen, einBricffür mich sei nichtda- bei gewesen; auf nochmalige Nachfrage erhielt ich denn in einer Mappe, bis auf zwei Werke, sämmtlichc Gegenstände, theils ohne Zeichen, jedoch ohne Schreiben zurück, wofür 12 kr. Porto verlangt wurden. — Ich wandte mich nun schriftlich an Hrn- Holtzmann und bat ihn um Aufklärung 1) wie cs gekommen daß er mir diese Sachen erst jetzt, also vier Wochen nach Empfang, in offenem Zustande zustelle, während der Absender ein wohlversiegeltcs und mit Adresse versehenes Paket für mich beifügte. 2) wie er behaupten könne, es sei kein Brief für mich dabei ge wesen, da mich doch der Absender von diesem Briefe benach richtigte, 3) wie er dazu gekommen, 12 kr. Porto zu verlangen, während der Absender ihm geschrieben, das Paket kranoo abgcbcn zu lassen und ihm die ganze Fracht zu belasten. Auf dieses Schreiben empfing ich von H. Holtzmann aus weichende Antwort, hingegen wurdemirvom Besteller die Anzeige, daß sich H. Holtzmann unterm 1. März schriftlich an ihn gewendet und u. A- Folgendes geschrieben habe: „Gestern Abend erhielt ich die Zeichenvorlagen wieder zurück. „Da aus Versehen in der Dunkelheit, in welcher ich die „Kiste auspackte, auch ein Paket, das oben darauf „lag, und wie ich später fand, Herrn Bielefeld dahier ge- „hbrte, mit ausgepackt wurde und ich in dem dabei lie genden Schreiben fand, daß Sic Zeichenvorlagen von „demselben behielten, welche Sie auch von mir zur Ansicht „hatten, so werden Sie nicht unbillig finden, daß ich Herrn „Bielefeld die ganze Sendung wieder so zurückgcbe, „wie er sie Ihnen zukommen ließ und ihm sagen ließ, „daß Sie bis Ostern hierher kommen würden, um das Wei tere mit ihm zu besprechen." — Was hat also Herr Holtzmann gethan? 1) ein für eine andere Handlung bestimmtes, gut verpacktes und wohlvcrsiegeltes Paket geöffnet, 2) einen für eine andere Handlung bestimmten Brief unter schlagen. 3) die in dem Paket gewesenen Gegenstände vier Wochen zurück- behaltcn und erst nach zweimaliger Nachfrage zucückgegeben, 4) für ein an ihn zur freien Abgabe gesandtes Paket 12 kr. Porto verlangt und endlich 5) Gegenstände, welche aus der Sendung einer andern Handlung behalten wurden, von seinem Lager wieder ergänzt, um dieser Handlung glauben zu machen, cs sei Nichts behalten worden. Ich enthalte mich jeden Commcnlars über diese Handlungs weise, will aber die betr. Stelle aus dem Briefe des Bestellers hier beifügen: ,,Es ist wohl der Fall als möglich denkbar, daß auch einmal „eine Sendung Zeichenvorlagen in solcher Dunkelheit ausge zackt wird, daß dabei ein zuerst in Pappendeckel mit „Schnüren w oh lv e rp acktc s , hierauf noch mit „großem Packbogen überpapptcs und wohlver- „siegeltcs Packer mit fremder Adresse (aus Ver gehen) mit ausgcpackt wird — da cs aber jedenfalls vorher „aus der Kiste genommen werden mußte und sogleich darunter „die Herren Holtzmann gehörigen Vorlagen mit dem an ihn „gerichteten Schreiben frei vor Augen lagen, so ist jenes ein „allerdings merkwürdiges Versehen. — Dann bleibt aber „immer noch das Andere: ein an Sie gerichtetes „Schreiben zurückzubehalten und die Ihrer Sen kung fehlenden Vorlagen wieder beizulegen.
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