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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1852
- Strukturtyp
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- Band
- 1852-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1852
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- Deutsch
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825 1852.) zwei und fünfzig mal jährlich wiederholt, so würde allein von Seiten des Verlegers ein Portobetrag entrichtet werden müssen, der zu dem mit dem Gegenstand der Versendung gemachten Geldumsatz, geschweige denn zu dem davon erzielten Nutzen, im schreiendsten Mißverhältniß steht. Von einer Versendung von Freieremplaren an die Mitarbeiter wird unter diesen Umständen gar nicht mehr die Rede sein können. Der preußische Sortimcntsbuchhändlcr würde genöthigt sein, seine Commissionäre, sowohl in Leipzig als in dem nächst gelegenen kleineren Speditionsplatzc, (Denkschrift rc. Seite 6) zu beauftragen, die für ihn eingehenden Pakete zu eröffnen, die postpflichtigcn abzusondern und ihm dieselben durch die Post zugchcn zu lassen. Schon hierdurch würden sich seine Spesen beträchtlich vermehren. Die dem Commifsionär durch die mühsame Ausscheidung eines Theils.deS buchhändlerischen Vertriebes von dem andern erwachsende Mehrarbeit würde noch überdies die Commissionsgcbühren des preußischen Buchhändlers sehr bald wesentlich steigern. Und da endlich der Sortimcntöhändlcr nicht bloS den örtlichen Bedarf zu befriedigen hat, da es im allgemeinen Interesse darauf ankommt, auch dem Platten Lande und den kleineren Städten ihren literarischen Bedarf zuzuführen und die dort wohnenden Liebhaber der Literatur mit den neuesten Erscheinungen derselben bekannt zu machen, so müssen zu diesem Bchufe Gelegenheiten aller Art benutzt werden. Manche Sortimentsbuchhändler machen in einem Umkreis von zehn, zwanzig und mehrern Meilen regelmäßige Zusendungen, die sie in Betreff postpflichtiger Gegenstände unterlassen müßten. Bei einer nur einigermaßen strengen Aufrechthaltung der in Rede stehenden Vorschriften würde insbesondere der Gewissenhafte dic Concurrenz mit dem Gewissenlosen in keiner Weise aushalten können. Wir glauben vielmehr den Beweis geführt zu haben, daß bei einer Zwangs»crscndung der Journale durch die Post auch der Debit derselben von dem preußischen Sortimentsbuchhandel aufgegcben werden müßte. Derselbe würde hierdurch gegen den nichtpreußischen in den empfindlichsten Nachtheil versetzt werden — ein Nachtheil, der ihn um so ungerechter treffen würde, als in Preußen wie in keinem andern deutschen Lande, die freieste Concurrenz in dem ge nannten Geschäftszweig seit mehr als 40 Jahren gewaltet, und die Zahl der Sortimentshändler in hohem Grade vermehrt hat. Abgesehen von dem ungerechtfertigten Eingriff in den rechtlichen Besitzstand des Sortimentsbuchhandels, abgesehen von dem wirklichen Verlust, der ihm aus einer so bedeutenden Schmälerung seines ohnedies geringen und, bei der gestei gerten Concurrenz, wenig gcwinnreichen Umsatzes erwachsen müßte, würde auch der ihm bleibende Thcil seines Umsatzes, ja, die ganze Basis seines Geschäftes in höchst empfindlicher Weise erschüttert. Während er nämlich für die neuen Er scheinungen der Literatur die Abnehmer erst aufsuchcn muß, bilden die Abonnenten der von ihm dcbitirten Journale einen festen Stamm von Kunden, der ihm auch für den Absatz von Büchern zu gute kommt. Ein reichlicher über die ver schiedenartigsten Fächer der Literatur sich verbreitender Journaldebit ist somit eine sehr solide Grundlage des Sortiments- geschäftes. Der Herr Minister für Handel und Gewerbe und öffentliche Arbeiten hat in der vicrundsechzigstcn Sitzung der preußischen ersten Kammer (Stenographische Berichte Seite 1172) geäußert, erlege einen großen Werth darauf, „daß der Postzwang auf Zeitungen ausgedehnt wird, weil cs dadurch möglich wird, viele Postverbindungcn zu erhalten, die ohnehin mit Nachthcil bestehen und um so leichter conservirt werden können, wenn der Postzwang auf Zeitungen ausgedehnt wird." Denselben Werth und aus denselben Gründen muß aber der Buchhandel seinerseits darauf legen, durch den ungeschmälerten Zeitschristen-Dcbit die regelmäßigen Verbindungen mit seinen Abonnenten und damit zugleich ein unentbehrliches Vehikel zu anderwcitcm nützlichen Verkehr mit denselben sich zu erhalten. Wird ihm derselbe entzogen, so verliert der Sortimentsbuchhandel unfehlbar an Würde und Bedeutung und zieht nicht bloß das Verlags geschäft in sein Verderben hinein. In dem nämlichen Maße, als er selber sinkt, bietet er auch dem Staate eine geringere Bürgschaft für seine Ehrenhaftigkeit und Intelligenz dar. Denn weder die sorgsamste Auswahl bei Erthcilung von Concessionen, noch die strengsten Staatsprüfungen werden im Stande sein, vorzubeugen oder zu heilen, wenn einmal der Nahrungsstand des Sortimcntshändlcrs hcrabgedrückt und in Folge desselben der Stand selber herabgcwürdigt ist. Endlich ist das geschäftliche und collcgialische Verhältnis!, das zwischen dem Verlags- und Sortimentsbuchhandel besteht, durch kein anderes, gewiß aber nicht durch die Dazwischenkunft der Postanftalt, zu ersetzen. Beide Theilc sind von einander abhängig; „leben und leben lassen," die Devise einer richtigen Geschäftspolitik. Der Sortimentsbuch händler, auf den Gewinn von seinem Absatz angewiesen, giebt sich alle Mühe, für neue Zeitschriften, deren Absatz ihm eine nachhaltige Rente verspricht, ein möglichst großes Publicum zu gewinnen und die gewonnenen Abnehmer zu erhalten. Der Verleger hat eS in der Hand, außerordentliche Bemühungen für seinen Verlag mit außerordentlichen Vergünstigun gen zu lohnen. Die Post dagegen, weit entfernt, sich um Abnehmer zu bemühen, verabfolgt lediglich die bei ihr bestellten, noch überdies vorausbezahlten Exemplare. Der Postbeamte hat weder die Zeit noch das Interesse, für die Verbreitung der Zeitschriften Sorge zu tragen. Dem: die Versendung von Prospekten, Subscriptions-Anzeigen u. dergl., der sich die
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