Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1883
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- 1883-01-02
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- 02.01.1883
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6 Nichtamtlicher Theil. 1, 2. Januar. die Vorlage genehmigt, wenn auch mit dem beschränkenden Zusatze, daß der lÄmsang des Betriebs der angckauften Druckerei vom nächsten Gtatsjahr an gesetzlich festzustellen und bis dahin dieselbe .,unbeschadet der Erfüllung vertragsmäßiger Verpflichtungen nur zu unmittelbaren Zwecken des Reichs und des preußischen Staats Md nur in bisherigem Umfange zu verwenden sei". Bei Berathung des nächstjährigen Etats machte vu. Brockhaus daraus aufmerksam, daß der Staatsbetrieb der vormals Decker'schen Druckerei die Privatindustrie in hohem Grade schädige, daß über dies nur sehr künstlich ein Ueberschuß statt eines Deficits beim Etat dieser Druckerei herausgercchnet worden sei. In Erwiderung hierauf theilte General-Postmeister vr. Stephan mit, daß die Ver schmelzung der preußischen Staatsdruckerei und der früheren Decker'schen Ober-Hofbuchdruckerei im Werke sei, nach deren Zu standekommen sich eine Rentabilität werde Nachweisen lassen, und veranlaßt dadurch die unveränderte Genehmigung des Druckerei- Etats. So stellte sich — eine Folge des vorjährigen Beschlusses — jetzt schon als noth wendig zur Herbeiführung eines befriedigenden Ergebnisses dar, was vorher von der Regierung nur als ein anzu strebendes Ziel in Aussicht genommen war. Im Mai 1879 gelangte dann wirklich die Vorlage wegen Erwerbung der Preußischen Staatsdruckerei für das Reich und Vereinigung derselben mit der früheren Decker'schen Druckerei an den Reichstag. Während noch nach den Erklärungen des General-Postmeisters vr. Stephan im Jahre 1877 die preußische Staatsdruckerei nur Werthzeichen für das Reich und Drucksachen, für welche Ge heimhaltung nothwendig ist, anzufertigen hatte, und die vor malige Dccker'sche Druckerei nach gesetzlicher Bestimmung nur zur Herstellung von Drucksachen zu unmittelbaren Zwecken des Reichs und des preußischen Staats verwendet werden sollte, wird jetzt die Genehmigung dazu verlangt, daß die künftige Reichsdruckerei auch ermächtigt sei, „Arbeiten von städtischen re. Behörden, Corpo- rationen, sowie solche Arbeiten zu übernehmen, deren technische Herstellung in Deutschland nur mit den der Reichsdruckerei eigen- thümlichen Verfahrungsweisen und Hilfsmitteln erreichbar ist"; ferner soll die Reichsdruckerei die Befugniß erhalten, „auch von Privatpersonen Werke, deren Verbreitung wissenschaftliche oder Knnstinteressen wesentlich zu fördern geeignet ist, ausnahmsweise zum Druck anzunehmen, sofern sich die Reichsdruckerei vermöge ihrer, durch ihre Hauptaufgabe bedingten speciellen Betriebs einrichtungen für die Herstellung der fraglichen Druckarbeiten be sonders eignet und finanzielle Opfer dadurch nicht herbeigeführt werden". Gegen diese Ausdehnung der Befugnisse der beiden nun zu vereinigenden Druckereien wendet sich eine neue Petition des Deut schen Buchdruckervereins vom 22. Mai 1879 an den Reichstag. Dieselbe bleibt jedoch unberücksichtigt, nachdem General-Postmei ster vr. Stephan in der betreffenden Commission erklärt hatte, daß die fragliche Erweiterung der Befugnisse der Reichsdruckerei aus Rücksichten des Betriebs der Anstalt wünschenswerth sei, resp. um derselben einen Stamm wohlgeübter Mannschaften zu erhalten, und um an Privatarbeiten die Verwendbarkeit neuer Methoden zu erproben; übrigens liege den verbündeten Regierungen d er Gedanke einer Concurrenz mit der typographischen Pri vatindustrie durchaus fern; sie bezweckten nicht den Geschästsgewinn des Instituts durch Uebernahme von Privatarbeiten zu erhöhen und Privatdruckereien in deren Erwerbe zu beeinträchtigen. Vergebens trat in der Generaldiscussion Abgeordneter Zim- Niermann nochmals im Sinne der gedachten Petition gegen die Vorlage auf; man solle doch nicht die Reichsdruckerei städtischen und anderen Behörden zur Disposition stellen, überhaupt die Con- curreuz mit der Privatindustrie bei Seite lassen, da dies an den Gedanken des Monopols streife. Es findet sich wieder eine Majorität, welche der Regierungsvorlage die Genehmigung ertheilt, und ist also jetzt das von der Regierung angestrebte Ziel erreicht und wieder ein Industriezweig der Monopolisirung näher gebracht. — Sehen wir nun, welche Wirkung die neue Institution auf die zunächst dabei betheiligten Gewerbtreibenden ausübt. Schon 3 Monate nach Organisation der neuen Reichsdruckerei schreibt der „Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer" in Nr. 116, vom 5. October 1879: „Die Reichs druckerei hat ein Circular an die Kirchen und Schulbehörden erlas sen, in welchem sie sich zur Uebernahme aller Drucksachen erbietet. Also doch Concurrenz!" Seitdem mehren sich von überall her die Klagen über die Ausdehnung, welche die Reichsdruckerei zum Nachtheil des Privat gewerbes ihrem Betrieb gibt, und finden diese Beschwerden ihren Ausdruck namentlich in der Generalversammlung, welche der Deutsche Buchdruckerverein am 24. Sept. v. I. in Stuttgart gehalten. Schon der vom Vorsitzenden, vr. Brockhaus, vorgetragene Geschäftsbericht constatirt, daß ein großer Theil der Arbeiten, welche früher der Privatindustrie zu Statten kamen, jetzt durch die Reichsdruckerei geliefert wird. Grunert-Berlin führt aus, wie bei der Verstaatlichung der Eisenbahnen ein großer Theil der für diese nöthigen Druckarbeiten auf die Reichsdruckerei übergegangen und gerade solche Arbeiten, welche fortlaufend und daher lohnender Natur sind; daß die Reichsdruckerei nachweisbar Privatdruckereien im Preise unterbiete und zur Erlangung von Privataufträgen sogar das Mittel anwende, zu betonen, daß sie als Staatsanstalt mehr Sicher heit gewähre, als eine Privatdruckerei; wie sie ferner durch fortwähren des Heranziehen neuer Arbeiten, zu deren Bewältigung sie sogar schon die Hilfe der Norddeutschen Zeitungsdruckerei in Anspruch nehmen mußte, sich zu immer weiterer Vergrößerung ihres Be triebs gedrängt sehe. Kohlhammer-Stuttgart erwähnt, daß die Reichsdruckerei auch den Behörden der süddeutschen Bundesstaaten Druckangebote mache. Schöninger-München bestätigt dies und lenkt die Aufmerksamkeit auf den angeblichen Reingewinn der Reichsdruckerei, der nur durch künstliche Bilancirung resp. Außer betrachtlassen der Amortisation des Kaufschillings, der Verzinsung des Anlage- und Betriebscapitals rc. sich erklären lasse ; übrigens scheine vom Standpunkte des Staatsbetriebs aus immer mehr die Anschauung Platz zu greifen, die behördlichen Aufträge seien unter Ausschluß der Privatconcurrenz für den Staatsbetrieb zu centrali- siren, und staatlicherseits geschehe schon genug, wenn man der Privatindustrie gestatte, bei Arbeiten, welche für den Staatsbetrieb zu wenig lohnend erschienen, an Submissions - Concurrenzen sich aufzureiben. Hauschild-Bremen bespricht die neuerdings einge führte Colportage des Reichskursbuchs durch die Briefträger und sieht auch darin den Beweis für das bei den Regierungen vorhan dene Streben, in die Privatindustrie störend einzugreifen, um die Arbeit in den Händen des Staats zu centralisiren. Naumann- Leipzig thut dar, daß sich die Reichsdruckerei nun auch anschicke, Orientalia zu drucken, also auch in dieser Richtung ihren Betrieb zum größten Schaden einzelner Privatdruckereien auszudehncn. Diese und andere Klagen aus den betheiligten Kreisen bilden einen eigenthümlichen Gegensatz sowohl zu den beruhigenden Ver sicherungen, die seiner Zeit vom Bundesbevollmächtigten gegeben wurden, als auch zu den Ausführungen über die Verhältnisse ^ und den Geschäftsbetrieb der Reichsdruckerei in dem Berichte, welcher über die Ergebnisse der Reichs-Post- und Telegraphen-
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