Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18550608
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185506086
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18550608
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1855
- Monat1855-06
- Tag1855-06-08
- Monat1855-06
- Jahr1855
-
985
-
986
-
987
-
988
-
989
-
990
-
991
-
992
-
993
-
994
-
995
-
996
-
997
-
998
-
999
-
1000
-
1001
-
1002
-
1003
-
1004
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
986 75 schen Schutz gefährdeter Rechte und Interessen in solchen Fällen zu gewähren, wo nach dem vorläufig beigcbrachten Nachweise eine nach dem Gesetze unerlaubte und verfolgbarc Benachtheiligung wirklich anzunehmen ist, und als es hiernach nicht angemessen erscheinen könnte, provisorische Schutzmaßregeln eintretcn zu lassen, während eine solche gesetzlich unerlaubte und auf Grund desselben zu behin dernde, beziehentlich zu bestrafende Handlung nach der obenerwähn ten Rcchtsanschauung des OberappellationsgcrichtS gar nicht vor handen sein würde; hicrnächst aber in Berücksichtigung, daß in den von der Königlichen Kreisdircction zu Leipzig bisher bereits an Franzosen ertheilten Vcrlagsscheinen ausdrücklich hcrvorgehoben worden, daß deren Erkheilung in Gemäßheit §. 9. III. der Verord nung vom 22. Februar 1844 und unter den §. 11 des Gesetzes von demselben Tage ausgedrückten Beschränkungen, insoweit sie auf die vorliegende Schrift Anwendung leiden, erfolge, und daß hiernach bei dem Umstande, daß die französischen Autoren oder Verleger der Bedingung des Nachweises eines gleichartigen Rechtsschutzes der sächsischen Staatsangehörigen in Frankreich nicht zu entsprechen ver mögen, die Voraussetzung für die Gültigkeit der bereits ertheilten Verlagscheinc von selbst wegfalle; hat es dasKöniglichc Ministerium des Innern nicht nur für bedenklich erachtet, provisorische Beschlag nahmen und Vertriebsverbote von Nachdrücken französischer Werke auf den Antrag französischer Verleger und Autoren im Verwal tungswege cintreten zu lassen, und zwar auch in den Fällen, in denen der fragliche Antrag auf einen bereits ertheilten Verlagsschcin gestützt wird, sondern auch befunden, daß mit der fernern Ausferti gung von Verlagscheinen an französische Autoren und Verleger bis auf weitere Anordnung Anstand zu nehmen sei. Dem Stadtrathc allhier wird Solches auf Anordnung des Kö niglichen Ministerium des Innern mit der Anweisung hierdurch er öffnet, darnach sich allenthalben gebührend zu achten und cintreten- den Falls die Antragsteller nach Maßgabe §. 3- l. der Ausführungs verordnung vom 22. Februar 1844 an die betreffende Justizbehörde zu verweisen, zugleich aber auch die Deputation des Vereins der Buchhändler hiernach vorläufig zu bescheiden und ihr dabei zu er kennen zu geben, daß die Beschwerde darüber, daß von Seiten der diesseitigen Regierung nichts geschehen sei, um drohende Nachtheile von dem Leipziger Buchhandel abzuwenden, nicht begründet er scheine. Einmal nämlich konnte man bei der großen Publicität, welche das französische Decret vom 28- März 1852 durch alle Zeitschriften erlangt hat, und da die Bestimmungen des sächsischen Gesetzes als bekannt vorausgesetzt werden müssen, wohl annehmen, daß die Möglichkeit der Anwendung von §.11 Frankreich gegenüber allen Betheiligten nicht entgangen sei. In wieweit aber durch jenes Decret der Schutz französischer Autoren bei diesseitigen Justizbehör den gewonnen sei, darüber ließ sich im Verwaltungswege keincnfalls, aber selbst im Gesetzgebungswege nicht rückwirkend eine Bestim mung treffen, und es mußte lediglich abgewartet werden, wie die Justizbehörden das Verhältniß beurtheilen, zugleich aber versucht werden, etwaige Nachtheilc im Vcrtragswege zu beseitigen. Der letztere aber schließt nothwendig gewisse Gegenconcessionen ein, über deren Tragweite bereits wiederholte Vernehmungen mit der Depu tation der Leipziger Buchhändler stattgcfundcn haben, durch welche jedoch bis jetzt noch keine Uebereinstimmung der Ansichten erzielt worden ist. Im Uebrigen beabsichtigt das Königliche Ministerium Einlei tung zu einem Vertrage mit Belgien zu treffen, auch die Frage, ob nicht durch ein Erläuterungsgesetz zu §. 11 des Gesetzes vom 22. Febr. 1844 für die Folge ähnlichen Zweifeln und Befürchtungen in Be zug auf Anwendung der Reciprocitätsclausel vorgebeugt werden könne, in Erwägung, zu ziehen und bejahenden Falls, sobald es thunlich, zu erledigen. Leipzig, den 4. Mai 1855. Königliche Krcisdirection. v. Burgsdorff. Jphofen. An den Stadtrath allhier. Den Schutz gegen Nachdruck in den Be ziehungen zu Frankreich bctr. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 13. III. der Ausführungs-Verordnung zu dem Gesetze, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, vom 22. Februar 1844, wird von der Unterzeichneten Krcisdirection hierdurch bekannt gemacht, daß im Monat Mai dieses Jahres nachverzeichnele Lithographien, Kupfer stiche und Schriften: a) 1. Oie bladonna von Lapkael. black dem Original-Lemlilde in cler Dresdener Oallerie. 1itko§r. von 6. VVeinkold in Dresden. Druck d. köni^I. litkoxrapk. Instituts ru Lerlin (durck Lerndt). Verlag von Lrnst Arnold in Dresden. 2. Die bladonns des blurillo. black den. Originale der Dresde ner Osllerie. Illurillo pinx. kilkoKrapliirt v. 6. bVeinkold in Dresden. Druck des könixl. litk. Instituts in kerlin. Ver lag von Lrnst Arnold in Dresden. 3. Die blsdonna von Sevilla, black dem Originale im Slädli- scken illuseum in Sevilla. 6em. von 8. blurillo. 6er. u. litk. von 6. Weinkold. Druck d. köni^I. litk. Instituts in Ler lin. Verlag von Lrnst Arnold in Dresden. 4. blaler dolorosa. 6em. v. blurillo. 6er. u. litk. v. 6. VVein- kold. Druck des köoi^I. litk. Instituts Lu Lerlin. Verlag von Lrnst Arnold in Dresden. Das Original befindet sick in kri- vatbesitL L» Sevilla. 5. kriedrick 4>u§ust köniA von Ssckseo. 6emalt v. Lkr' ksrdt. kitk. v. 6. bVeinkold. Druck v. HsnfstenKel. Verlag v. Lrnst Arnold in Dresden. 6. lokann liöni^ von Sacksen. Oer. v. 1. L. Dolmann. litk. v. 6. Weinkold. Druck v. IlankstänKl. Verlag v. Lrnst Arnold in Dresden. b) 1. 8. 8. Vii'ßo Sixtina. Divini Lapkseüs blanikus. Lapkael pinx. bl. Steinls del. et inc., D. kelsinA imp. Venditur Dres- dse apud L. Arnold, ^reketxpum ssservatur in pinscotkeca reZis Dresdens!. 2. Ssnetissims mater Dei parvulum seZrotantsm, lilium >Is- codi ble^eri, consulis Lasileeosis, ulnis tovens; pater ipse cum religua kamilis Kenullexi adorant. blarise kexioae 8a- xonum auxustissimae. loannes Dolkein junior pinxit. ÜI. Steinls dei. et seri incidit Dresdae 1841. krostat apud in- cisorem Dresdae. Denricus kelsinK impr. Darmstadiae. Mauritius Steinls D. D. D. labula votiva in pinacotkeca re- §is Dresdae sdservsta. 3 blsdonna. kalms Vecckio §em. bl. Steinla K6L. et xest. Im Verlsxe des Luplersteckers ru Dresden. D. kelsinA §edr. Das Orixinsl befindet sick in der könixl. Oemalde- KsIIerie ru Dresden. c) Scutum lidei ad usus guotidiaoos sscerdotum. Opera et Stu dio rev. p. Oonradi Loppert, monaclii con^re^ationis be- nedictinae etc. kars I—IX. kriburKi Lrisxoviae, sumtibus Herder. 1853. 1854.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht