Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1855
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- 1855-10-05
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- 05.10.1855
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1736 ^ 126 neuen Bewegung anschlosscn, desto beschränkter war die praktische Durchführung der Prcßmaßregeln. Nur in den österreichischen Erb landen selbst konnte die Büchcrpolizei wirksamer geübt werden. Im Reiche hakte sich die Abwehr nur gegen „Schmachschrift und Gemäld" gerichtet, wahrend hier gleich im Anfänge sich eine totale geistige Bevormundung geltend machte und die Mittel der Abwehr sich rasch zu einer ungemeinen Strenge steigerten. Das erste österreichische Ccnsurgesetz vom 12. März 1523 glaubte noch mit Geldbußen und Strafen „nach Gelegenheit eines Jeden Person" auskommen zu können; wenig später (1527) bedrohten die Mandate des glaubens- cifrigcn Ferdinand Verfasser häretischer Schriften auch mit dem Tode auf dem Scheiterhaufen. Ferdinand nahm in sein Mandat die geistliche Ccnsur des Papstes und die weltliche seines Bruders auf, nur letztere in einer Ausdehnung, wie sie keineswegs in Rcichs- tagsbcschlüsscn gegeben war; er verbot alle Schriften Luther's und seiner Anhänger ohne Unterschied, sogar die künftigen; Behörden wie Untcrthanen waren gleichmäßig verpflichtet, zur Vertilgung der ketzerischen Schriften mitzuwirkcn; auch letztere durften und sollten solche mit Gewalt wegnehmen. So sehen wir die weltliche Ccnsur, die Bücherpolizei, in deut schen Landen in wesentlichem Zusammenhänge mit der religiösen Bewegung der Geister erwachsen; sie war eine Kctzcrpolizei. Die verschiedenen Arten der Ketzerei durch Schriften erhielten jede ihre verschiedenen Strafen angedroht. Aus dem Mandate Ferdinand's vom Jahr 1527 ist ein Passus beachtenswerth, weil er an ein Fac tum der neuesten Zeit erinnert. Es hieß u. A- darin: „Welche die ewig rein auserwählte Königin Jungfrauen ülsriam verachten, schän den oder schmähen, also daß sic sagen, halten, schreiben oder pre digen, sie sei ein Weib, wie ein ander Weib jetzo auf Erden ist, gewesen, sie sei eine Todsünderin, nach der Geburt nicht ein ewig Jungfrau geblieben, nicht ein Gebühren» Gottes, gegen Himmel nicht kommen: die sollen um diß und dergleichen Ketzereien und Irrungen an Leib, Leben oder Gutt nach Gelegenheit und Größe der Verschuldung gestraft werden-" Dieser weltlichen Bücherpolizei, die aber, wie man gesehen, auch die geistliche Sphäre bedeutend in ihren Bereich zog, war die geistliche Bücherpolizei längst vorausgegangen. Der deutsche Geist wies sic stets spröde zurück, früher vielleicht noch ernster als in spä terer Zeit. In Böhmen z. B. hatte schon 1409 eine besondere päpst liche Bulle die Ausrottung der Ketzereien und die Verfolgung der Schriften Wikleffs in's Auge gefaßt. Das Werk war dem Erzbischof von Prag unter Zuziehung von vier Doctoren der Theologie und ebenso vielen der Rechte aufgetragen. Die cingelieferten Bücher sollten auf des Erzbischofs Befehl verbrannt werden, da die graduir- tcn Inquisitoren darin Ketzereien und Jrrthümer entdeckt haben wollten. Die Universität pcotestirle gegen die Verbrennung. Beach tenswerth ist ihre Begründung. Sic hob hervor, daß der Besitz von Büchern überhaupt ein Gegenstand des Civilrechts, nicht aber des KirchenrechtS sei; cs sei unvernünftig, Werke über Logik, Philo sophie, Moral, Mathematik u. dergl., die mit den Kirchenrechtcn nichts zu schaffen haben, zu verbrennen; selbst Jrrthümer voraus gesetzt, die in den Büchern enthalten sein könnten, dürfe eine Ver nichtung derselben nicht stattsindcn, weil man sonst auch alle Werke heidnischer Philosophen, deren Lehren mit dem Christcnthume oft unvereinbar seien, aus den Schulen entfernen müßte! Auch an den König Wenzel wendete sich die Universität, um die Vollziehung des erzbischöflichen Decrets zu hindern; Markgraf Jobst von Mäh ren sollte den Streit entscheiden. Zugleich ließ die Universität in Böhmen und Mähren ihre feierliche Verwahrung gegen die Bücher verbrennung öffentlich bekannt machen- Aber der Erzbischof Zbynök kehrte sich an alles dieses nicht. Am 16. Juli 1410 versammelte er die Prälaten und den Klerus in seinem Hofe auf der Kleinseite, ließ diesen mit Bewaffneten umstellen, die Bücher Wiklef's mitten im Hofe aufschichten, und unter lautem 7o lemn I-mllsmus und dem Geläute aller Kirchenglocken verbrennen. Gegen Huß und seine Anhänger ward der Bannstrahl geschleudert. König Wenzel gebot nach beiden Seiten Ruhe, verbot den Bannstrahlen Folge zu leisten und befahl die Entschädigung der Eigcnthümer der verbrannten Bücher. Jenem literarischen Autodafe der geistlichen Bücherpolizei folgte sogar zwei Jahre später ein Gegenstück in einem von dem königlichen Günstling Woksa von Waldstein im Einverständnisse mit Hieronymus von Prag und andern Magistern als Parodie ver anstalteten satyrischcn Aufzuge, bei dem zuletzt auf dem Graben der Neustadt päpstliche Bullen unter dem Pranger verbrannt wurden. Die Maßlosigkeit der einen Seite erzeugt unausbleiblich die Reaktion von der andern. So wird es immer sein- Das rechte Maß zu finden, ist schwierig; arbeitet doch die Welt heute noch daran mit theilweise so zweideutigem Erfolge! Or. L. (Europa.) BrcSlau, Der den Buchhandel betreffende Abschnitt des Jahresberichts pro 1854 der hiesigen Handels-Kammer (in Nr. 76 des diesjährigen Börsenblattes mitgetheilt) hat nachstehenden Bescheid des königl. Ministern für Handel u. s. w. zur Folge gehabt: „Die Beschwerde der Handels-Kammer über den Vertrieb des Kalenders „der Veteran" durch königliche Beamte ist zur Kenntniß des Herrn Ministers des Innern gebracht. Der Handels-Kammer wird seiner Zeit weiterer Bescheid zu gehen." A n z e i g e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börse,,verein- werden die dreigespaltene Petit-Zeile oder Nanm mit 5 Pf. sächs., alle übrigen mit LO Pf. sächs. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (12103.j Duisburg, 1. Oktober 1855. L. r. Mit Gegenwärtigem beehre ich mich, Ihnen anzuzeigen, daß ich bereits im Jahre 1851 an hiesigem Platze eine Buch-, Kunst- und Musi- kalien-Handlung unter der Firma Wilhelm Falk begründet habe. Meinen Bedarf habe ich bis jetzt von Hrn. Lengfeld in Cbln bezogen, indeß finde ich mich durch fortwährend steigenden Absatz in meinem Geschäft veranlaßt, direct in Leipzig in Verbindung zu treten, und hat Herr G. Brauns in Leipzig die Güte gehabt, sich zur Besorgung meiner Commission bereit zu erklä ren. Genannter Herr ist stets für mich mit Casse versehen, um Festverlangtes bei Credit- verweigerung baar, zu erhöhtem Rabatt, cin- ldsen zu können. Duisburg, eine Kreis- und Gerichtsstadt, mit einem blühenden Gymnasium und über 12,000 Einwohnern, bietet mit seiner bedeuten den Industrie und Handel wohl ein ergiebiges Feld für den Buchhandel, weshalb diejenigen verehrlichen Verlagshandlungen, die ich speciell um Conto-Erdffnung bitten werde, mir diese gütigst nicht versagen wollen. Neuigkeiten wolle man mir vorerst unver langt nicht senden; in Schulz' Adreßbuch 1856 werde ich unter meiner Firma die Fächer näher angeben, in denen ich Novitäten unverlangt wünsche, dagegen werden mir Prospecte, Wahl- zettcl, Placate, Verlagskataloge, Anzeigen zum Vertheilen und als Beilage zur hiesigen Zeitung mit meinem Namen sehr willkommen sein. Inserate für die hier und in der Umgegend
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