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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1855
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- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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1762 ^ 128 Tcxbncr in Leipzig. 7266. kort, O-, u. O. Lolilöliiilvli, I-ekrducd 6er snsl^tisclien 6eome- trie. 2 161s. gr. 8. 6sk. s 1 sä 7267. Schmvlck's, B-, Lieder u. Gebete. Eine Auswahl zur Häusl. Er bauung. Hrsg. v. L. Grote. Lex.-8. Geh. 1>^; geb. 1<^ 12N--( — Velinp. 1^>^; geb. 2sä>? u. 3>^ 7268. WA^ner, V, u. k. L.. Stracker) an, Lompeiidium der Müns-, IVIanss-, 6e>vicbts - u. Wecliselcours-Vertiältnisse süinmtl. Staaten u. Handelsstädte 6er Lrde. xr. 8. 6ek. Is^^z xeb. 1 ^ 7269. Weber, kl. kl. v., die I,ebensversiclierung der Lisenbalin-?as- sa^iere in Verbindung IN. der Unterstützung u. kensionirung der Lisenbakn - Leamten u. ibrer ^ngekiirigen. gr. 8. 6eli. I2!>lA Veit 8 Co. in Berlin. 7270. Droysen, I. G, Geschichte der preußischen Politik. 1. Thl.: Die Gründung, gr. 8. Geh. * Vicwcg 8 Sohn in Braunschwcig. 7271. vubamel, 1-ebrbuek der vikleriential - u. Integral-Heebnung. veutscb V. w. Wagner. 2. I^sg. gr. 8. 6el>. * 7272. Hellmuth s,J.H., Volks-Naturlehre. 16. Aufl. A. u. d.T.: Ele mentar-Naturlehre v. I. G. Fischer. 9. Aufl. gr. 8. Geh. 1 Voigt 8 Günther in Leipzig. 7273. Ollendorff, H. G., neue Methode e. Sprache in sechs Monaten lesen, schreiben u. sprechen zu lernen. Für das Französische zum Ge brauche der Deutschen bearb. 2. Ausg. gr. 8. 1856. In engl. Einb. 1'^ 7274. - Schlüssel dazu. gr. 8. Cart. 12-^ N-f Völckers in Eutin. 7275. Dinge, kleine. Aus d. Engl. 3. Aufl. 24. Geh. 6 N-( T. O. Weigel in Leipzig. 7276. Volk, das deutsche, dargestellt in Vergangenheit u. Gegenwart. 10. Bd.: Geschichte der deutschen Kunst v, E. Förster. 8. Geh. 2 Wcngler in Leipzig. 7277. Fahrten u. Abenteuer, höchst sonderbare, des Baron v. Schwin delburg aus Hintcrpommern. gr. 16. 1856. Geh. * "/s 7278. Frauenzimmer, das illustrirte. Spaß — u. das Gegentbeil. 6. Aufl. 16. 1856. Geh. * Vs >? O. Wigand in Leipzig. 7270. Lexikon, phnsikalisches. 2. Aufl. Begonnen v. O-Marbach. Fort gesetzt v. C. S. Cornelius. 41. u. 42. Lsg. gr. 8. ä ^ Winkler in Paderborn. 7280. Fibel, Buchstabir- u- Lesebuch. 10. Aufl. 8. * 2 Nj^ 7281. Schmidt, W-, Leben des heil. Meinolph (793—857). gr. 8. Geh. *8N-f Wöller in Leipzig. 7282. Schwenke, L., die Aufgabe der christl. Volksschule in unserer Zeit. 8. 1856. Geh. 12 N/ 7283. Wander, K- F. W-, Sahbildcrlehre. Aufgabenschatz zur Uebung im Entwerfen v. Satzbildern. 8. 1856. Geh. * Vs 7284. — deutsche Stilschule. Eine pcakt. Anleitung zur Bildung im deut schen Stil. 8. 1856. Geh. Vs Berichtigungen. In Nr. 118. ist der Preis von: Auffenbcrg's Werken 1 — 26. Lsg- (W. Friedrich'« Verlag itt Wiesbaden) in ä Lfg. Z Vs abzuändern. In Nr. 125. ist bei Kiepert'» t-eneral-Karte 6. türlc. Ileiekes (D. Reimer in Berlin) der Zusatz: IVeue Ausgabe zu streichen. Nichtamtlicher Theil. Beitrag zur bibliopolistischen Gesetzgebung. Berlin. Auf Grund einer Verfügung des Herrn Ministers des Innern soll jetzt bei Concessions-Ertheilungen an Musika lienhändler eine Prüfung derselben insofern erfolgen, als sie zugleich als Buchhändler zu betrachten sind, d. h. als sich in den von ihnen zu vertreibenden Musikalien auch Texte befinden. Der Muchhandel ist, wie das betreffende Rescripl unter Hinweisung auf §. 1 des Preßgesetzes ausspricht, nicht als ein den übrigen dort auf- geführten Zweigen des Handels mit literarischen Erzeugnissen blos coordinirtes, sondern als ein diese Verkehrszweige zugleich in sich begreifendes Gewerbe anzusehen. Es ist mehrfach zweifelhaft gewesen, ob Schriften, welche das Oberhaupt fremder Regierungen beleidigen, ohne An trag der betreffenden auswärtigen Regierungen in Beschlag genom men werden dürfen. Das Strafgesetzbuch macht nämlich bekannt lich die gerichtliche Verfolgung solcher Beleidigungen von dem An träge entweder der Regierung, oder, wenn dieselbe in der Person ihres Gesandten beleidigt ist, von dessen Antrag abhängig. Dage gen ist nicht ausgesprochen, ob auch die Beschlagnahme der incri- minirten Schrift von einem solchen Anträge abhängig ist. Der Herr Minister des Innern hat in einem speciellen Falle entschieden, daß das Strafgesetzbuch nur die Verfolgung der betreffenden Person im Auge habe, nicht aber der Schrift. In einem hierüber erlassenen Resciipt wird, unter Bezugnahme auf ein bereits in diesem Sinne von einem (nicht näher bezeichneten) preußischen Gericht ergangenes Erkenntniß, ausgeführt, daß §. 29 des Preßgesetzes ganz allgemein die Beschlagnahme derjenigen Schriften verordne, welche den That- bestand einer strafbaren Handlung darstellen. Antwort auf vic „Frage an Sortimenter" in Nr. 116 des B.-Bl. Der Verleger eines Lieferungswerkes ist berechtigt, die Zu rücknahme der 2. und folgenden Lieferungen eines Werkes zu ver weigern: 1) Wenn die Fortsetzung ohne weitere Bedingung fest bestellt worden ist. 2) Wenn der Verleger bei Erscheinen des Werkes entweder durch apartes Programm oder in den öffentlichen Anzeigen oder auf der Versendungsfactur bekannt gemacht hat, daß einzelne Lie ferungen nicht verkauft werden können und der Sortimenter das Werk bestellt hat, ohneAngabederLieferung. In dem Fall, wo der Sortimenter nur die erste Lieferung be stellt und der Verleger sie trotz seinerBekanntmachung ohne Weiteres gesandt hat, istLetztcrer zurRücknahme der weiteren, also unverlangt gesandten Lieferungen verpflichtet. In den ersten beiden Fällen hat entweder der Sortimenter oder dessen Privatbesteller gefehlt, im Letztem der Verleger. Der Fehlende oder Irrende hat stets den Nachtheil zu tragen. ä. Notiz. Die wahrhaft geschmackvollen und soliden Einbände in Chagrin und Relief mit Stahlperlen, Goldschnitt und Figucenverzierung re., worin der Verleger von Dieffenbach's Evangelische Haus agende, und Himioben, Ehre sei Gott in der Höhe (E. G. Kunze in Mainz) diese Werke binden ließ, verdienen die Aufmerk samkeit derjenigen Handlungen, die für elegant gebundene Bücher Abnehmer haben; denn weder in Paris noch in London wird Schö neres geliefert.
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