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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1861-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1861
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- Deutsch
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gedruckten Fabeln approximativ zu ermitteln und hiernach die Summe festzusetzen. Auf diese war es überhaupt nicht so abgesehen, als darauf, dem Mißbrauche, der sogenannten Sammelwerke einmal energisch entgegenzutreten. Innere Gründe haben dieselben, um von dem generellen Nachdrucksverbote ausgenommen zu werden, nicht, wie sic denn auch z. B. in Frankreich in keiner Weise gestattet sind. Offenbar sind und bleiben bei einem Sammelwerke die ein zelnen Gedichte als solche die Hauptsache, nicht Nebensache, wo durch sie sich wesentlich von literarischen und historischen Wer ken, die kleine Auszüge geben, unterscheiden. Die Ansicht des Obergcrichts, es komme bloß die Ausgabe der Hey'schen Fabeln mit den Bildern in Betracht, und Sam melwerke als solche seien unbeschränkt gestattet, ist haltlos, wie Jedem einleuchten wird, der auf einen praktischen Fall diese Theo rie anwendet. Denn hiernach stände nichts im Wege, nachdem die drei Lesebücher bisher zusammen 60 Hey'schc Gedichte ge bracht haben — von denen streng genommen jedes einzelne einen Vermögcnswerth repräscntirt und damit Object des Nachdrucks werden kann — an einem nächsten schönen Morgen den Rest in einem „vierten Lesebuch für Volksschulen" zu bringen, woran sich dann in einigen „Bilderbüchern für Schulen" die vorzüglich sten Speckler'schcn Bilder reihen könnten. Daß bei Festhaltung solcher Ansichten, die mit sämmtlichen jetzt vorgetragenen Gründen bei Begründung der Dcnunciation zu bekämpfen vergeblich versucht ist, das bundesgesetzliche Nach- drucksverbot ein rein illusorisches werden würde, bedarf keiner Entwickelung. Die Hildburghüuser Bibliothek der deutschen Klassiker vor dem Gesetze. Der in Nr. 6 d. Bl. abgedruckten Erklärung verschiedener lebenden Autoren gegen die von dem Bibliographischen In stitute in Hildburghauscn begonnene B ib li o th ck deutscher Klassiker werden sicher bald nicht nur die Erklärungen der be treffenden, in ihrem Eigcnlhume bedrohten Verleger folgen, son dern auch deren entschiedene Handlungen und richterliche Einschreitungen gegen das mit so großem Pompe angekündigte Unternehmen der bekannten Hildburghäuscr Firma werden nicht ausblciben. Nach dem vorliegenden 2. Bdchn. der Bibliothek d. Kl., Arndt enthaltend, handelt es sich allerdings, wie obige Erklärung sagt: um eine Methode der Plünderung, die selbst in Deutsch land noch neu sein dürfte; eine Plünderung übrigens, die nach dem Sächsischen und Preußischen Gesetze zweifellos eine nicht- gestattete ist. Auch nach dem Sachsen-Meiningen'schen Ge setze von 1829 möchte die Bibliothek ein Nachdruck sein und es den betroffenen Verlegern demnach möglich werden, das saubere Unternehmen an seinem Ursprungssitze, in Hildburghausen selbst, der richterlichen Vernichtung zu übergeben! Aber— wenn die Verleger die dazu nöthigen Schritte auch scheuen sollten —: wird der Bibliothek im Königreich Sachsen und in den Preußischen Landen der Garaus gemacht, so ist dieselbe factisch zu Ende! In letzteren Staaten die Eonsiscation und ein Verbot des Nach druckes zu erwirken, wird ein Leichtes sein; von da ab aber darf kein sächsischer und preußischer Buchhändler die Bibliothek in den betreffenden Bändchen mehr verbreiten, jede öffentliche An kündigung der letzteren hört auf; die Strafen des preußischen Gesetzes namentlich gegen den Ver ka u f und die Feilhaltung von Nachdrücken sind sehr streng (wir erinnern an den Proceß wider Tanger in Eöln rc.), — und wer nicht aus eigenem An trieb von der weiteren Verbreitung der Bibliothek dann abstehen wird, den wird das strenge Gesetz sehr bald erreichen! Es wird abzuwarten sein, inwieweit die betreffenden Ver leger sowohl ihre Autoren wie ihre und deren Rechte im Stiche lassen. n, Erwiderung auf das „offene Sendschreiben an die Ferber'sche Buchh. in Gießen" in Nr. 51. der Süddtsch. Buchh.-Ztg. v. I. Als ich mein Eircular an die süddeutschen Herren Collegcn erließ, in welchem ich die Mittheilung machte, daß ich vom neuen Jahre an nur noch über Leipzig verkehren würde, habe ich diesen Schritt vorher sorgfältig in Erwägung gezogen und ganz genau berechnet, welche Nacheile mir entstehen könnten. Ich habe bei dieser Gelegenheit gefunden, daß der größte Theil der süd deutschen Herren Verleger, einige Stuttgarter ausgenommen, die Thalcrprcise ganz willkürlich, bald höher, bald wieder viel niedri ger wie die Guldenpreise stellt und daß bei einer Zusammenstel lung der Thaler- und Guldcnprcise von allen süddeutschen Buch händlern höchstens ein Nachthcil von 5 für mich entstehen kann, wenn ich nur in Thalern rechne. . Wenn ich die Bitte ausgesprochen habe, eine Reduclion ein- treten zu lasten, so habe ich nur diejenigen wenigen Herren Eol- legen damit gemeint, die 1 fl. 12 kr. noch mit 22>/> N-s berechnen, die für ein Bändchen, das noch kein Pfund wiegt, 9 kr. für Fracht nach Leipzig mehr berechnen, während nach Ihrem eigenen Ansätze, das ganze Pfund nur 2s4 kr. von Stuttgart nach Leipzig kostet. Ich habe nicht verlangt, daß bei mir eine Ausnahme ge macht werden soll, sondern bin vielmehr erbölig, meinen Bedarf an Fortsetzungen und festen Bestellungen aus Süddeutschland gegen baar zu beziehen, in welchem Falle die meisten Herren Ver leger ohnehin einen höhern Rabatt gewähren. Ich mußte dieses Gesuch stellen, da mir Niemand zumuthen kann, für die Folge solchen Verlag ohne Nutzen zu verkaufen. Wäre ich nur Sortimenter, so hätte ich vielleicht den Schritt nicht gethan, obgleich ich seit längercrZeit Bestellungen, die Eile haben, über Leipzig gehen laste. Als Verleger bin ich aber gezwungen, nur noch über Leipzig zu verkehren, wenn ich die aufmcinen Ver lag eingehenden Bestellungen gewissenhaft erledigen will. Ich habe dieselben Erfahrungen gemacht, wie die Hrn. Krei de! L Niedncr in Wiesbaden und Kern in Oppenheim, die eben falls nur noch über Leipzig verkehren. Die Berechnung meines Verlages ist eine der jetzigen Zeit ganz entsprechende; würde ich 1 fl. 30 kr. mit 1 berechnen wollen, so käme das Euriosum vor, daß in Marburg (durch die Eisenbahn sh Stunde von Gießen ent fernt), weil dort Thaler-Rechnung ist, ein Buch meines Verla ges 15 kr. mehr kosten würde, als in Gießen. Seitdem wir Eisenbahnen und ganz andere Frachtsätze wie vor 25 und 30 Jahren haben, ist es jedem Verleger möglich, für Süd- und Norddeutschland gleiche Preise zu stellen. Ich bcdaure, Ihrem freundlichen Rath, „cs beim Alten zu lassen", nicht entsprechen zu können. Gießen, im December 1860. Emil Roth (Ferber'sche Universit.-Buchh). Miscellen. Ucber die Bücher Production der oesterr. Staaten im Jahre 1860 veröffentlicht Hr. Fr. Gerold in der Oesterr. Buchh.-Eorrcsp. eine interessante statistische Zusammenstellung, mit der Vorbemerkung, daß dieselbeaufminutiöse Gcnauigkeitnuc insoweit Anspruch machen könne, als sie, in Ermangelung an derer Quellen, aus der Bibliographie der Eorrespondenz geschöpft
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