Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1861
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- 1861-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1861
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- Deutsch
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130 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. .1? 9, 21. Januar. wurde, welche durch unregelmäßige und mangelhafte Einsendung der Neuigkeiten nur einen unvollständigen Nachweis geboten habe. Hiernach sind daselbst in dem erwähnten Zeiträume bei 179 Firmen insgcsammt 1961 Bücher erschienen, und zwar nach Sprachen vcrtheilt: 211 in böhmischer Sprache, 1067 in deut scher Sprache (hierunter sind sowohl die tobten, als auch die lebenden nichtoesterrcichischcn Sprachen inbegriffen), 125 in ita lienischer Sprache, 101 in polnischer Sprache, 1 in romanischer Sprache, 12 in serbischer Sprache, 2 in slovakischer Sprache, 11 in slovcnisch-illyrischer Sprache, 431 in ungarischer Sprache. Neue Auflagen haben davon 197 Werke (42 von Gerold, 16 von Heckenast, 11 von Braumüller) erlebt, nämlich: zuvörderst 8 neue Stereotypabdrückc, sodann 79 zwei Auflagen, 42 drei, 18 vier, 12 fünf, 11 sechs, 7 sieben, 4 acht, 4 neun, 1 zehn, 2 elf, 3 zwölf, 1 dreizehn, 1 neunzehn, 2 zweiundzwanzig, 1 dreiund zwanzig, 1 drciunddreißig Auflagen. Von denselben ist die seltene Auszeichnung, mehr als zehn Auflagen zu erleben, folgenden 10 Werken zutheil geworden : 33. Ausl. Machat, franz. Sprachlehre (Lechncr); 23. Ausl. Feuchterslebcn, Diätetik. Ord. Ausg. (Gerold); 22. Aufl. Feuchtcrsleben, Diätetik. Min.-Ausg. (Ebend.); Schlcz, Dcnkfreund (Ebend.); 19. Aufl. Bozzi, franz. Gespräche (Lechncr); 13. Aufl. Stöckl, bürgerl. Küche (Typogr.-Iiter.-artist. Anstalt); 12. Aufl. Bellingec, Geographie (Gerold); Dorn, Mustcrkochbuch (Tendier L4?o.); Gallctti, Wcltkunde (Hartleben); 11. Aufl. Moenik, Arithmetik. 1. Abth. (Gerold); Pichler, Katechismus (C. Rauch). Aus Preußen. — Eine Entscheidung des Ministers Grafen Schwerin erklärt, daß K r e i s b lä ttc r, welche bezahlte Privatannonccn aufnehmcn, gesetzlich zeitungsstcucrpflichtig sind. Auch Freiexemplare solcher Blätter unterliegen der Steuer, die nur von den eigentlichen Pflichtexemplaren nicht zu erheben ist. Zur Pr cß g e setzg e b u n g in Bayern. — In einem bayrischen obcrstrichterlichen Erkenntnisse wurde jüngst in einer Streitsache die Entscheidung getroffen, daß Ehrenkränkungen von Inländern an Ausländern in ausländischen Blättern begangen, in Bayern strafbar seien. Zur Ordnung im Geschäftsbetrieb. — Erfreulich ist es sagen zu dürfen, daß bei vielen begründeten Klagen, die in den Kreisen des Buchhandels noch verkommen, gleichwohl ein ge wisser Fortschritt darin nicht zu verkennen ist. Aber immer noch sind die richtigen Begriffe über Geschäftsbetrieb noch nicht allge mein in Anwendung gekommen. Durch die zum Theil allzu große Anzahl von Buchhandlungen an manchen Orten hat die Soli dität derselben im Ganzen gerade nicht gewonnen, und die Ver luste für den Verleger mehren sich von Jahr zu Jahr. Große Handlungen haben darum angefangen, sich von neuen Handlun gen namhafte Summen als Caurion, die sie verzinsen, zahlen zu lassen. Dies schützt sie vor Verlust. Allen Verlegern kann dies nicht gegeben werden; was aber allgemein einzuführen ist, wäre diejenige Maßregel, die im Handel überhaupt existirt, daß näm lich, sofern die Zahltermine zu Ostern und Michaelis nicht pünkt lich cingehalten werden, Zinsenvcrgütung in Anwendung käme. Bei dem größeren Eapitalaufwand, den der Vcrlagshandel jetzt bedarf, ist dieser, ich wiederhole cs, allgemeine kaufmännische Gebrauch auch im Buchhandel durchaus gerechtfertigt. Es wäre dies billig und zugleich eine theilweise Entschädigung für einen Verlust, den der Vcrlagshandel, seit es Gebrauch ist, Bücher gebunden zu versenden, für ramponirte Exemplare zu tragen hat, denn bei der nachlässigen Verpackung gebundener Bücher beim Remittiren werden leider viele Exemplare wcrthlos. M. Berichtigung. — Dem Buchhandel gegenüber sehe ich mich zu der Erklärung veranlaßt, daß ich weder Verfasser noch Mitarbeiter des in meinem Verlage erschienenen Werkes „Ver traute Geschichte des Preußischen Hofs und Staats rc. von Arnim" bin, und daß das von mir als Original gekaufte und hon orirtc v ollständigc Manu script sich zum Beweise der Wahrheit in meinen Händen befindet. Humane Rücksichten gegen den Autor des Werkes halten mich ab, den Namen desselben zu veröffentlichen, der sehr wohlbekannt in der literarischen Welt ist und auf geschichtlichem Felde zum ersten Male sich bewegte. Berlin, 17. Jan. 1861. Julius Abelsdorff. Entgegnung. — Auf die von B. Auerbach und anderen Schriftstellern Unterzeichnete „Erklärung" in Nr. 6. d. Bl., welche einen Angriff auf unser neuestes anthologisches Unterneh men, betitelt: Bibliothek der deutschen Klassiker, enthält, indem sie uns der „Beeinträchtigung fremder Eigcnthumsrechtc" be schuldigt und eine Verwahrung der Unterzeichner gegen „Plünde rung" ihrer Werke ausspricht, erklären wir: 1) daß wir mit der Herausgabe genannten Werks fest und sicher auf gesetzlichem Boden stehen; 2) daß wir die Grenzen, welche das Gesetz vorschreibt, streng einhalten; 3) daß wir von den Befugnis sen, welche das Gesetz zugesteht, vollen Gebrauch machen und folglich auch Schriftstücke von Autoren, auf deren Werken noch Eigenthumsrechte haften, in gesetzlich gestattetem Umfang aufnehmcn; 4) daß wir daher keine Veranlassung finden, die in der betreffenden Erklärung ausgesprocheneVer w a h- rung" der Unterzeichner zu beachten, sondern vielmehr dieselbe als unbefugt, sowie ihre Beschuldigung als ungerecht zu- rückweiscn. Alle ehrenwerthcn Journale, welche die „Erklärung" der Herren B. Auerbach rc. abgcdruckt haben, werden um Auf nahme dieser Entgegnung ersucht. Das Bibliographische Institut in Hildburghausen. Victor Hugo's Roman „Uos Llisörodlos", der bereits vor mehr als einem Jahrzehcnd begonnen worden und seit mehreren Jahren druckfertig im Pulte des Dichters liegt, soll nächstens im Feuilleton eines neuen Blattes erscheinen. Der Buchhändler Hetzel wollte ihn verlegen, schrak aber vor den Ansprüchen des Autors zurück; derselbe forderte nämlich ein Honorar von 300,000 Fr. Personalnachrichten Am 13. d. Mts. feierte Herr C. F. Schmidtin Straßburg seine goldene Hochzeit und zugleich das 50jährige Jubiläum sei ner selbständigen Etablirung. Es ist dem würdigen Jubilar ver gönnt gewesen, diese seltene Doppclfcier gesund und heiter in voller Geistesfrischc zu begehen, umgeben von der Liebe der Seinigen und Aller, die ihm näher stehen. Auch im geschäftlichen Kreise hat sich Herr 'Schmidt, ein Ehrenmann von altem Schrot und Korn, durch rastlose Thätigkeit, strengste Rechtlichkeit, Ein fachheit und Biederkeit seines Charakters, die Achtung Aller erworben, die in seiner langen Wirksamkeit mit ihm im Verkehre standen. Die herzlichen Glückwünsche, die ihm zu seiner Jubel feier von buchhändlerischcn Corporationcn und befreundeten Col- legen dargcbracht worden sind, geben Zeugniß, einer wie großen Anerkennung sich Herr Schmidt im Kreise seiner Geschäftsge- nosscn erfreut. Möge der ehrwürdige Veteran im Rückblick auf seine segensreiche Thätigkeit noch manche Jahre froh verleben und möge sein in stetem Wachsthum befindliches Geschäft lange blühen und gedeihen, —als Brücke für deutsche Wissenschaft und Kunst zum Nachbarlande!
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