146 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. »4? 10, 23. Januar- Verleger, die mit dem deutschen Buchhandel in directer Verbindung stehen und ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. Hierzu gehört, daß sic Jahrcsrechnung gewähren, ihren Verlag» cond. geben, in Leipzig einen Cvmmissionär halten, daselbst auslicfcrn lassen und in deutscher Wäh rung rechnen; k) nur diejenigen Commissionsartikcl, auf deren Titel die Firma des Einsenders gedruckt steht. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: ») alle Artikel, die in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complct von neuem ausgegeben werden; b) alle Werke in anderer Sprache als in englischer und französischer (in Bezug auf solche siehe oben die Bekanntmachung I. unter 3K.); c) alle Werke in englischer und französischer Sprache, welche nicht von allgemeinem Interesse für Deutsch land sind; hierunter sind u. a. zu zählen der größte Thcil der Ucbersetzungen aus der deutschen und eng lischen Sprache in die französische und aus der französischen und deutschen in die englische Sprache, fran zösische und englische Schulbücher, insofern sie nicht für Deutsche berechnet sind. III. Alle erschienenen Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahlstiche, Lithographien, Photographien rc. und alle auf mechanischem Wege vervielfältigten Ab bildungen, ferner künstlerisch ausgcstattetc Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind an Herrn Rudolph Weigel in Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunst Handels" im amtlichen Theile des Börsenblattes unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Ma terial vorhanden ist. Die Remission der eingegangenen Neuigkeiten mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften, ober von Herrn Rudolph Weigel fest behaltenen Gegenstände findet jedesmal zur Ostermesse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikcl können, sobald es gewünscht wird, sofort rcmittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichnis sind in dcrRegel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des Deutschen Bundes und in den deutschen Cantoncn der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Sortimentshandel in directer und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rech nen, Jahresrechnung gewähren, ihre Neuigkeiten ä cond. geben und in Leipzig ausliesern lassen, werden jedoch in dem Ver zeichniß Aufnahme finden. Dagegen sind alle Darstellungen unsittlichen Charakters, Gegenstände von bloß localem Interesse und gewöhnliche Bilderbogen unbedingt ausgeschlossen. Die im Interesse des Kunsthandels wünschenswerthe Vollständigkeit unseres Verzeichnisses wird nur durch die so fortige Einsendung der Kunst-Novitäten Seitens der betreffenden Herren Verleger erreicht werden können. IV. Alle erschienenen Neuigkeiten, die dem Bereiche des MusikalienHandels angehören, sind an Herrn Bar th olf Senfs in Leipzig behufs Aufnahme in das Vcrzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels" im amtlichen Theile des Börsenblattes unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Material vorhanden ist. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel berechtigt, die in den Staaten des Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind, doch werden auch wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutlichen Musikalienhandel in regelmäßigein Verkehr stehen, nach Ermessen Auf nahme finden. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in ostui-s vorliegen, bloße Titeleinsen dungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen und ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. Berlin, Augsburg und Leipzig, den 1. Januar 1861. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Duchha'ndler. Veit. I. P. Himmer. S. Hirzel.