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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1904
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- Deutsch
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- Saxonica
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3616 Nichtamtlicher Teil. ^ 94, 25. April 1904. Somit waren die amerikanischen Romanschriftsteller im letzten Jahre etwas weniger fruchtbar als im Jahre 1902. Doch weiß diese Klasse der Neuerscheinungen andauernd den ersten Platz in der Liste zu behaupten. Der stärkste Rückgang zeigt sich in theologischen und religiösen Werken, nämlich ein solcher von 599 neuen Publikationen in 1902 auf nur 233 in 1903, ein Abfall um 61 Prozent. Anderseits ist eine starke Zunahme in der Herausgabe von Neuausgaben theo logischer und religiöser Werke festzustellen, nämlich eine solche von 40 in 1902 auf 280 im letzten Jahre. Die Frage scheint soweit am Platze: Sind die alten theologischen und Religions- schriften um so viel besser als die neuen oder wissen die modernen Autoren dem Thema nicht genügend neue Seiten abzugewinnen? Es läßt sich kaum aus den obigen Ziffern ein Nachlassen des Interesses des amerikanischen Publikums an religiösen Fragen herleiten, denn die Tageszeitungen und Monatschriften wenden solchen tatsächlich neuerdings größere Aufmerksamkeit zu, als das früher der Fall war. Vielleicht, daß die Herausgabe neuer theologischer und religiöser Bücher dem Verleger nicht genügend großen Gewinn bringt. Eine bemerkenswerte Zunahme zeigt sich dagegen in der Zahl der der Poesie und dem Drama gewidmeten letzt jährigen Erscheinungen, denn es sind deren 421 heraus gekommen gegen nur 250 im Jahre vorher. Zweifellos zeigt sich in Amerika zunehmendes und weiteres Interesse für die dramatische Literatur, auch ein merkbares für Poesie. Die letztjährige Bücherproduktion scheint das wenigstens zu bestätigen. Kleine Mitteilungen. druck verboten.) — Wegen unerlaubter Veranstaltung einer öffent lichen Ausspielung ist am 5. Dezember v. I. vom Landgericht Graudenz der Verleger eines in Graudenz erscheinenden polni schen Blattes, Viktor Kulerski, zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Neben ihm sind wegen Beihilfe zu je 100 ^ Geldstrafe verurteilt worden die Redakteure Julian Ziolkowski, Stanislaus Paszlinski (jetzt in Thorn) und Michael Majerski. In dem und an die Einsender der vier ersten richtigen Lösungen waren Bücher als Prämien verteilt worden. Als die Zahl der richtigen Lösungen auf 100 stieg, wurde die Zahl der Prämien auf 10 erhöht. Als Veranstalter der nicht obrigkeitlich ge nehmigten Ausspielung wurde Kulerski angesehen; die Re dakteure sind als Gehilfen angesehen worden, da sie die Prämien unter Mitwirkung des Zufalls verteilt haben. — Die drei Redakteure hatten Revision eingelegt und machten geltend: Der Abonnementspreis ist allerdings nach der geltenden Rechtsprechnng als Einsatz anzusehen. Aber nicht die Eltern, die Abonnenten, sondern deren Kinder haben die Prämien bekommen. Selbst wenn aber die Kinder als Abonnenten anzusehen wären, könnte man von der Zahlung eines Einsatzes ganz allgemein nicht sprechen, da jedes beliebige Kind Lösungen einsenden konnte und der Verlag nicht die Miteinsendung der Abonnements quittung verlangte. — Gemäß dem Antrag des Reichsanwalts verwarf heute das Reichsgericht die Revision als unbegründet, da der Einsatz bei den Kindern von Abonnenten als gezahlt an zusehen wäre. Konkurs Bulitta L Co. — In dem Konkursverfahren über das Vermögen der zum Betriebe einer Verlags- und Reise buchhandlung unter der Firma Bulitta L Co. bestehenden Kom manditgesellschaft in Leipzig soll die Schlußoerteilung vorgenom men werden. Die bei der Verteilung zu berücksichtigenden For derungen betragen 59 514 84 §); 5 Prozent wurden auf diese Forderungen bereits ausgezahlt, der zur Verteilung verfügbare Massebestand, von dem die Massekosten noch zu kürzen sind, beträgt 5079 ^ 94 -Z. Verbotene Zeitung. — Das Ministerium für Elsaß- Lothringen hat auf Grund der Bestimmung im Paragraph 2 des Gesetzes über die Presse vom 8. August 1898 die Verbreitung des in Paris erscheinenden Blattes »lourns.1 ä68 ^.oeouelleurL et ckes ^.eeoueÜ6u868« (früher -1,6 pa.rls.it I^ourriewr«) für das Gebiet von Elsaß-Lothringen verboten. Geldrollen. — Zum Verkehr mit Geldrollen wird amtlich darauf hingewiesen, daß bei der Einrollung große Vorsicht zu üben ist. Nach reichsgerichtlichem Erkenntnis gelten die Auf schriften auf den Rollen als beweiserhebliche Privaturkunden. Die alsche Signierung kann daher unter Umständen als Urkunden- älschung angesehen und strafrechtlich verfolgt werden, in der An nahme, daß sie wissentlich erfolgt sei. Das Gegenteil hat der Angeklagte zu b weisen, was oft schwierig ist. Ein neuer Bilse-Prozeß. — In Sachen Vilse fand am Dienstag den 19. April vordem Kriegsgericht der 33. Division in Metz eine Verhandlung statt. Es handelte sich um einen An trag des Anklagevertreters Kriegsgerichtsrat Palmer, daß außer der Zerstörung der Platten des Romans »Aus einer kleinen Garnison« auch auf Vernichtung sämtlicher Druckexemplare (ein schließlich der in fremder Sprache) erkannt werde. Bilse selbst keil statt, auch über den Beschluß soll nichts verkündet worden sein. (Leipz. Neueste Nachr.) Diese Stellung ist für Kretzschmar, der bis jetzt als außerordent licher Professor an der Universität Leipzig und am Konservatorium als Lehrer für Musikgeschichte tätig war, eigens geschaffen Kölner Verlagsanstalt und Druckerei, A.-G., in Köln. — Die vor einigen Jahren ins Leben gerufenen verschiedenen Verlagsunternehmungen haben sich nach dem Geschäftsbericht für 1903 sehr gut eingeführt und werfen gute Jahresgewinne ab, für deren Erwerbs- und Einrichtungskosten in diesem Jahre die Ver lagsrechnung um 10 000 ^ erhöht wurde. Dem Sicherungs bestand wurden weitere 5000 überwiesen für etwaige zweifel hafte Forderungen; diese Rücklagen betragen heute 30 000 Die Dividende beträgt wieder 5 Prozent. (Leipz. Tagebl.) Weltausstellung in St. Louis. — Das Missouribuch für die Weltausstellung (vergl. Börsenblatt 1903, Nr. 200) wird nicht, wie vor einiger Zeit gemeldet wurde, in 300 000, sondern in 700 000 Exemplaren gratis an die hervorragendsten Besucher der Ausstellung verteilt werden. Der Druck des Buches ist für die Summe von 130 000 ^ an eine Druckerei in Columbia (Staat Missouri) vergeben worden. Das Buch enthält nicht eine Zeile Inserate oder Reklamen. Es wird von der Staatsbehörde nur verteilt, um richtige Ansichten über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Staates Missouri zu verbreiten. Auch über die Ausstellungsobjekte, die aus dem Staate stammen, gibt das Buch genaue Auskunft. Das Werk, das 600 Druckseiten mit zahlreichen Bildern und Karten enthält, dürfte die großartigste Veranstaltung sein, die in dieser Weise jemals von einem Staat bei einer Ausstellung unternommen worden ist. Ansichtskarten mit Schreibraum auf der Vorder seite. — Dem Beispiel von Großbritannien folgend, haben nach- Schweiz solche Ansichtskarten im innern Verkehr und im Verkehr mit den genannten Staaten zugelassen. Seit 1. April 1904 läßt auch die italienische Postverwaltung solche Karten zu. Die Vorder seite dieser Karten ist in der Mitte durch einen wagerechten Strich geteilt. Der Raum über dem Strich ist für die Aufschrift be stimmt. Unter dem Strich können schriftliche Mitteilungen jeder Art niedergeschrieben werden. Merkwürdigerweise verhält sich die deutsche Reichspostverwaltung gegen diese Neuerung ablehnend. Die Ältesten der Berliner Kaufmannschaft beschlossen daher in ihrer Sitzung vom 18. April, eine Eingabe an das Reichs postamt zu richten, in der dasselbe gebeten wird, im Anschluß an das Beispiel der englischen, italienischen und andrer Postverwal tungen, auch solche Ansichtspostkarten zur Beförderung durch die Reichspost zuzulassen, die einen Teil der Adressenseite für Mit teilungen des Absenders an den Empfänger freihalten, so daß die Bildseite der Karte für solche nicht benutzt zu werden braucht. Personalnachrichten. einundsechzigsten Lebensjahre. Der Verstorbene, der aus Eisleben stammte, gründete seine Selbständigkeit am 1. Januar 1869 durch Eröffnung einer Sortimentshandlung in Hann. Münden unter der Firma seines Namens.^
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