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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1861
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- Deutsch
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202 Börsenblatt für den deutschen Buckhandel. .N 13. 30. Januar. wurden, im Musterlager der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Thätigkeit, eine Falz-, Heft- und G l ä ttma sch ine, aus der rühmlich bekannten Maschincnbauanstalt zu Fraucnfeld in der Schweiz. Die Idee, welche ihr zu Grunde liegt, rührt von einem einfachen, in der Mechanik keineswegs bewanderten Buchbinder- meister, S u lz b c rger in Frauenfcld, her. Mechaniker G r a f aus Winterthur suchte den genialen Gedanken sofort auszuführcn, und wenn auch die ersten Versuche keineswegs vollkommen waren, so zeigte sich doch, daß durch fortgesetztes Nachdenken die Idee des ersten Erfinders verwirklicht werden könne. Dem den Werk stätten der Fraucnfeldcr Maschincnbauanstalt vorstehenden Me chaniker Tanner war es Vorbehalten, jene wesentlichen Verbes serungen anzubringcn, welche dieser Erfindung erst wahren prak tischen Werth verleihen und uns ein Werk von der Vollkommen heit vor Augen stellen, wie wir cs nun arbeiten sehen können. Die im Musterlager ausgestellte Maschine ist zum Falzen, Heften und Glatten für gewöhnliches Octavformat gebaut und vollführr diese Verrichtungen nicht nur mit äußerster Präcision, sondern auch mit einer solchen Schnelligkeit, daß sie binnen einer Stunde 1000 Bogen vollkommen hcrgcrichtct zu liefern vermag, während ein sehr gewandter Arbeiter 2j4 Stunde» nöthig hat, eine gleiche Bogenzahl zu falzen. Aehnlich construirl sind zwei Arten von Zcitungsfalzmaschinen, welche die genannte Maschincnbauanstalt anfertigt; die eine, welche wegen ihrer leichten Bewegung zugleich mit der Druckpresse getrieben werden kann, vermag, von einem Aufleger bedient, in der Stunde 1500 Exemplare zu liefern; die andere, welche selbst auflegt, liefert ohne alle Beihilfe stündlich 2500 bis 3000 Exemplare in einer beliebigen Anzahl von Brüchen. Unstreitig wird diese Erfindung größeren Buchbinderwcrkstättcn und Zcitungsexpeditioncn in kurzer Zeit die namhaftesten Vor- theilc bringen. (Schwäb. Merkur.) Frankfurt a. M. , 22. Jan. Heute stand Buchdrucker Baist von hier wegen Nachdruck der bekannten Broschüre des Prinzen Friedrich Karl vor den Schranken des Zucht- polizcigerichts. Das Resultat der heutigen Verhandlungen war Zurückweisung der Angelegenheit zur Vervollständigung an den Untersuchungsrichter, und namentlich soll der Prinz über seine Autorschaft eidlich vernommen und sodann constatirt werden, ob der hohe Verfasser nicht vielleicht einem Dritten das Recht der Vervielfältigung seines Werks überlassen habe. (Frkf. Bl.) Zur Lehre vom Eigen thumsrccht der Autoren auf die UcbersetzungenihrerWcrkc. — Es ist ein Jrr- thum, wenn die „Blätter für literarische Unterhaltung" (1861. Nr. 1.) glauben, daß die deutsche Presse bisher keine Notiz ge nommen habe von dem merkwürdigen Schicksale der deutschen Schrift: „Die Gestirne und die Weltgeschichte", von Felix Eberty, die ins Englische übersetzt wurde, ohne daß in dem bei Bailliere in London erschienenen Buche auch nur mit einem Worte des deutschen Ursprungs der Schrift gedacht war. In England wur den bald nach einander sechs Auflagen des Buches gedruckt, und zwar die sechste in 11,000 Exemplaren. Dieser Umstand bewog einen Hrn. W. v. Voigts-Rhetz, der von Eberty's Arbeit nichts wußte, die englische Schrift ins Deutsche zu übersetzen, welche Rückübersetzung sogar nun auch in zweiter Auflage erschienen ist — während das deutsche Original, das zu allen diesen Rückspie- gclungen den Stoff geliefert, weder dem Verfasser noch dem Ver leger bisher wohl einen Gewinn abgeworfcn. Beide haben ein Recht, sich über die Unredlichkeit des englischen Verlegers und seines Ucbcrsctzcrs zu beklagen, die, trotz dem mir England in dieser Hinsicht bestehenden Vertrage, ohne Erlaubniß des deut schen Autors das Buch übersetzten und verlegten*). Aber gerade dieser Fall mit seinen seltsamen Folgen beweist, wie unhaltbar die ganze Theorie vom Eigcnthumsrccht auf Ucbcrsctzungcn sei. Kann der deutsche Autor dem englischen Plagiarius beweisen, daß dieser das Ganze lediglich übersetzt und nicht auch selbst erdacht, oder mindestens in anderer Form gedacht habe, als Jener? Wel cher englische Advocat, welches englische Gericht wird nicht jede Klage wegen Rechtsverletzung leicht abwciscn können? Aber wir gehen »och weiter — wir behaupten, daß der englische Ucbcrsetzcr und der Londoner Verleger gar nicht daran gedacht hätten, den deutschen Ursprung der Schrift zu verschweigen, wenn das selt same Gesetz nicht bestände, welches für Ucbcrsctzungen die Zu stimmung des Autors oder seines Verlegers fordert. Hätte der englische Buchhändler eine solche Erlaubniß nachgesuchl, so würde er in den Fall gekommen sein, zweimal Honorar zahlen zu müs sen, während doch bei seiner ersten Auflage noch keineswegs fest stand, daß auch nur die einfachen Kosten gedeckt würden. Man zog es also vor, lieber gar nicht zu sagen, daß das Buch eine Uebersctzung aus dem Deutschen sei. Was ist also die Folge jener internationalen Verträge über das Eigcnthumsrccht aus Ucber- setzungcn? Deutsche Schriften werden entweder gar nicht über setzt, oder wenn es geschieht, so verschweigt man den Ursprung. Die deutsche Literatur hat sich daher keineswegs für die Erfindung eines solchen Eigenthumsrcchts zu bedanken. (Mag. f. d. Lit. d. Ausl.) In Rußland (ohne Finnland und Polen) sind nach dem Journal des russischen Ministeriums des Innern im Jahre 1858 254 Zeitschriften erschienen, darunter 54 russische Gouverne- mcntsblätter. Unter 139 der übrigen, von denen die Sprache an gegeben ist, waren 83 in russischer, 1 in russischer und csthni scher, 1 in russischer und leccischerSpracheverfaßt, 28 deutsch, 16 französisch, je 2 csthnisch, polnisch, armenisch, je 1 englisch, italienisch, lettisch und grusinisch. Die Zahl der nichrperiodischen Schriften betrug 2036, darunter Ucbcrsctzungcn von Schlosscr's Geschichte des 18. Jahrhunderts, von Mommscn's römischer und Eurtius' griechischer Geschichte, von Frcytag's „Soll und Haben", H. Hcine's Gedichte in zwei Uebersctzungen re. Unter 99 dramatischen Schriften finden sich nur 38 russische Originale, das übrige fremd sprachlich oder Uebersctzung. Briefwechsel. Herrn A. D. in N. — Wir ersuchen Sie wiederholt, die Anordnung des Börsenvorstandcs, wornach Anzeigen erotischen Inhalts vom Bör senblatt ausgeschlossen sind, in's Künftige besser zu beachten, so werden wir nicht mehr in die unangenehme Lage kommen, von Ihren Büchergesuchcn streichen zu müssen. *) Dem Hrn. Vers, ist in seinem dankenswcrthen Eifer der Um stand entgangen, daß das fragliche Originalwerk schon in den I. 1846 u- 47 erschienen ist, der bezügliche preußisch-englische Vertrag jedoch erst von 1855 datier, nach dessen Art. VI. derselbe nur auf Werke Anwendung finden soll, die in der Folgezeit erscheinen. Aber auch angenommen, daß die erwähnte Schrift unter die Bestimmungen des Vertrage falle, so wäre vor der Anschuldigung des englischen Verlegers billigcrwcise erst zu erörtern gewesen, ob das Werk auch innerhalb dreier Monate nach seiner Veröffentlichung in England cinrcgistrirl und niedergelegt worden ist (Art. III. ß. 1.1, sowie ob der Verfasser auf dem Titelblatte desselben sich das Recht der Uebersctzung davon Vorbehalten hat (Art. lll. §. 2.), oder nicht. Anm. der Red. d. Börsenbl.
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