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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1853
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- 1853-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1853
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- Deutsch
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1853.^ 1859 Hahn'sche Hofbuchh. in Hannover. 8315. Wittpenning. H. W., das amtSgerichtl. Slraf-Dcrfahrcn in For mularen u. Entwürfen- 4. Stade. Geh. * s/z Nicolai'sche Bnchh.in Berlin. 8316. Broeckcr, das Planzeichnen u. Tuschen m. drei Ucbungsblättern.gr. 8. Geh. * »/z ^ 8317. Lrisedeevli, kericlit üb. die t-siskunxen in der xeograpb. u. sxstemst. kotanile rvükrentl de» 1. 1850. ßr. 8. <ü«k. * 8318. Vrube, Lsmsrleungen üb. die kkzdiopoden nebst e. Ileber- siekt ibrsr 6sttunxen u. ^rtvn. gr. 8. 6«k. * I ^ 8319. ?ertL, L. ^4.. I'., de cosmograpbia ktkici libri III. gr. 8. 6sb. 1^ Nombcrg'S DcrlagSbuchh. in Leipzig. 8320. Wedeke, I. C, u. I. A Romberg, Handbuch der Landbaukunst u- der landwirthschaftl. Gewerbe. 2. Thl.: Mauerwerksarbeiten. 1. Abth. 2mp.-4. Geh. pro cplt. *6 ^ Vcith in Earlsruhe. 8321. Eisenlohr, F-, Holzbauten d. Schwarzwaldes. 1. u. 2. Hft. gr. Fol. ä * IVg ^ Beith in Karlsruhe ferner: 8322. Steindnck, I,., /Vizuarell-Sokulv. praletisckv än>voi,unß rum ^nua- rell-IVlalen. 2. »tt. «zu. IUI. * 1^ ^ 8323. Vorlngen rnm Ruseüen u. 8opiren. I. »kt.! t-nndsebakten v. t,. 8teinback. I^ol. * Diewcg L <2ohn in Brannschweig. 8324. Campe, I. H-, Robinson der Jüngere. Ein Lesebuch f. Kinder. 2. Thle. 46. Aust. 8. Carl. H ^ 8325. Fresenius, 6. R.., Anleitung rur uantitativon cksmisciion-Vnalvse. 3. -4u». 1. »Liste, gr. 8. 6°k. * 1^ ^ Fr. Voigt in Leipzig. 8326. Amors Abenteuer im Reiche der Liebe. 2. Aust. 16. 1854. Geh Weber in Leipzig. 8327-Schevc, G-, Katechismus der Phrenologie- 3. Aust. 8. Geh. ^ O. Wigand in Leipzig. 8328. Burmeister, H., Geschichte der Schöpfung. Eine Darstellung d- Entwicklungsgangcs der Erde u. ihrer Bewohner- 5. Ausl. gr. 8- 1854. Geh. * 3i/z ^S; j„ engl. Einb. * 4sh Nichtamtlicher Theil. Ans Franken. 5. Novbr. Der oberste Gerichtshof hat dieser Tage über eine wichtige Prin- cipienfrage in Preßsachcn entschieden und zwar gegen die Presse. Es handelte sich um die bereits des öftern besprochene Praxis der Gerichte, bei Untersuchungen in Preßsachen zwar die objcctive, aber nicht die subjective Strafbarkeit anzunehmen und demgemäß zwar den (bekannten und dem Gerichte erreichbaren) Urheber fraglicher Preßerzeugnisse frei ausgchen zu lasten und nicht vor das Schwur gericht zu stellen, bezüglich der letztcrn selbst aber die Unterdrückung auszusprechen. Dieses Verfahren war nämlicb unlängst vom Ap pellationsgerichte für Mittelfanken gegen eine Nummer des Korre spondenten von und für Deutschland eingeschlagcn worden, dessen Rcdackeur die Nichtigkeitsbeschwerde bei dem Oberappellationsgerichte erhob- Es war der erste Fall dieser Art, welcher vor dem obersten Gerichtshöfe verhandelt wurde, und man war daher nicht wenig gespannt, ob derselbe die Gerichte zu einem solchen Verfahren für befugt erklären, oder aber der Ansicht bcitreten werde, daß, wo eine Gesetzesübertretung vorliege, der bekannte, in Gerichtshänden be findliche und nach den gewöhnlichen juristischen Begriffen zurech nungsfähige Redacteur vor das Schwurgericht verwiesen werden muß. Der oberste Gerichtshof cassirle nun zwar das Erkenntniß des Appellationsgerichts wegen unrichtiger Anwendung des Gesetzes, sprach sich aber in der Hauptfrage für die Eompetenz der Gerichte aus. Bairische Blätter veröffentlichen nämlich eben jetzt die Ec- wägungsgründe, welche den obersten Gerichtshof geleitet, und in die sen wird die Befugniß der Gerichte, gegen die Urheber von Preßcr- zeugnissen die Untersuchung niedcrzuschlagen, jene selbst aber zu vernichten, „als ein Ausfluß der dem Staate zustehenden polizeilichen Berechtigung, verbotene Gegenstände zu consisciren", in Anspruch genommen. Freilich fällt hier Verbreiten und Consisciren in Einen Act zusammen. Diese Entscheidung ist für die bairische Presse und zwar mehr noch bezüglich größerer, vielleicht sehr kostspieliger Druck schriften , als bezüglich des Zeitungswesens, eine sehr verhängnißvolle, denn sie enthält unter Umständen die faktische Möglichkeit, den Kreis der Preßprocesse auf das Weiteste auszudehnen, diese selbst aber den Schwurgerichten zu entziehen. Ich bin natürlich weit entfernt, in dieser delicaten Sache irgendwie auf Pcrsonenfragen einzugehen; aber daß Dergleichen unter entsprechenden Prämissen der Preßfreiheit sehr gefährlich werden und eine Art schlimmerer Censur zur Folge haben könnte, liegt auf der Hand. (D- Allg. Z.) Aus dem Geschäfte. Bon einem älteren Sortimentsbuchhändler und Verleger. 1) Er macht gute Geschäfte! So mag wohl ein Leipziger Com- missionair von seinem jungen Commitlentcn denken und cs den etwa Anfragendcn auch versichern, selbst wenn das neue Etablissement an einem Orte stattfand, wo cs durchaus kein Bedürfniß war, und in der That der neu Etablirte macht gute Geschäfte, d- h. seine Be stellungen sind wirklich nickt ganz unbedeutend. Sicht man aber dahinter, wodurch diese guten Geschäfte hervorgebracht werden, dann freilich kann man es sich erklären, wie Mancher dieser Herren, nach dem er einige Jahre etablirt gewesen) froh ist, wenn er seine Buch handlung zu einem für ihn in Folge der Verluste niedrigen, für den Ankäufer aber immer noch zu hohen Preis verkaufen kann- Postpackete von Leipzig kommen zu lassen, mit der Post fran- kirte Einsichts-Sendungen zu machen, um dieselben, mit Porro be lastet, wieder in Empfang zu nehmen; einen Reisenden halten und dabei noch Rabatt-Anerbietungen machen, — da frage einmal jeder Sachverständige, auch wenn die Geschäfte ohne Verlust gemacht würden, was jedoch nie der Fall ist, was übrig bleibt. Aber, könnte man sagen, der junge Mann muß etwas Außer gewöhnliches thun) um sich Eingang zu verschaffen, um die Leute zu fesseln. Antwort: Ec fesselt dadurch Niemand, denn kaum hat sein Reisender ein Oertchen verlassen, in welchem ec ein dürftiges Ge schäft gemacht, so sind auch zwei, drei andere Reisende da, welche die wenigen Bücherfreunde mit Anerbietungen bestürmen- Ein stän diger Kundenkreis kann sich auf solche Art nicht bilden. 2) Filial-Geschäfte gehen häufig dadurch zu Grunde oder kom men zum Verkauf, weil es den Geschäftsführern entweder an Wil len oder Energie mangelt, die Gelder ordnungsmäßig beizutreiben. Ein solcher junger Mann will es mit dem Publicum nicht verderben. Aber Alles hat seine Gränzen. 3) Das Berechnen mit nimmt überhand! Mögen die betref fenden Verleger thun, was sic nicht lassen können, nur sollen sie dem Sortimentsbuchhändlcr nicht zumuthen, daß er die Hand dazu bietet, ältere gute Werke ehrenwerlher Handlungen, welche mit ^ berechnen, zu verdrängen und sich mit ihren Viertel-Sachen zu befassen. In neuerer Zeit hat man sogar angefangen, Kinderschrif ten mit ^ zu berechnen. Jeder Sortimentsbuchhändler wird wissen, was er mit denselben zu thun hat. — 4) Seit einem halben Jahre bringt ohne Ausnahme jeder Ballen neue Schulbücher, deutsche, von denen der Sortimcn- 269*
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