Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1855
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- 1855-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1855
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- Deutsch
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1749 1855.) klopfen; ec wird keinen finden, der heutzutage noch Zeit und Mühe verwenden wird, sein Manuskript zu lesen oder gar zu beurtheilen. Eine solche Beurtheilung liegt gänzlich außerhalb der Aufgabe ihres Geschäftes, zuweilen aber auch außerhalb ihrer Fähigkeiten. Er wird sich alsdann an die Zeitungs-Redactionen wenden müssen, die indessen in ihre Feuilletons und Literatur-Spalten auch nur solche Artikel aufnehmen, die schon von bekannten Namen unterzeichnet sind, und die sie nicht vorher zu lesen brauchen. Seine letzte und beste Zuflucht wird die Redaction irgend eines literarischen Blattes sein, die allein noch sich entschließt, Manuscripte von Verfassern, die nicht schon bekannt sind, zu lesen und neuen Talenten zur Be- kanntwerdung zu helfen. Aus diesem Zustande der Dinge läßt es sich leicht erklären, wie es kommt, daß der französische Buchhandel heutzutage nur noch vom Wiederabdrucke von Romanen, Novellen und vermischten Aufsätzen lebt, die früher in»Zeitungen, Revuen und anderen Blättern gestanden- „Sehr wenige Buchhändler geben sich jetzt die Mühe, Bücher in ihrem besonderen Aufträge schreiben zu lassen; noch seltener aber sind die, welche die Manuscripte lesen wollen, die man ihnen an- bietek. Die Paar ixissenschaftlichen oder literarischen Schriftsteller kennen, deren Werke sich leicht und sicher absetzen lassen; wissen, wo man, vielleicht in irgend einer dem Bankerott nahen Fabrik, tinen billigen Papier-Ankauf machen kann; sich über die billigeren Satz - und Druckpreise in Paris und in der Provinz genau in Kennt nis! halten; im Stande sein, zu einer bestimmten Zeit den Ueberrest der Auflage eines gangbaren Buches aufzukaufen; endlich vor Allem und über Alles die Geschicklichkeit haben, sich Abzugsquellen zu er öffnen, indem man in der Provinz und im Auslande so viel Ver bindungen als möglich anknüpft, die gutmüthig genug sind, Alles, was in Paris erscheint, unbesehen zu kaufen — dies sind für den größten Theil aller heutigen Pariser Verleger die Bedingungen des Erfolgs und die Begriffe, auf welche sich im Allgemeinen die Män ner beschränken zu müssen glauben, die den Beruf haben, den Markt der Intelligenz mit seinen Bedürfnissen zu versehen. „Und gleichwohl könnte dieser Stand der französischen Verlags- buchhändlcr, der mit der ganzen gebildeten Welt Relationen hat, ein so wesentlicher Factor der Eultur-Verbreitung sein, wenn er seine Pflichten, seine Aufgaben und seine wahren Interessen voll ständig begriffe! Oder sollen es ihm erst die Folgen, die sein jetziges Verfahren haben wird, beweisen, daß er gegen sein eigenes Interesse handelte, als er mit dem Rechte der Prüfung, der Wahl und der Controle auch die Garantie vernachlässigte, die er dem Publicum schuldig war? Haben solche Verleger darkhun wollen, daß man, um Buchhändler zu sein, nur Geld und etwas Handels-Geschick lichkeit zu haben braucht, so ist vielleicht der Tag nicht mehr fern, wo sie neben sich die Concurrenz eines enormen Kapitals, einer großartig organistrten Geschäftsverwaltung sehen werden, die gegen sie ihre eigenen Waffen kehren wird- Wohl dann denjenigen, die an ihr Haus eine ihm nicht untreu werdende Anzahl auserlesener Schrift steller zu fesseln und Verlags-Kataloge zu liefern verstanden, die von dem Urtheile der Verleger zeugten und dem Publicum eine Ga rantie gewährten! Für diese allein wird dann noch ein Kampf mit jener Concurrenz des Kapitales möglich sein." (Magazin f. d. Lit. d. Ausl.) 8uuii» riiiquo. Man hat oft genug der deutschen Zeitungs-Presse zum Vor wurfe gemacht, daß sie bisweilen Artikel aus anderen Blättern ent lehnt, ohne die Quelle anzugeben. In England scheint man sich auf diese Art literarischer Freibeuterei auch zu verstehen. So finden wir in den Stuttgarter „Erheiterungen" (siebenundzwanzigster Jahrgang s1855^, dreizehntes Heft) bei einer Erzählung unter der Uebcrscbrift „Ein Heirathsgesuch" Lolburn's Kevr ölonllil^ Illaxsrine, -Irmusrx 1855 als Quelle angegeben, während diese Erzählung echt deutschen Ursprungs ist und unter dem Titel „EineHeirath auf dem „nicht mehr ungewöhnlichen Wege"" in Trewendt's Volks kalender für 1855 seiner Zeit viel Beifall gefunden hat*). Ware der englische Uebersetzec so gewissenhaft gewesen, wie der deutsche Rückübersetzer, d. h. hätte er Trewendt's deutschem Volkskalender die verdiente Ehre gegönnt, als Quelle citirt zu werden, so wäre cs wohl schwerlich einem Deutschen eingefallen, diesen allerdings ganz anmuthigen Schwank ins Deutsche zurückzuübertragen. Interessant ist übrigens der Vergleich zwischen dem Original und der Rücküber setzung. So trefflich letztere als solche genannt werden muß, so ist und bleibt doch jede Uebersetzung nur ein schwacher Abklatsch des Originals, und man wird in ihr nur selten das Mark und die Frische des letzteren wiedersinden. (Magazin f. d. Lit. d Ausl.) *) Auch die Hvu8ebolcl Worils von Dickens halten sich von diesem Fehler, Deutsches zu übertragen, ohne die Quelle anzugeben, nicht frei, wie schon dies einmal früher nachgewicsen worden ist. A n z e i g e b ! a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börse,,Vereins werden die dreigespaltene Petit-Zeile oder Raum mit 5 Pf. scichs., alle übrigen mit 10 Pf. scichs. berechnet.) Gerichtliche Bekanntmachungen. sl2197.) Stuttgart- (Edictalladung) In der Gäntsache des Carl Müller, Buchhändlers dahier, Inhaber der I- B. Müller'schen Ver lagsbuchhandlung, wird die Schuldenliquida tion am Freitag, den IS. Oktober d. I., Vormittags 8 Uhr, auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle vor genommen werden, wobei die Gläubiger ent weder in Person, oder durch gehörig Bevoll mächtigte zn erscheinen, oder durch schriftliche Receffe ihre Ansprüche gehörig geltend zu ma chen haben. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts- Acten bekannt sind, gleich nach beendigter Li quidationsverhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht er scheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Ver gleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Classe beitreten- Den 2. October 1855. K. Württcmb- Stadtgericht- Geßlcr. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. st2tW.s Statt Circulairs. Zur Begegnung der immer noch andauern de» häufigen Verwechselungen unserer Firma und der daraus entspringenden mannigfachen Unbequemlichkeiten, haben wir nunmehr uns entschlossen, die seit 1839 bestehende Geschäfts- sirma Prätorius Le S'ci)dc sowohl für Leer, als auch für Aurich mit dem heutigen Lage gänzlich aufzuheben und ferner hin unter eigenen Namen, und zwar: für Leer mit Wilhelm Bock, „ Aurich mit Carl Otto Seyde zu sirmiren- Da beide Geschäfte bereits seit 1842 ganz getrennte Conti geführt, auch sonst in der bis herigen Geschäftswcise dadurch eine Lende rung überall nicht eintritt, !so haben wir »eben der selbstverständlichen Bitte um Fort-, dauer Ihres collegialischen Wohlwollens nur um Namensänderung an den betreffenden Or-
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