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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1855
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- Deutsch
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2243 I 855.) Trcwendt 8 Eranier i» Breslau. 8531. LörLer, 6. V., 8)-steinL lictienum 6ermnniae. 5. 1-kg. er. 8. 6el> *N/z ^ Veith'sche Buchh. in Donauwörth. 8532. Getrcid - Magazine u. Ewiggclder f. das Land. 8. In Comm * 2 N^> Allgcin. Deutsche Verlagsanstalt in Berlin. 6312. Gaudy, F. v., Aus dem Oberland. Miniaturen. 10. Geh. ' ^ g»; in engl. Einb. m. Goldschn. * 27 Vieweg S,' Sohn in Braunschweig. 9533. Affmann, kleine Weltgeschichte ob. Geschichts-Katechismus in Ge- dächtnißversen. gr. 16. Geh. * U ^ 9534. Beispiele, erläuternde, rur Onterriebtsinetlwde des 6raken IVnI- dersee in der lerieASmäss. Ausbildung der Infanterie f. das ver streute Oekeebt. 8. Oart. ^ I ,/? Vsgcl'sche Vcrlagsli- in München. 9535. Allivli, I. F. v., ausführliche Anmerkungen zur Heil. Schrift d. Alten u. Neuen Testamentes. 3. u. 4. Lfg. Ler--8. Geh. nU ^ Wanglcr sche Buchdr. in ifrciburg im Br. 9536. Gantert, F., ein bürgerliches Schiedsgericht zu Banholz. 8. Geh. 2N-, 9537. Gedenkbüchlein f. die lieben Kinder. 6. Aufl. 16. 1854. Geh. IVeN-? 9538. Hausfreund, der christliche, auf d. I. 1856. Geh. 2 N-^ 9539. Instruction üb. die Einrichtung der Sinnanstalten. 8. Geh. 2 N>-f Wcbcr ln Leipzig. 9540. Dickens, CH., Klein Dorrit. Aus d. Engl. v. M. Busch. 1. Bdchn. gr- 16. Geh. * '/« 9541. Tschudi, F. v., das Thierleben der Alpenwelt. 3. Aufl. 1—3. Lfg' gr. 8. Geh. pro cplt. * 4 ./» Wcychardt in CHIingc». 9542. IHorlolr, O, 8am>nlnng ausgelübrter ländlirlier Haute». 2. Ult. gu. Kol. In IVIuppe. * 1'-^ 9543. Vinclrellnann, H, VVandlrarte v. Württeniberg, lladen u. Hvlien- rollern. k4eue ^»sg. 6 1!l. in gr. k'ol. * 2 4 (8. Wigand in Leipzig. 9544. Richter, L., Beschauliches u. Erbauliches. Ein Familien-Bilder buch. 3. Lfg. Fol. * U WiUielmi in Berlin. 9545. ^ildelmi, I., Anleitung Lur l-inien-perspeetive. I. I'bl. gr. 8. 1850. «eb. » >/2 >? Winckelman» 8 Lohne in Berlin. 9540. Stein, A., die kleine Monica. gr. 16. Carl. ^ Wirth r< Co. in Mainz. 9547. ^Älein, C. F-, die Küche. Vollständiges prakt. Handbuch der Koch kunst. 2. Ausg. gr. 8. 1856. Earl. I 6 Nzzf Nichtamtlicher Theil. Buchhündlerische Concurse. Daß die Mehrzahl der im Buchhandel verkommenden Falli mente eine rechtliche Grundlage haben und nicht auf betrügerisches Bankroltiren abgesehen sind, darf man gewiß zur Ehre unsers Stan des annehmen. Daß indeß auch Falle letzter Art Vorkommen, und daß namentlich die im Wege des Accords angeborenen Procentsätze nicht immer dem wirklichen Vermögensstande der insolventen Hand lung entsprechen, wird ebenfalls rhatsächlich begründet sein. Wäh rend in Fällen erster Art das Unglück eines College» entschieden Anspruch auf collegialische Tbeilnahme und aufrichtende Schonung hat, verdienen betrügliche Vorspiegelungen letztgedachrer Art eine strenge Verfolgung. Wie soll man aber, wenn so ein Unglücks-Cir- cular eintriffk, sich ein Urtheil überden Fall bilden; welche Mittel der Beurtheilung hat namentlich der Verleger in der Provinz, dem es an mündlichem Austausch mit gleichbetcoffenen College» so gut wie ganz fehlt? oder wenn der insolvent geworbene Schuldner in entlegener Provinzialstadr wohnt, vielleicht die einzige Buchhandlung des Orts ist, wie wenig werden dann selbst die Creditoren in den Centralplätzen unsers Geschäfts, in Leipzig, Berlin w., im Stande sein, sich ein richtiges Urtheil über den Fall zu bilden; wie wenig werden sie, wenn sie nun wählen müssen zwischen nachsichtigem Er laß der ganzen oder theilweisen Schuld, oder strenger Verfolgung des Schuldners, darüber in Sicherheit sein, ob sie nicht zu nachsich tig oder zu hart verfahren ? Man könnte zwar sagen, im Zweifel wähle man immer den Weg der Nachsicht. Das ist schon ganz recht. Aber abgesehen davon, daß nicht Jeder in der Lage ist, solche regel mäßige Nachsicht ohne eigne Beschwerde zu üben, hat solche zur Regel werdende Nachsicht auch ihr moralisches Bedenken, indem sie zum betrüglichen Gebrauch der Insolvenz-Erklärung verlockt und damit das Fundament des ganzen Handelswesens, strenge kaufmän nische Rechtlichkeit, antastet. — Möchte man nun aber diese Klippe zu großer und darum verderblicher Nachsicht vermeiden, so wird man gar leicht auf die andere, einer zu großen Härle, stoßen; man wird Ge fahr laufen, einen Unglücklichen, der das letzte und härteste Mittel der Rettung versucht und die flehende Hand gegen seine Collegen ausstreckt, hart zurückzuweisen, ja wohl gar ihn mit ins Elend stür zen zu Helsen. Ist der eben beschriebene Mißstand nun wirklich ein vielseitig ! gefühlter, ist hier eine Lücke in unserm buchhändlerischen Geschäfts verkehr, so sei es uns erlaubt, unsere unmaßgeblichen Abhilf-Vor- ' schläge anzudeuten. Zuvor aber möchten wir noch dem etwaigen Einwande begegnen, daß es im buchhändlerischen Verkehr in dieser Beziehung nicht anders sei, wie im sonstigen Handel. Es ist damit anders. Während es sich in andern Geschäftszweigen bei Fallimen ten gewöhnlich um Hunderte und Tausende handelt, wo es dann dem Gläubiger schon der Mühe werth ist, sich in jeder Weise, und wäre es mit erheblichen Unkosten, über die Verhältnisse des Falliten zu unterrichten, handelt es sich im Buchhandel meist um kleinere Beträge, die man lieber ganz aufgibt, als sich ihretwegen in weitere Unkosten zu setzen. Wenn es gewiß ist, daß hier der Einzelne nicht helfen kann, so tritt die Aufgabe an die G esa mm ch ei t, daß wir eS kurz sagen, an den Börsen verein, als Vertreter der Gesammtheit. Wir wissen wohl, daß man dein armen B--V. und seinem Vorstande alles Mögliche auf die Schultern laden will, und daß man aller wirk lichen und eingebildeten Gebrechen Abhilfe von ihm verlangt. Aber auf die Gefahr hin, auch zu diesen alles dem Vorstande zuschieben den Leuten gezählt zu werden, möchten wir doch um die Erlaubniß bitten, die Art und Weise anzudeuten, in der wir uns denken, daß der B.-Vorst, hier eine Abhilfe anbahnen könnte. Es geschähe dies, so meinen wir, durch die Anstellung eines Syndiks, oder wie man ihn nennen will, sei es nun eines Juristen oder sonst eines gewandten und zuverlässigen Geschäfts mannes, dessen Aufgabe cs wäre, bei allen Insolvenz-Erklärungen das nöthige Material zur Beurtheilung des Falles zu sammeln und den Creditoren zugänglich zu machen. Es würden dazu nicht selten Reisen an Ort und Stelle nöthig sein, jedenfalls müßten alle gesetz lich zulässigen Mittel aufgebolen werden, um ein zuverlässiges Ur- 323*
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