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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1855.^ 2245 mann kommt es je in den Sinn, ein Baargeschäft von sich zu wei sen; das wäre, „kaufmännisch", geradezu toll. Ja, es wird ihm nicht einmal einfallen, dem Käufer den üblichen Sconto zu versagen! Betrachten wir dagegen unfern lieben Buchhandel und die neuesten Vorschläge, auf welche wir verweisen. Anstatt des einfachen kaufmännischen Grundsatzes, kein Baargeschäft abzuweisen, und des durchaus üblichen Sconto's, soll ein Verleger-Verein „faulen" Hand lungen nicht einmal baar liefern. Schön! Aber was ist faul, und ist cs verständig, alle Handlungen, die so unglücklich sind, ihre Zahlungen nicht pünktlich haben leisten zu können, als „faul" zu bezeichnen? Ist nicht vielleicht mancher Mann darunter, der mehr Redlichkeit und Thalkrast besitzt, als die unbekannten Größen, die an seine Stelle schlechthin decretirt werden sollen? Ich mache, da ich mich für jetzt darüber nicht äußern will, nur einen großen Gedankenstrich —. Man gebe bei Baarbezug grundsätzlich und durchweg einen angemessenen Discont; das ist meiner Ansicht nach das erste und beste Mittel zur Reform. Dadurch wird lebenskräftigen „Faulen" der Weg zu ehrenhafter Restauration ohne Gefahr für Andere ge boten; dadurch behält der Verleger seinen Markt allerwärts, und erhält, statt jahrelangen Wartens, seinen Saldo vorweg. Der Kauf mann gibt mindestens 2 Lo Sconto (bei üblichen 3 Monat Ziel); der Verleger kann nach diesem Verhältniß 6 (bei üblichen 12— 24 Monat Ziel) recht gut gewähren. Wer fürchtet, daß dadurch die Rabatkschleuderei soulagict werde, dem entgegne ich, daß kein verständiger Sortimenter deshalb gegen baar beziehen werde, um seinen Kunden, die ihn in 12 und mehr Monaten erst bezahlen, einen höhern Rabatt geben zu können. Und selbst, wenn cs geschähe, so würde sich dieser unverständige Theil der Collegcnschaft (und das ist der eigentlich „faule", wenn auch manchmal mit Flittergold noch behängte Theil) doch bald ausschei- den. Dagegen wird jeder verständige Buchhändler, Klein und Groß, gewiß die Gelegenheit zur Erzielung eines größer» Nutzens häufig ergreifen und es nach und nach zur Norm werden, festen Bedarf gegen baar zu beziehen- Solltet ihr, ihr Herren Verleger, denn die großen Vortheile, die für euch daraus erwachsen, nicht auch mit ver ständigem Blick erkennen? Glaubt ihr nicht, daß ihr bei Baarbe- zahlung eurer Drucker, Papierhändler rc. viel mehr gewinnen würdet, als die 6 Lo Sconto, die ihr dem Sortimenter gebt? — Also Reform, Reform! Ich empfehle dringend, mit dem Sconto anzufangen, das andere wird sich dann von selbst machen. — Recht wünschenswerth wäre, diejenigen Verleger kennen zu lernen, welche bereit sind, einen Sconto vsn mindestens 6 LH pr. comptant zu gewähren, und es würde eine Veröffentlichung dersel ben gewiß allgemein mit Dank anerkannt werden. Es ist nicht zu zweifeln, daß es für diese von großem Nutzen sein wird. Herrn Schulz möchten wir empfehlen, im nächsten Jahrgang seines Adreßbuchs auch hierfür eine Bezeichnung einzuführen! — W. I. Aus Berlin. Es hatte Jemand drei verschiedene lithographirte Schreiben unter Streifband zur Absendung an die Adressaten zur Post ge liefert, und jedem dieser lithographirten Schreiben eine aus einer Zeitung geschnittene Annonce beigefügt. Die Schreiben enthielten eine Offerte an die Adressaten, die bcigefügte Annonce in andere Zeitungen aufnehmen zu lassen. Deshalb wegen Postconlravention zur Untersuchung gezogen, wurde Angeklagterauch zu 15 Geld buße, event. zu 8 Tagen Gefängniß verurtheilt. Der erste Richter nahm an, daß die den lithographirten Schreiben beigcfügten An noncen als ein für die Streifbandsendung verbotener Zusatz zu be trachten, und die Handlung selbst als eine fortgesetzte anzusehen sei. Auf die eingelegte Appellation nabm der zweite Richter dagegen an, daß die Absendung der drei verscbiedenen Schreiben nur als eine Contravention angesehen werden könnte, weil die Schreiben in glei chem Interesse des Absenders kurz hintereinander zur Post gegeben seien, und setzte die Strafe auf 5 Thlr-, event. 5 Tage Gefängniß herab. Das Königl. Ober-Tribunal änderte die Entscheidung des zweiten Richters ab, und stellte das erste Erkenntniß wieder her, weil jede verbotene Sendung unter Streif- oder Kreuzband eine selbst ständige Handlung sei, welche nach §. 35 des Gesetzes vom 5. Juni 1852 mit dem vierfachen Porto, jedoch niemals unter 5 Thlr. be straft werden solle. Die Handlung selbst sei aber um deshalb straf bar, weil zwar die Zeitung und das lithographirte Schreiben jedes für sich zur Versendung mittelst Streifband geeignet gewesen wäre, nicht aber eine einzelne, wenn auch bereits abgcdrucktc Annonce. Anmerkung des Einsenders. Man sei also vorsichtig bei Kreuz- bandsendungen und glaube nicht etwa, daß cs genüge, wenn man nur Gedrucktes unter Kreuzband versende. In wiefern aber g e- druckte Annoncen, welche mit dem Inhalte des lithographirten Schreibens in nothwendigem Zusammenhangs standen, als verbo tener Zusatz anzusehen sind, wird aus Obigem nicht ganz klar. Ehrenbezeigungen. Außer den in Nr. 140 d. Bl. vorläufig erwähnten Auszeich nungen bei der Pariser Ausstellung sind noch an nachstehende Ver lagshandlungen und Buchdruckereien Deutschlands Prämien ertheilt worden: l. Die silberne Medaille (erster Preis). H. H. Gicsecke k Devricnt in Leipzig. Instus Perthes in Gotha. Niegcl's Verlag in Berlin. A. G. Tenbncr in Leipzig. Fried. Vicwcg k Sohn in Braunschweig. II. Die bronzene Medaille (zweiter Preis). H. H. C. Adelmann in Frankfurt a. M. Jünimlcr's Vcrlagshandlung in Berlin. Alerandcr Juncker in Berlin. Ernst k Korn in Berlin. A K. Kirschfeld in Leipzig. Gebrüder Katz in Dessau. G. Wcstcrmann in Bcaunschweig- Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Französische Literatur. (Mitgetheilt von W. Gerhard in Leipzig.) Loonsma, cä., le Langer de suivre les seunes blies. In-8. Laris, Obuppe. 7 kr. 50 c. Loorrr ou No«vni., L., lüonrs de eiiuuis, ledige eonkormsmeut sux clerniers Programms» de I'enseignement seientibgue dans Iss l^cses, et a celni du baccalaureat es seienees, ave« 118 gravurss inter- eaises dans le texte. In-12. Laris, Lackette. 5 kr. OnLssxiaKxe, bl., ll'raite de l'scrassmeut linsaire, nouvel metbod« pour prevenir I'ekkusion du sang dans les Operation» ebirurgi- eales. 1 vol. c4vec 40 bgures dans le texte. In-8. karis, Lab bere. 7 kr. '
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