Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1855
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- 1855-12-17
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- 17.12.1855
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2297 1855.) 6. ^ovbr'. Verlag von A. ^>ö/»7re in ferner: 27940. SeduikoS, ^uies, Oiianson s boire. Impromptu pour le I kisiio » 4ma>n8. Op. 8- lKo. 2- 54 kr. 41. — — Ktoile 6u 8oir. 1<I)IIe pour le ?la»o ü 4 Mains. Op. 36. IVo. 2. 45 kr. 42. StL8ox, Luävvi^, ^lms 8>eges-6slopp lür grosses oder kleines Orckester. Op. 49. 2 6. 24 kr. 43. Vierling, Oenrg. IV ljuartette kür 8opra», Xlt, lenor und K»88. Op. II. 1 6. 30 kr. 44. Weder, 7e2o. ^deliue. Oalop ckevaleresgue pour Kirno. Op. 6. 27 kr. 45. Wölb, Ldouurd, Oeuxieme Okanson Kacblgue. Oaprice pour >e Kiano. Op. 186. I 6. 12 kr. 10. IVovbr. Verlag van <7. K. /-»rcar« «kr tHuri^ue in. tieip-iA. kUnreiclinuiiA« dir. 27646. Lisodokk, Lespsr 720., Körles. Lsllade lür eine liari- ton-8timms und kinnoforte-kegleitung. Op. 8. 15 IV^. OrütLnincker, Kr., Oollection de Kantnisies des Opdra» pour Violoncello et kisno. Op. 16. !Vv. 3. lKvrma de /jetlini. 1 <^. Lslliwoän, d. W . 2l)uo8 kür Violine und Viola. Op. 208. dlo. I. 2. s I ,s. 47. 48. 49. Hoessel, Louis, Orosse 8o»ate kür ?innokorte »n<I Vio line. Op. 1. 2 ,^. 50. Speidel, Wild., Kleine 8cene». 8ecl>s Olsvierstücke im deitern 3?on. Op. 11. 1 ,^. 51. Lpodr, Louis, Drei Lieder aus „1001 l'ag im Orient." Kür eine 8>ug8t.imme mit kinnokorte. 15 Nichtamtlicher Thei!. Ueber die in die internationale Gesetzgebung des literarischen und Kunsteigenthums einzuführende Einheit *). Die Gesetze sind der natürliche und nothwendige Ausdruck der Bedürfnisse der Menschheit; sie folgen den Fortschritten der gesell schaftlichen Organisation, und entwickeln sich in gewisser Hinsicht aus den Interessen selbst, die zu ordnen, denen zu genügen sie berufen sind. Der Gesetzgeber befragt die Ueberlieferunq und die Erfahrung; er verändert keineswegs die Principien des Rechts und der Gerech tigkeit, er wendet sie nur auf die Bedürfnisse und Forderungen sei ner Zeit an. Was von allem Anfang an gut war, hört nicht auf, es zu sein, es verlangt nur mit der Zeit breitere Grundlagen, tiefere Entwickelung. Ein allgemeines Streben vereint dann die verschie denen Völker zu gemeinsamer Thätigkeit und treibt sie auf dem Wege der Vervollkommnung und des Fortschrittes vorwärts- Im Anfang denkt jedes Volk zunächst an seine eigene Orga nisation; cs gibt sich Gesetze, die seinen besonderen Bedürfnissen entsprechen, obne an die des Nachbars zu denken. So lebten eine Menge kleiner Staaten neben einander, ohne zu bedenken, daß eines Tages diese Schranken verschwinden und sie große Reiche bilden werden, welche der Welt das Schauspiel einer imponirenden, frucht bringenden Einheit geben. Ist dieser Zeitpunkt eingetceten, dann können sich die einzelnen Nationen nicht mehr gegen einander ab schließen ; sie alle bedürfen eines universalen, gemeinsameren Lebens; sie leiben uno entlebnen wechselseitig die Products des Bodens, der Industrie, der Intelligenz, und jede bemüht sich, in edlem Wetteifer und aus Nationalgefühl, der andern mekr noch zu geben, als sie empfangen. Die früheren Gesetze genügen dieser neuen Umgestal tung nicht mehr- Aus dieser allgemeinen Bewegung, aus diesem gemeinsamen Streben, das alle Völker auf demselben Wege fortccißt, entsteht dann eine internationale Gesetzgebung, um die gegenseitigen Beziehungen festzustellen, die Reckte Aller zu schützen, die Gerechtig keit in eine Formeinheit zurückzuführen, welche die Menschen an die Gemeinsamkeit ihres Ursprungs erinnert und über alle Völker die Woblthat einer heilsamen und majestätischen Harmonie verbreiket. Schnellere Transportmittel, die den Verkehr erleichtern, setzen die Völker in Stand, die Gewobnbeiten und Sitten ihrer Nachbarn in der Nähe zu sehen und deren Gesetze zu studiren; um den Ver kehr bequemer „ schneller, allgemeiner zu machen, haben die verschiedenen Staaten, mit gegenseitiger Ueberciustimmung, neue Bestimmungen zu Gunsten des auswärtigen Handels getroffen. Die Industrie ist dadurch nur zu höherer Blülhe gelangt, und das Gemeinwohl hat sich um so leichter und schneller von einem Ende der Welt zum andern verbreitet. Diese geistige Berührung, dieser Austausch der Eivilisation der einzelnen Völker hat einen wohlthä- tigen Einfluß auf den allgemeinen Fortschritt ausgeübt, und aus dieser Association der Bestrebungen, Arbeiten und Erfolge gehl mehr und mehr jene Einheit hervor, welche das Band zwischen den ver schiedenen Zweigen der großen menschlichen Familie bilden soll. Damit behaupten wir keineswegs, wie gewisse Utopisten, daß man alle Menschen, wie alle Völker demselben Regime unterwerfen, sie nach derselben Schablone bilden solle; man lasse Jedem seinen dem Klima zusagenden Eharakter, seine nationalen Ueberlieferungen, seine Sitten und Gebräuche; die Einheit soll nur in den Wechsel beziehungen der Völker zu einander bestehen. Außer den jedem Lande eigcnthümlichen Gesetzen müssen allgemeine Gesetze über den gan zen Erdkreis herrschen, und überall die ewigen Grundsätze der Ge rechtigkeit und Billigkeit zur Anwendung kommen Das wünschen, das verlangen wir unsererseits in Bezug auf das literarische und artistische Eigenthum; es genügt nicht, daß es in jedem einzelnen Lande anerkannt und beschützt werde, daß zwi schen einigen Völkern ein Schutzbündniß gegen Nachdruck und lite rarischen Diebstahl bestehe; die Rechte der Schriftsteller und Künstler müssen in allen Staaten eines gemeinsamen, gleichmäßigen Schutzes genießen; das als Recht Anerkannte darf nickt der Gefahr ausgeseht sein, die Wohlthat der Gesetze und Verträge zu entbehren, weil man in den verschiedenen Ländern vergessen hak, die geeigneten Schritte zu rhun, Vorkehrungen zu treffen, und die Formalitäten zu erfüllen. Die Staaten, welche oas Recht des literarischen und artistischen Eigenrhums anerkannt und geheiligt haben, haben gewiß viel dafür gethan; doch das genügt noch nicht, wenn sie nicht wirksamere und durchgreifendere Resultate gewinnen. Die Uebereinstimmung der gesetzlichen Bestimmungen über diesen Gegenstand kann allein zwischen allen Nationen Vertrauen, Sicherheit und Ordnung begrün den , und erst auf diese Weise wird das Recht der Schriftsteller und Künstler überall in seiner Anwendung dasselbe werden, wie cs schon im Princip dasselbe ist? Die Gesetze bilden sich langsam, und gelangen nur durch Zeit und Erfahrung zur Reife; aber sobald der günstige Augenblick ge kommen ist, wenn wirkliches Interesse, unwiderlegliches Bedürfniß ihre Nützlichkeit und Nothwendigkeit darthun, darf man auch nicht länger zögern; daun beginnt die Tbätigkeit des Gesetzgebers, und unter dem Beistand der Lehren der Vergangenheit muß er die For derungen der Gegenwart befriedigen. Gleich nach Erfindung der Buchdruckerkunst konnte man nicht zum Gesetzgeber sagen: Gieb Gesetze zur Sicherstellung der Rechte der Intelligenz. Man konnte die Tragweite der neuen Erfindung nicht sofort bestimmen, nicht *) Äus dem Journal „La kropriete litter. et artist."
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