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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18551205
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2208 152 tirt, in den meistenFällen cs aber nicht gethan habe- —^ AufGrund dieser Beweisaufnahme verurtheiltc der Gerichtshof den Angeklag ten zu 50 Tdalcrn Geldbuße oder 3 Wochen Gefängnisstrafe, sprach auch die Confiscation der noch vorhandenen Exemplare der incrimi- nirten Schrift aus. Umstanden die Rechnung aufhebl, so ist das eben eine Verleger- Willkühr- — Auf Seiten des Verlegers also Willkühr und Versehen — warum sollte darunter der Sortimenter leiden? ff. Antwort auf die „Frage an preußische College,«" Zwei Antworten auf „Eine Rechtsfrage" in Nr. 144 d. Bl. Der Verleger ist verpflichtet, den für Baarbezug bewilligten höhcrn Rabatt zu gewahren und zwar nicht, weil ec rrotz des Sor timenters Willen in Rechnung expedirle, sondern in Folge der Usance, des Geschäftsganges, auf dem Wege vom Verleger bis zum Sor timenter. Hätte der Verleger die Factur wie jede in Rechnung zu stel lende Factur ausgefertigt, so mußte der Sortimenter, um sich das Recht auf den Baar-Rabatr zu sichern, die Sendung sofort zur Disposition des Verlegers stellen und demselben anzeigen, daß ec nur zum höheren Rabatt die Waare gebrauchen könne, wofür der Betrag in Leipzig zur Erhebung des Verlegers bereit sei. Geschah dies nicht von Seiten des Sortimenters, so war er zur O.-M. des Anspruchs auf den Baar-Rabatt verlustig. Da aber der Verleger auf der Factur die Quittung nicht durchstrichen, sondern unterstrichen hat, letztere also das Ansehen einer solchen nicht verloren, sondern nur um so mehr erhalten, so konnte der Sortimenter beim Einträgen der Facturen fast nicht an ders, als die Factur als Baarfackuc behandeln. Es ist daher der Verleger nach der Usance, welche dem Gesetze gleich maßgebend ist, verpflichtet, den Baar-Rabatt zu gewähren, abgesehen davon, daß man es eine Härte nennen muß, wenn der Verleger für ein Ver sehen, das nur er verschuldet, den Sortimenter büßen lasten will. Den Verleger kann zwar Niemand zwingen, in Rechnung mix dem Sortimenter länger zu stehen; was aber eine solche Handlungs weise für ein Licht auf den Eharakter des Ersteren wirft, möge er sich selber sagen. Henri cioux. in Nr. 140. d. Bl. Auf diese Frage: „ob es gesetzlich erlaubt ist, daß in Preußen Buchbinder sich mit dem Verkaufe von Gnmnasialschulbüchern befassen dürfen", theile ich folgende Allerhöchste Cabinets - Ordre mit: Auf Ihren Bericht vom 23. Mai d. I. will ich die Regie rungen hierdurch ermächtigen, unbescholtenen und zuverlässigen Buchbindern, denen die Qualisication der Buchhändler fehlt, den Verkauf gebundener Schul-, Gebet-, Erbauungs- und Gesangbücher zu gestatten. Die hierzu geeigneten Bücher sind in ein nachdem örtlichen Bedürfnisse aufzustellendcs, von den Regierungen zu genehmigendes Verzeichniß aufzunehmen. Von dem.Handel mit andern, als den in dem Verzeich nisse aufgcführten, sowie mit ungebundenen Büchern und Schriften bleibe» die Buchbinder ausgeschlossen. Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. Berlin, den 11. Juni 1347. Friedrich Wilhelm. An die Staatsminister von Bodelschwingh u. von Duesburg. Durch den unbefugten Handel mit Büchern, Seitens der Buch binder, werden die Bestimmungen des Paßgesetzes illusorisch. Wo zu noch eine wissenschaftliche Ausbildung und Eoncessionicung der Buchhändler, wenn jeder Buchbinder heimlich und öffentlich Buch händlergeschäfte machen darf? S-, im November 1855. ff. ^V. Der Ansicht des Einsenders nach ist der Verleger hier im Unrechte, denn wenn derselbe nicht, wie verlangt worden, gegen baar mit 40 Lh expediren wollte, mußte er den Verlangzettel mit der betreffenden Antwort zurückgehen lassen und es dem Sortimenter anheimstellen, nun entweder gar nicht oder mit ^ m Rechnung zu bestellen. Daß der Verleger dies unterließ und mit 33^/z Lb expc- dirte, war Fehler und Willkühr. Ein zweiter Fehler von ihm war, daß er die Quittung nicht durchstcich, in Folge wovon die betr. Factur in das Baar-Facturen-Packet kommen mußte. — Der Verleger will hier den Sortimenter zwingen, ein Werk mit 33^ Lp in Rechnung aufzunehmen, was Letzterer sogar nicht verlangt hat. — Das ist Willkühr! Der Sortimenter zahlt den Betrag freilich nicht baar, aber nur darum nicht, weil er das Versehen des Verlegers nicht früher entdeckte. Wenn der Verleger unter diesen Auch ein Ucbelstand. Es ist in der That kaum zu begreifen, wie leicht es heut zu Tage jedem Bücher-Tr ödler wird, in Leipzig einen Commisfio- nair zu finden, der bereit ist, ihn in der Metropole des lieben Buch handels zu vertreten , zu unterstützen. Leute, die bei ihrer obscuren Thätigkeit den College» am Orte selbst, wenigstens den besseren Fir men, kaum dem Namen nach bekannt sind, zeigen im Börsenblatte an, wie es ihnen nachgerade Bedürfnis geworden, mit dem ganzen Buchhandel in Verbindung treten zu müssen. Wir gratuliren einst weilen jedem Verleger, der die neue Firma eiligst mit Novitäten überschüttet/können aber auch nicht verhehlen, wie wir den Herren Commissionaircn in ihrem eigenen Interesse bei Annahme neuer Eommittenten etwas mehr Uctheil wünschen möchten, als dies von gewisser Seite her gezeigt wird. — 89. A n z e i g e b l a t t. (Inscrate von Mitgliedern des Börsenvereinswerden die dreigespalteue Petit-Zeile oder deren Raum mit 5 Pf. sächs., alle übrigen mit 10 Pf. sächs. berechnet.) GeschäftlicheEinrichtungen, Veränderungen u. s. w. s15436.j Ein gut eingerichtetes Musikalien- Leih-Institut für den Bedarf einer Mittelstadt wird zu kaufen gesucht. Offerten und Kata loge werden durch Herrn A. G. LiebcSkind in Leipzig erbeten. si5437.j Gcscha'sts-Vrrkauf. Ein Sortiments-Geschäft mit einem klei nen gangbaren Verlag ist in einer der schönsten Städte Schlesiens mit gleichstehendcn Activen und Passiven zu verkaufen und Neujahr zu übernehmen. Jährlicher Umsatz 6 bis 7000 ^ für den Preis von 5000 wovon 2500 baar anzuzahlen. Reelle Anfragen befördert unter 8. R.. 31. die Redaction des Börsenblattes. sl5438.j Kauf-Gesuch. Ein solides Sort.-Geschäft von mittle rem Umfange wird zu kaufen gesucht. Gefäl lige Offerten unter Beifügung der Berkaufsbe- dingungen werden franco unter Chiffre 6. stsi 8. durch die Redaction des Börsenblat tes erbeten.
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