Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1855
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- 1855-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1855
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- Deutsch
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2312 158 Sollte inmitten dieses allgemeinen Wohlseins, dieser allgemeinen Thäligkeit, oie Intelligenz allein ausgcstoßcn sein? Wäre sie vcrur- tbeilt, in den engen Grenzen jedes Staates wie eine Gefangene bleiben zu müssen, wenn sie nicht bei Ueberschrcilung derselben Ge fahr laufen will, eine Beute jener literarischen Raubgesellen zu wer den, welche sich auf die Gesetzgebung ihres Landes berufen, um un gestraft der Gerechtigkeit und dem Eigenthum Hohn zu sprechen? Nein, das literarische Eiqenthum ist von jetzt an eine Frage des in ternationalen Rechts; alle Völker haben, ein Interesse es anzuerken nen und zu verthcidiqen, alle müssen zu dem GcsetzeSschutze beitra gen, dessen Ziel ist, es überall zur Achtung zu bringen. In dem Augenblicke, in welchem jenes Völkerfest der Industrie zu Ende geht, das alle civilistrte Nationen zum Wettkampfe rief, und zeigte, was die schöpferische Kraft des Menschen aus der Natur und ihren Stoffen für seine Bedürfnisse, sein Wohlsein und seinen Luxus nehmen kann; in demAugcnblicke, wo ein statistischer Eongreß, gebildet aus den Repräsentanten aller Völker, in der vergleichenden Prüfung der administrativen Lage der verschiedenen Staaten allge meinere Regeln, fruchtbringendere Mittel der Controle aufsucht, um das Wohlsein Aller festzustellen; zu der Zeit, wo ein Verein der be deutendsten Männer Europa's ein gleichmäßiges Maß- und Ge wichtssystem für alle Völker zu gründen sucht, um auch diese Schranke niederzuwerfen, welche noch immer den Verkehr hemmt; jetzt, wo ein Unternehmen, das die mächtigsten Fürsten schon seit Jahrhunderten im Sinne hatten, das Meer Indiens mit dem zu verbinden, das unfern Continent bespült, unter dem Schutze der europäischen Nationen seiner Erfüllung entgegen geht; mitten in dieser allgemeinen Bewegung, welche alle Völker einander nähert und vereinigt zur Beförderung des allgemeinen Wohles, — jetzt sollte für das literarische und artistische Eigenthum nichts geschehen ? Wer den sich nicht auch dafür Abgeordnete aller Völker und Länder ver einigen, um einer traurigen Verwirrung ein Ende zu machen, die verschiedenen Gesetzgebungen zu verbinden und mit einander aus zugleichen und endlich ein internationales Gesetzbuch der Rechte der Intelligenz zu gründen? Dann wird eine neucAera für die Schöpfun gen des Geistes anbrechen; es wird der Ruhm unseres Jahrhunderts sein, die Schuld der ihm vorangegangencn bezahlt zu haben; dann wird der Geist frei walten können von einem Ende der Welt zum andern; überall wird er Schutz und Achtung finden und dann erst wird man mit Recht sagen können, er habe Bürgerrecht in der gan zen Welt. Kurze Bemerkungen über den Buchhandel in Rußland. Meine Absicht ist, einige kurze Bemerkungen über den Buch handel im Rust. Reiche zu geben; viel darf nicht erwartet werden, da der Handel mit russischen Büchern sich noch in seiner Kindheit befindet und fast gar nicht organisirt ist. Versuche, die intelligente russische Buchhändler gemacht haben, diesen Industriezweig nach deutscher Art nur einigermaßen zu regeln, sind an der Verkehrtheit der Ansichten der Mehrzahl ihrer Eollegen, die eher Bücherkrämer zu nennen wären, gescheitert- So z. B. kann man, obgleich Verlagskataloge existiren, nie genau den Preis eines russischen Buches angeben, da dieser, je nachdem der Absatz, variirt. Geht die Auflage irgend eines gesuchten Werkes zu Ende, so kann man sicher sein, daß dieses für den drci- und vierfachen Preis kaum, vom Verleger zu erstehen ist. Im Ver gleich mit ausländischen Büchern ist die Ausstattung der im Lande gedruckten unvergleichlich schlechter, der Preis jedoch (durch die theuern Herstellungskosten) bedeutend höher. Verschweigen kann man jedoch nicht, daß seit Kurzem mehr Sorgfalt auf Druck und Ausstattung verwendet wird. Eine besondere Liebhaberei haben die Verleger russischer Bücher, diese in gr. 8. zu drucken, wobei sie auf starke Arm- und Handmuskeln rechnen, dagegen auf gute Sehkraft ver zichten. Der Hauptsitz des deutschen Buchhanbels Rußlands ist in den Ostsecgouverncments, des russischen jedoch in St. Petersburg, Mos kau undKasan. Man sollte meinen, daß bei einer so kleinen Anzahl Buchhandlungen, wie dieses Land zählt (56 Kunst-, Mus.- und Buchh ), der Umsatz jeder einzelnen ein enormer sei, doch ist das keineswegs der Fall; die Zahl der Bücherkäufec ist eine sehr geringe. Am meisten gehen fachwissenschaftliche und Schulbücher, während Belletristik rc. im Vechältniß sehr schwach abgesetzt wird- Ein Antiquarhandel existirt in Rußland gar nicht, denn die vielen Büchertrödler, die nicht einmal den Titel ihrer Bücher lesen können, geschweige denn deren Werth kennen, nehme ich Anstand in diese Kategorie zu bringen. Der Kunsthandcl ist mir gänzlich unbekannt, kann also von diesem auch nichts sagen. Der Sitz des Musikalienhandels ist in St. Petersburg, und versorgt diese Stadt fast das ganze Reich mit Noten, Instru menten rc. Leider ist ein Kundenrabatt von 10, 20, 40, ja 50 LH eingeführt, so daß es keine Berechnung ist, im Innern Ruß lands, um den Bedürfnissen der Bewohner entgegen zu kommen, eine Musikalienhandlung zu errichten; die theure Fracht und das nolhwendige Ucbel des Kundenrabarles fräßen den Gewinn! Vor- theilhafter ist dieser Handelszweig jedenfalls, als der Buchhandel, da auf Musikalien keine Zollabgaben ruhen und die ausländischen Münzen sehr hoch berechnet werden. Ein Beispiel: 1 Reinecke, Die Kellnerin von Bacharach kostet 1 50 LH 15 N-s, 15 N-s, den Thaler zu 98 Eop. gerechnet, 49 Eop. rechnen wir Unkosten 10 Lh 5 - 54 Eop- wird in St. Petersburg für 1 SR- 70 Eop. verkauft; also ein Ge winn von 1 R- 16 Eop. S. auf den ord. Tbaler! Die Censur und Zollproceduren. Sobald ein Buchhändler eine Sendung erhält, so reicht er seine Declaration auf dem Zollamte ein, und werden die Ballen in seiner Gegenwart visitirt, gemogen rc. Hat er den Zoll*) entrichtet, so werden die Bücher von Neuem ver packt und jeder Ballen mit einer Plombe versehen. Unter Beglei tung eines Zollbeamten expedirt man die Ballen zum Eensor, der die Bücher in der Gegenwart des Buchhändlers durchsieht, die er laubten dem Letztern einhändigt, die unbekannten und verbotenen jedoch zurückbehält. Wo ein Censur-Comite besteht, kommen allmälig Entscheidungen über die Erlaubniß, das vollständige oder theilweise Verbot der Bücher heraus, und kann der Buchhändler dieselben erst dann in Empfang nehmen. Von ihm hängt es ab, im Falle Stellen zu schwärzen oder auszuschneiden sind, dieses zuzulassen oder nicht; im entgegengesetzten Falle bleiben diese Bücher in dem Eensur- Comite liegen und werden von dort, bei der ersten Remittuc der be treffenden Buchhandlung, ins Ausland zurückgesandt. Der für ver botene Bücher entrichtete Zoll wird bei dieser Gelegenheit zurück gezahlt. *** e *) In allen Sprachen gedruckte, uneingebundene und broschirte Bücher zahlen pr. Pfd. 10 Cop. Slbr. Dieselben eingebunden 20 Cop. Slbr. Romane und Erzählungen zahlen einen Ueberzoll von 10 Cop. Slbr. pr. Pfd., d. h. von uneingebundenen wird im Ganzen 20 Cop., von eingebundenen 30 Cop. Slbr. vom Pfd. erhoben.
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