Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1855
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- 1855-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1855
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- Deutsch
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2131 1855.) genommen, was wir zuweilen sogar hier am Rhein verspüren. In unserm Kreis-Verein werden sie nicht geduldet, sondern nah oder fern wie die Pest gescheut, wovon wir noch in der vorigen Ge neral-Versammlung ein schlagendes Beispiel gegeben haben. Durch unsere neue Eingabe an das König!- Preuß. Ministerium zur Er langung eines „Regulativs für Antiquare undanliqua- rischeBuchhandlungen" hoffen wir der so verderblichen Schleu derei einen starken Riegel vorschleben zu können, damit der solide Sortimentshandel nicht weiter untergraben, und der Verfall des sonst so gepriesenen deutschen Buchhandels herbeigeführt werde- Wenn je das bekannte Sprichwort „Stillstand ist Rückschritt" sich als richtig herausgestellt hat, so ist es mit der vor unfern Augen nach und nach geschehenen Verwandlung des alten Drittels in das neue Viertel- Wir haben in dieser Beziehung nichts zur Hemmung der bösen Fluth gcthan, sind ruhig stehen geblieben bei ihrem Wach sen und dcßhalb unvermuthet von den 25 ßh Artikeln so arg über schwemmt worden, daß wir allem Anschein nach in einigen Jahren ganz darin umkommcn werden, wenn wir uns nicht endlich auf- machen und mit Ernst und Eifer einen festen Damm dagegen bauen. Der Rhein.-Westph. Kreis-Verein mit seinen 112 Mitgliedern bildet eine Macht, wir muffen nur den Muth haben, davon Gebrauch zu machen, wo es Noth thut. Nach meiner Ansicht ist das seine Pflicht, denn der erste Paragraph unserer Statuten lautet: „„Das Wohl und die Ehre des deutschen Buchhandels im Allgemeinen und der Mitglieder des Kreis-Vereins im Bcsondcrn zu fördern und zu heben, ist der Zweck des Vereins; die Kräfte und Einsichten der Mitglieder zu diesem Zwecke zu einigen, ihre Rechte zu vertreten, die Erfüllung übernommener Pflichten zu überwachen und Ord nung aufrecht zu erhalten, seine Aufgabe."" Diesen Haupt- Grundsatz wollen wir nie aus den Augen verlieren. Also vor wärts!" Aus dem im Börsenblatt vom 29. Oktober mitgetheilten Be richte der Verhandlungen des Rhein.-Westph. Kreis-Vereins ist zu ersehen, daß der oben erwähnte Vorschlag aus Rücksichten vorläufig nicht zum Beschluß erhoben worden ist. Die General-Versamm lung hat aber einmüthig den Wunsch ausgesprochen, daß das alte Drittel so viel als möglich wieder cingesühct werde, welchen Wink die betreffenden Herren Verleger wohl verstanden haben wer den. Im Allgemeinen sollten dieselben das naturgemäße Princip „leben und leben lassen" mehr beherzigen, indem das Wohl des Einen vom Andern abhangt, der Verleger nicht ohne den Sor timenter, und der Sortimenter nicht ohne den Verleger bestehen kann. Am schönsten ist es, wenn Beide brüderlich Hand in Hand gehen, und mit vereinten Kräften für die größtmöglichste Verbrei tung nützlicher und guter Bücher Sorge tragen, um auf diese Weise zur Förderung der Wissenschaften und Bildung der Menschheit bei- zutragcn- Ans Leipzig. Der Jahres-Abschluß der Untcrstützungs-Casse des Leipziger Buchhandlungs-Gehilfen-Vereins vom 1. November s. o. weist einen Eapitalbestand in Staatspapiercn von 900 — N-s und Baar-Bestand von 48- 10^- sonach eine Vermehrung des Fonds seil vorigem Jahre von 112 24 N-s nach. Das statutenmäßig ncugewählte Eomile zur Verwaltung der Unterstützungs-Easse besteht für das laufende Rechnungsjahr aus folgenden Mitgliedern: Hr. Earl Röthing (Vorsitzender) im Geschäft von Fr. Hofmeister- - Gustav Kluge (Eassirer) - - - I- I- Weber. -A. Lehmann. . . im Geschäft von W. Engelmann. -G. Masch . . . . - - - Kummer L Schulze. - Auq- Schmitt . . - - - B. G. Teudner. -E. Strabel ... - - - C. H. Reclam. Gesuche um Unterstützung sind an den Vorsitzenden, Herrn Carl Röthing, zu richten. Beiträge werden von dem Eassirer, Herrn Gust. Kluge, dankend angenommen. Anmeldungen neuer Thcilnehmer zur Unterstützungs-Easse werden bei jedem Eomite'-Mitgliede entgegengenommen, wo auch die gedruckten Statuten zu haben sind. tInscratc von Mitgliedern des Börsenvereins werden Gerichtliche Bekanntmachungen. ji4876.j Aufforderung der Concurs- gläubiger, wenn zwei Anmeldungs- fristen festgesetzt werden. In dem Concurse über das Vermögen des Buch- und Kunsthändlers Ernst Friedrich Fürst zu Schweidnitz werden alle Dieje nigen, welche an die Masse Ansprüche als Concursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 24. Dccembcr 1855 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, A n z e l g e b l a t t. die dreigespalteue Petit-Zeile oder deren Raum mit 5 innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For derungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Vcrwaltungspersonalcs auf Sonnabend den 19. Januar 1856 Vormittags 9 Uhr vor dem Commissar des Concurses, Herrn Kreisrichter Frciherrn von Glaubitz, im Ter mins-Zimmer Nr. 3. zu erscheinen. Nach Ab haltung dieses Termins wird gceignetcnfalls mit der Verhandlung über den Accord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An meldung bis zum 12. März 1856 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angcmel- deten Forderungen Termin auf Dienstag den 8. April 1856 Vormittags 9 Uhr vor dem genannten Commissar in dem angege- Pf. sächs., alle übrigen mit 10 Pf. sächs. berechnet.) denen Zimmer anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufge fordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügcn. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berech tigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Acten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer- den die Rechts- Anwälte Salomo», Bur- kert, Groß und Tautz Hierselbst zu Sach waltern vorgeschlagen. Schweidnitz in Schlesien, den 12. No vember 1855. Königliches Kreis - Gericht. Erste Abtheilung.
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