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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.10.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-10-31
- Erscheinungsdatum
- 31.10.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1914 ^ 137 O. Wigand In Leipjig- 8064. l-erkLrät, OK., k-elirduck 6er orxLniscken Okemie. Oeutsvke Ori- xinslLUSL. unter IVIitveirlcunL v. k. Wnsner. 3. 86. 3. u. 4. likL. kr. 8. bei,, a * 16 Q. Wigand in Leipzig ferner: 8065. Sand, G-, sämmtliche Werke. 32. Thl.: Geschichte meines Lebens. Deutsch von C. v. Glümer. 9. Thl. 8. Geh. '/z ^ Nichtamtlicher Th eil. Vertrag zwischen den Herren Westcrmann St Co. in Ncw- V„rk und der König!. Preuß. Postverwaltung. Die Herren Westermann <L Co. in New-Fork haben im Mai d. I. mit der König!- Preußischen Postverwaltung einen Vertrag abgeschlossen, in Folge dessen sie deren Agenten für die regelmäßige Besorgung von Zeitungen von und nach den Vereinigten Staaten und den Sandwichs-Jnseln einerseits und Deutschland, der Schweiz, Italien, Scandinavien, Rußland, Ungarn und der Türkei ander seits geworden sind- Um den Werth dieser Einrichtung schätzen zu können, ist es nötkiq zu bemerken, daß die dem Publicum bisher dafür zu Gebote stehenden Mittel und Wege mangelhaft und kostspielig waren, jetzt aber jeder amerikanische Besteller sich nur an obengenanntes Haus inNew-Dock zu wenden hat, das für den aus dem Einkaufspreise des Blattes und den Porto- und Versendungskosten erwachsenden Be trag alle Zeitungen und periodischen Erscheinungen, die durch die Post zu beziehen sind, liefert. Zu dem Zwecke stehen die Herren Westermann -L Co. mit den verschiedenen Verlegern nicht direct in Verbindung, sondern bedienen sich der Vermittelung des Post-Amtes in Cöln, von wo aus die Zeitungen einzeln an den betr. Empfänger couvertirt, demselben mit jedem Postdampfer ganz portofrei zuge- sandt werden, gleichviel ob er in New-Aork oder in irgend einem kleine» Orte des fernsten Westens wohnt. Von Deutschland rc- aus müssen amerikanische Zeitungen durch das Post-Amt in Cöln bestellt werden. Dieser Vertrag ist noch nicht viel bekannt, und doch sind die in Folge dessen eingegangenen Bestellungen, wie wir hören, sehr bedeutend; der beste Beweis dafür, daß damit einem wirklichen Bedürfnisse abgeholfen worden ist. > verstorbenen Componisten gegen jeden Eingriff zu schützen und etwaige widerrechtliche Ausgaben mit aller Strenge der Ge setze zu verfolgen. Leipzig, im October 1855- (ä- W-) Warnung für Musikalicn-Verleger vor unnützen Ausgaben ! kund kostspieligen Processen. Es sind neuerdings mehrfache Fälle vorgekommen, daß die neuen deutschen Pceßgesetze falsch ausgelegt worden sind und schon einigen chcenwecthen College» Kosten und Verdrießlichkeiten verur sachten- Bekanntlich gewähren zwar die Gesetze dem Verleger nur 30 Jahre Schutz nach dem Tode der Autoren seiner Veclagswerke, allein für jene Autoren, welche bereits vor Erlaß der Gesetze ver storben sind, wirken solche nicht zurück, sondern die Ausfüh rungsverordnungen besagen deutlich, daß für Werke bereits ver- storbenerAutoren der Schutz noch 30 Jahre vom Erlaß des betreffenden Gesetzes an gewährt wird, also z. B. in Preu ßen für solche Fälle bis zum 11. Juni 1867, in Sachsen bis zum 1. Januar 1874 u. s. w- Es ist daher ein arger Jrrthum, wenn man glaubt, daß z. B. in Preußen Carl Maria von Weber's Werke schon 1836 und Beethoven's Werke 1837 als Gemein gut von Jedermann gedruckt werden dürften. Die Leipziger und Wiener Verleger sind vielmehr fest ent schlossen, ihre wohlerworbenen Eigenthumsrechte auf Werke von Beethoven und anderen, vor Erlaß der betreffenden Gesetze Deutsche Musik in Frankreich. Französische Feuilletons posaunen mit vollen Backen das Er scheinen einer neuen, klassischen „Pianoforte-Schule" im Verlage der unter der Firma „l,e Aenestrsl" (der Minstrel) etablirten Musik handlung des Hrn. Heugel in Paris an. Genau betrachtet, ist jedoch diese „Lcole OIsssiquo-LIarmontel" nichts Anderes, als ein großarti ger Nachdruck deutscher Compositionen für das Pianoforte, nament lich von Mozart, Haydn, Beethoven, Händel, Bach, Hummel, Weber, Mendelssohn, Steibelt, Cramer, Ries rc. Der „Ksn^trel" hat dazu von dem geschätzten Pariser Clavicrlehrer Marmontel Er läuterungen über den Fingersatz, die Accentuationen-und Bewegun gen, so wie über den Styl der einzelnen Stücke schreiben lassen, und dies soll die Ausgabe zu einem Originale stempeln, das den Schutz der Gesetze genießt. Sollte, wie zu erwarten steht, bald auch zwischen Frankreich und dem Deutschen Bund ein internationaler Vertrag gegen den Nachdruck zu Stande kommen, so werden sich die Herren Breitkopf L Härtel, so wie die anderen deutschen Ver leger von Mozart, Haydn, Beethoven rc. vergebens in Frankreich nach einem Schutz für ihre Derlagsarkikel umsehen, die sämmtlich vom „Keosslrsl" ausgebeutet sein werden. Bereits sind von dieser bloolo Olssoigue vier Bände (15—1600 S. in Fol.) erschienen, und acht andere Bände sollen demnächst folgen. (Mag. f. d- Lit- d. Ausl.) Journalistisches Plagiat. Die D- Allg. Ztg. schreibt aus Berlin vom 26. October: Die Nothwendigkeit eines durchgreifenden Schutzes des literari schen Eigenthums auch in journalistischer Beziehung ist von allen größer» Organen der deutschen Presse schon längst hervocge- hoben worden. Die großen Blätter, die ihre Correspondenzen und telegraphischen Depeschen mit theurem Gelbe bezahlen, sehen sich von den Wiener Blättern täglich ausgebeutet, ohne Quellenangabe, mit Einem Wort, auf die schamloseste Weise von der Welt, ohne daß den resp. Eigenthümern bis jetzt die geeigneten Mittel gegeben wären, gegen solchen regelmäßigen Diebstahl cinzuschreiten- Daß dem nicht so bleibe, ist nicht nur ein Interesse der größer» Blätter, sondern auch des Staats selbst, der eine gewisse Sorte von Zeitungs macherei doch gewiß nicht mir gleichgültigen Augen betrachten kann. Wir hören darum mit Vergnügen, daß endlich Schritte zur Abhülfe im Werke sind. Es gehen diese Schritte zwar nicht von oben herab aus, es ist aber zu erwarten, daß dieselben darum nicht minder Aussicht auf Erfolg haben werden. Es handelt sich nämlich um eine Gesammkpctition des hervorragender» Theils der deutschen Presse an den Bundestag. Der Anstoß dazu ist von Frankfurt a/M- aus gegeben worden, und die betreffende Petition circulirt gegenwärtig bereits bei den Zeitungsredactionen zur Unterschrift.
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