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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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2059 1855.^ 16399. Wicgandt s< Griebe» i» Berlin. 16409. — — — 10401. Wiganb in Güttingen. 16402. — — — 16403. G. Wigand in Leipzig. 16404. — — — 16405. D. Wigand in Leipzig. 10406. - 16407. K. Winter in Hei delberg. 16408. — — — 16409.' — — — Krummacher, Predigtweisen. (Gcrs- dorf's Repert. 21.) Aschokke, d. 80 Kirchenlieder f. d. Schule. (Ebend.) Danzcl, herniologische Studien. (Can- statt's mcd. Iahresber. v. 1854. IV.) Lbher, Land u. Leute in d- alten u. neuen Welt. (Novellenztg. 46.) Christenfreudc in Lied u. Bild. (Dtschs. Kunstbl. 45.) Hill. Reise in Sibirien. (Kath. Litcra- turztg. 45.) Ritter's geogr.-statist. Lexikon. (Drcsd. Journal 193.) Scherr, Dichtcrkönige. (Bremer Sonn- tagsbl. 43.) Knapp, Leben v. L. Hofacker. (Der Chri stenbote 40.) Sophokles' Antigone, v- Evth. (Cor- resp.-Bl. f. d. Gel.-Schulen Würt- temb. IO) Zell, Handb. d. rbm. Epigraphik. (Kath. Literaturztg. 45.) 16410. C. F. Wint-r'S Der- lagsh. in Leipzig. 16411. — — — 16412. — — — 16413. Wirth'schc Sort.- Bnchh. in Mainz. 16414. Wohlgcninth in Ber lin. 16415. Wöllcr in Leipzig. 16416. — — — 16417. — — — 16418. — 16419. v. Indern in Mainz. 16420. ZamarSki in Wien. Curtman, Lehrb. d. Erziehung. (Allg. Dtsche. Lehrerztg. 45.) Pfeufer, z. Schutze wider d. Cholera. (Dresd. Journal 256.) Spitz, geometrische Aufgaben. (Z. Allg. Schulztg. 132.) Briefe u. Geschäftsaufsätzc. (Der Schul freund 4.) Crüger, Evangelienbüchlcin. (Der Chri- stcnbote 43.) Grundlagen, die, der 3 hundertjähr. Ju belfeste. (Hamb. Corresp. 198.) Religionsfrieden, d. Augsburger. (Ebend.) Schulze, kurze Gesch. d. dtschn. Refor mation. (Ebend.) Winter, d. kl. Elementarschüler, f. kath. Schulen v. Schmid. (DerSchulfreund 4.) Naegele's Lehrb. d. Geburtshülfe. (Can- statt's med. Iahresber. v. 1854. IV.) Frankl, Libanon. (Organ d. Vereins kath. Schullehrer in Bauern 20. — D. Israelit. Volkslehrer 10.) Nichtamtlicher Theil. Nachdrucks - 'Angelegenheit. Die Mitlelrheinische Zeitung hat im Laufe dieses Sommers in ihrem Feuilleton eine bei mir erschienene Originalerzahlung „Die Flucht aus dem Jrrcnhause" vollständig und, soweit ich ver glichen habe, wörtlich nachgedruckt. Auf meine Aufforderung, die Sache gütlich abzumachen, che ich den Rechtsweg beträte, erhalte ich folgende Antwort, nicht von dem Verleger, resp. Eigcnkhümer, sondern von einem Advocaten. „Wenn gleich sich in Nr- 185 u. folg, der Mittclrhcinischen Zeitung eine Erzählung, betitelt „Die Flucht aus dem Jrrcnhause", befindet und ein in Ihrem Verlage erschienenes Buch denselben Titel führt, so wird Sie doch eine Vergleichung überzeugen, daß beide nicht völlig identisch sind *). Auch ist die Aufnahme eines Bcstandtheiles eines Buches **) in das Feuilleton einer politischen Zeitung bisher von den Gerichten des Herzogthums als Nachdruck nicht behandelt worden und kann nach den maaßgebenden Bundes- beschlüffen als solcher nicht betrachtet werden, weil sie nicht die Ver vielfältigung des Buches involvirt. Außerdem aber müßte Ihrer seits jedenfalls der Beweis geführt werden, daß der Inhalt jenes Buches ein „Originalwcrk" *"), und daß den in §. 3 des Bundes beschlusses vom 3. Juli 1845 gemachten Erfordernissen Genüge geleistet worden ist. Unter diesen Umständen ff) kann die Mittel rheinische Zeitung Ihren Entschädigungsanspruch nicht für begrün det erachten und muß Ihnen überlasten, den Rechtsweg zu betreten, falls Sie sich einen Erfolg davon versprechen-" Nicht genug, daß die Feuilletons einer Zahl kleiner und mitt lerer Blätter Deutschlands vom Nachdruck ihr Dasein fristen, ent- blödct sich der Besitzer eines solchen Blattes nicht, auf die freund schaftliche Reklamation des in seinen Rechten gekränkten Verlegers eine derartige Antwort geben zu lasten, von der es zweifelhaft, ob sie mehr naiv oder mehr — ist. Nach einer solchen Antwortkannich *) Wortklauberei. Vielleicht sind einige Worte geändert, wodurch das Nachdrucksvcrgehen nicht im Geringsten gemildert wird. **) Es handelt sich hier nicht um einen Bestandthcil, sondern um ein ganzes Buch. "*) Wenn ich also diesen Beweis führe, ist er schuldig —; dieses Verlangen nach dem Beweis ist eine freie Wendung. ff) wie sic in der Einbildung der Mittclrh. Zeitung existiren, in dem sie von lauter falschen Voraussetzungen ausgeht. nur glauben, daß das Nachdruckvergchen mit vollem Bewußtsein begangen worden ist in der Hoffnung, sich mittelst aller möglichen Wendungen durch die Hinkerlhüren des Gesetzes vor der Strafe zu retten. Ist ein solches Verfahren ehrenhaft? Ich bin entschlossen, diesen, sowie alle mir bekannt gewordenen Fälle auf das äußerste zu verfolgen und dieser Freibeuterei ein Ende zu machen, und bitte meine ehrenhaften Eollegen um gefällige Mit theilung aller dahin schlagender Notizen, namentlich der ihnen zu Gesicht kommenden Nachdrücke. Mein Verlag ist dies Jahr durch dergl. Diebstähle besonders heimgcsucht worden- Leipzig, 13. Novbr. 1855. Otto Wigand. Eine ganz cigeiithümlichc Art, seine Rechnung zu salvirc». Herr C. H. Reclam üen. in Leipzig hat in der Messe seine Verbindlichkeit gegen mich nicht erfüllt. Auf meine Anzeige, daß ich ihn von meiner Leipziger Auslieferungsliste gestrichen habe, schreibt er mir folgendes: „Daß Sic mich von der hiesigen Liste gestrichen, ist Beweis, daß Sic noch nicht wissen, was ein Consument eigentlich ist. — Wären Sie Kaufmann, Sie würden das nicht gethan haben. — Es kann mich Niemand zwingen, seine Waare zu verkaufen, sondern es hängt von mir ab, ob ich solche verkaufen will oder nicht. Denken Sie nicht auch so ? Am Schluß d. I. werde ich mir das Vergnügen machen Ihnen anzuzeigen, wie viel ich von Ihnen gebraucht habe, vielleicht wird's Ihnen dann klar, wie viel weniger Gewinn Sie durch mich zu hoffen haben. Sobald ich das letzte Heft der Zeitschrift in Händen habe, zahle ich den Betrag. Geschieht dies aber binnen hier und 4 Wochen nicht, so sende ich das 1. und 2. Heft, so zerlesen cs ist, zurück und belaste Sie mit dem Verlust, den ich dadurch erleide. Das ist buchhändlerisch falsch, aber kaufmännisch und juridisch rich tig. — Das wollen Sie gefälligst bemerken. Leipzig, 20. Septbr. 1855. E. ^>. Reclam. Derartige Vorkommenheiten solllen jedesmal der Oeffentlichkeil äbecgebcn werden, eS könnte nur Gutes stiften. Gießen, den 2. Ort. 1855. Fcrbe r'sche Universitätsbuchhandlung. Emil Roth. 298'
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