Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1886
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18860510
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188605102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18860510
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1886
- Monat1886-05
- Tag1886-05-10
- Monat1886-05
- Jahr1886
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
10«, 10. Mai 188«. Nichtamtlicher Teil. 2457 selbst oder bey denen der benachbarten Gegenden; so haben auch die weiter nördlich gelegenen den Mchrtheil ihres Verlags im Mittlern Deutschland drucken lassen, solglich lagert alles vollständig in Leipzig. Dagegen können die Verleger im südlichen Deutschland und derSchweitz auf bessern Papier wohlfeiler in ihrer Heymath drucken ; von da nach Leipzig sind theure Frachten die man scheuet, weshalb fast immer die bedeutendsten und theuersten Werke aus dem Leip ziger Lager fehlen. Verschreibt der nördliche Buchhändler 50 Artikel südlichen Verlags von Leipzig, so erhält er a. 10 der minderwich tigen, 40 andre folgen in 4 bis 8 Monaten nach; gewöhnlich hat dann der Besteller die Lust dazu verloren, oder kann als Gelehrter sie nicht mehr benutzen. So bleiben nun diese Bücher dem Ver schreibe! zur Last, und er steht künftig in vielen Fällen an, über haupt etwas aus Süddeutschland kommen zu lassen. Aehnliches findet auch auf entgegengesetzter Seite statt. Der Bedarf des südlichen Sortiments-Buchhändlers von nörd lichem Verlag ist nur mäßig, meist nur vom eigentlich Wissenschaft lichen; er sammelt ein paar Monate an Bestellungen zu einer Ver schreibung; Postporto kann nicht getragen werden, durch Frachtfuhr gelangen nach 4 bis 5 Monaten die Bücher an. Giebt es Nach druck von einem Buche, so legt der Süd-deutsche Buchhändler diesen erst vor, mit der Erklärung: Daß auf das Original ein halbes Jahr gewartet werden müßte, wenn der Käufer darauf bestände. Welche Nachteile für die wissenschaftlichen Mittheilungen — welche Hemmungen in dem Geistes-Verkehr und im literarischen Umschwung! Welcher Verlust für den Buchhandel in Süd- wie in Nord-Deutschland! Hier tritt nun der Gesichtspunkt ein, der aus der Natur der Verhältnisse sich zu ergeben scheint, um Nürnberg heilsam und ver mittelnd eingreisen zu lassen. Die angeführten Nachtheile würden sich heben, wenn Südliche und Schweitzer-Verleger zu Nürnberg ein vollständiges Lager halten wollten. Die Nord-Oestlicheu Buchhändler würden alsdann von da ihren Bedarf über Leipzig in größern Ballen rasch und regel mäßig erhalten können; die Nord-Westlichen (Hannover, West falen, Bremen, Hamburg, Holstein) durch directe Verschreibung von Nürnberg; — beide ohne große Kostenvermehrung. Wenn die Nördlichen und Oestreichischen, wenigstens das Wichtigere ihres Verlags in Nürnberg lagern wollten, so würde durch vermehrten Absatz sich bald erweisen, wie sehr dadurch ver anlagte Kosten und Mühen entschädigt und gelohnt würden.*) Dieß wäre die Grundlage worauf für Nürnberg gebaut werden möchte — sie scheint klein, aber sie ist sicher. Gemeinschaftliches HandelsJnteresse, Jnnewerden gegen seitigen Vortheils wird im Lauf der Zeit lebhaftere und um fassendere Verhältnisse herbeiführen; man darf annehmen, daß die südlichen Buchhändler, die ihre Rechnungen nicht in Leipzig ab schließen, darum schon an Virzig Commissarien in Nürnberg haben, und, wenn sie da auch lagern, sich bewogen finden, diesen ihren Stapelplatz persönlich zu besuchen; Nördliche und Oester- reichische werden hin und wieder Vortheil glauben und finden, ebenfalls dahin zu kommen. Hierauf sind die Gönner des Nürn *) Hier können nur Andeutungen dieser Verhältnisse gegeben werden. Es wird sich alles ausglcichen lassen, auch die nicht ohne Grund gewiß erschallende Einrede Norddeutscher Verleger: Warum sollen wir, um südlichen Verlag zu erhalten die Kosten von Nürnberg tragen, während wir unfern Verlag, den Süd-Deutschen zu Gunsten, aus unsere Kosten nach Nürnberg senden sollen?" Diese Angelegenheiten gehören für unbefangene collegialische Berathungen in unjerm innern Haushalt. berger Mess-Projects zu vertrösten! Es läßt im Handel (auch in dem mit Büchern) sich nichts erzwingen, nichts machen, am wenigsten von Seiten des Staats. Befördern kann aber eine hohe Regierung die Einrichtung eines solchen Stapel-Platzes, durch Geschäfts-Erleichterungen am Ort, durch Freiheiten im Lande. Es sei vergönnt einiges hier aufzuführen: Pressfreiheit. Bayern hegt dieselbe, so weit höhere Ver hältnisse es gestatten. Unterdrückung des Nachdrucks. Diese besteht in Bayern. Siehe Strafgesetzbuch 1^ Theil Art 397 Königl. Rescrivt vom 19"" Dec. 1817. Bekanntmachung der K. Polizey-Direction zu Nürnberg vom 23. l?sbr. 1818. Doch müßte das Polizeyliche Verfahren gegen Verkauf des Nachdrucks, Dienst-Pflicht gemäß sehn, ohne vorher gerichtliche Procedur eines Klägers zu er fordern. Befreyung von Mauth-Belästigung. Einige leicht zu erfüllende Vorschriften über Verpackung, machen Übertretung der Mauth-Verordnung bey Büchern fast unmöglich Zoll-Erleichterung. Es besteht wahrscheinlich ein sehr geringer! Verminderung des Porto für Bücher auf den Fracht- Posten. Anweisungen guter Locale zum Lagern der Bücher gegen billige Miethe. Niedersetzung und Anerkennung einer Bücher- und Buchhändler-Commission nach Muster der Königl. Sächs. zu Leipzig, die aber daselbst nie in der Art zu Stande gekommen, wie sie angeordnet wurde im Königl. Mandat über den Buchhandel, Dresden d. 18. voeb. 1773. Diese hier angeführten Puncte und andern werden die Buch händler zu Nürnberg mit größerer Sach- und Local-Kenntniß auf stellen können; man darf sich auf die Einsicht dieser Männer, wor unter sehr kräftige und thätige sind, verlassen! sie werden die Einheit der deutschen Literatur zu ehren wissen und als Bayersche Patrioten und gute Bürger Nürnbergs gewiß alles Mögliche zur Verwirk lichung des vorliegendeu Entwurfs beytragen. So ist auch ge ratener diesen Männern als Süddeutschen zu überlassen, die Unausführbarkeit der directen Stiftung einer jährlichen Nürn berger Buchhändler-Messe und die Ünmöglichkeit diese von Leipzig abzuziehen, wie in dem Münchner Entwurf gemeint ist, darzulegen. Ebenfalls finden sich in Nürnberg Männer, welche über den im Entwurf in Anregung gebrachten Kunst-Handel ein mit voll ständiger Sachkenntniß verfaßtes Gutachten abgeben könne». So viel ist gewiß, daß, seitdem die Italienischen Kunsthändler ein gegangen sind, welche von Botzen bis Bergen in Norwegen Com- manditen hielten und Reffträger, die Bilder und Landcharten in alle Welt trugen, es weder einen Zusammenhang noch Mittel zum Vertrieb in diesem Handelsfach giebt, welches durch den Buchhandel nur stümperhaft betrieben wird. Herr Campe in Nürnberg hat zuerst wieder mit Erfolg Versuche in Bilderhandel gemacht. Abgesehen von dem Entwurf zu einer Buchhändler-Messe in Nürnberg, könnte der Bayersche Staat sich ein unsterbliches Verdienst erwerben um Wissenschaft, Literatur und Geistes-Kultur der deut schen Nation, wenn von demselben ausgieng: Ein Gesetz über das Eigenthums-Recht der Autoren auf ihre Geistes-Werke. Der gesetzlose vogelfrcye Zustand des Buchhandels hört«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder