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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1886
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- 1886-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1886
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2458 Nichtamtlicher Teil. 106, 10. Mai 1886. dadurch auf; der Streit über den Nachdruck fiel, selbst mit dem Worte weg, der Nation würde nach gewissen Zeiträume das Eigen thum zugesprochen, was von ihr und aus ihrem Seyn und Leben ausgegangen ist, und also nur vom Autor als Repräsentant aus gesprochen wurde. Engherzigkeit bei Ansicht der Staats-Interessen, advocatische Wort- und Begriffs-Verdrehungen, Mißverständnisse, Eigensinn und gemeiner Eigennutz der Verleger, haben bisher allen giuen Willen, einen rechtlichen Zustand herbeizuführen, vereitelt. In Folge der deutschen Bundes-Acte ist diese Angelegenheit beim Bundestage zum Vortrag gekommen; Gutachten sind ein gereicht, ein Entwurf ist vorgelegt*) — aber — Beschluß in naher Zeit zu erwarten, darf man sich nicht schmeicheln. Was könnte einen Staat wie Baiern abhalten, Rechtes und Gerechtes hier zu stiften? Sollte ein allgemeines deutsches Bundes-Gesetz erscheinen, so läßt das besondere Baiersche sich leicht darnach modificiren, beson ders da der dem Bundestag vorgelegte Entwurf bey dem Baier- schen Gesetz schon zur Grundlage genommen werden könnte, indem er im allgemeinen richtige und rechtliche Grundsätze hat, gegen welche unbefangene und einsichtsvolle Autoren und Buchhändler wenig werden einzureden haben. Es kann hier nicht in die innern Ver hältnisse eingegangen, wohl aber mag angeführt werden, was be wegen könnte diese Wohlthat der deutschen Literatur zu gewähren. Einmahl: Die Würde der Sache selbst: Schutz und Recht für Wissen schaft — Einigung und Haltung der Gesammtheit im Geist Sinn Art und Kunst. Dann: Baiern würde der Hauptpunkt des wissenschaftlichen Ver kehrs unserer Nation werden; jeder Gelehrte würde die Früchte seiner Anstrengungen vorzugsweise in dem Lande zu Tage fördern, wo seine Rechte gelten und er weiß, woran er ist. Die Baierschen Buchhändler würden durch Uebertragen der wichtigsten Werke Nutzen und Seegen haben; Künste, Buch- druckereyen, Papierfabricken pp. würden in Blüthe kommen. Für Nürnberg würden die ausgesprochenen Wünsche ohne weiteres erfüllt werden. Angesehene Verleger aus benachbarten Ländern würden ihren Verlag nach Bayern übertragen um ihr Eigenthum unter den Schutz von Gesetzen zu bringen, welche sie in ihrem Wohnort ent behren. ttotbu, cksu 12'°° 8"" 1822. ^ äs8oriMvs 6g.tuloxiis ok bfig üovsrnwvnt kudlioMons ot ldö llnitvck 81,3,168, Löptswbsr 5, 1774—Lls-rob 4, 1881. Oorupilsä bz? orclsr ol LouKrsos dz? Lsn. Lsrlsz? koors, Olerlr ok LriniiuA Rseoräs. IVasdinAlon 1885, Oovsrmusnt LrintinK OILos. gr. 4". IV, 1392 8. (krois: in b,onäon 2 ^ 2 sd. Am 5. September 1774 trat in Philadelphia der erste Kongreß zusammen, der den Zweck hatte, die nordamerikanischen Kolonieen gegen die Willkür des Mutterlandes, England, in Schutz zu nehmen. Es kann hier nicht der Ort sein, auch nur annähernd auf die Geschichte des Kongresses der Vereinigten Staaten einzugehen; nur soviel sei für die mit ihm gänzlich Un bekannten erwähnt, daß er seit 1789 nach Art anderer Parlamente ^ *) Vom Großherzvgl. Oldenburg. Bundestags-Gesandten Herrn von Lsrg. in ein »Uou86 c>f ksprssoutativsi,« und einen »8sns.t,6« zerfällt. Die Drucksachen jenes ungeteilten und die des später geteilten Kongresses bilden also den Anfang der unendlich langen Reihe von Regierungspublikationen, deren Register uns endlich vorliegt. Als Einleitung finden wir daselbst vor den Kongreßsachen noch das 1704 in London erschienene »^.briciAiusnt ol Uarvs in tbo ^ins- rioan klantations« und die Werke Washingtons, Alex. Hamiltons, Thomas Jeffcrsons, John Adams', die »iKaäisou kapors«, die »Uosr-Okllos 8ta,tmts8. Oollsotiou ol tbs statutso rsIatiuA io tbs po8t-otlioo in Usr Llujs8t/'s äomiuiou «, und endlich die »^msrioan ^.robiv68. Oornpilsck bz? LI 8t. Olni'r Llariro unci kstsr I'orLS. .4 äoouinsnturz? bistorz- vi tlls eansso anä aeooiniiliobwsnt« c>k tbs ^.msrioun Rsvolution. Lnblisbock bz- orcksr ok Oonxross at IVasbinAton«, verzeichnet; dann folgen aber in chronologischer An ordnung die etwa 80 000 Botschaften der Präsidenten, OcmZrssn- llournsls, OräinanoeÄ, Instruotiono, Rsporto u. s. w., u. s. w. Für die Beteiligten ist es interessant in diesem »vsseriptivs OstaloAus« zu sehen, wie sich nach und nach die zahlreichen Amts stellen im Staatsdienst der Vereinigten Staaten entwickelt haben, deren fast jede alljährlich einige Drucksachen, seien es Reports oder Personalverzeichnisse, mehrbändige naturwissenschaftliche, kriegs geschichtliche, ökonomische oder staatswissenschaftliche Werke oder endlich bloße statistische Tabellen veröffentlicht. Daß sich drüben in Amerika schon längst das Bedürfnis nach einer Übersicht über diese, allein eine Bibliothek bildende Litteratur fühlbar machte, ist begreiflich, und in der That wurde schon im Jahre 1845 darüber öffentlich verhandelt. Es waren nämlich die vorhandenen Kataloge und Register über die Regierungs-Veröffent lichungen so mannigfaltiger und ungenügender Art, daß der auf viele der Schriften verwendete Fleiß und die vielen in denselben niedergelegten Kenntnisse gewissermaßen vergraben waren. Durch einen beschreibenden Katalog über alle jene Drucksachen würden, so kalkulierte man, Untersuchungen der Regierungs-Maßregeln und ihrer zahlreichen Agenten bedeutend erleichtert werden, neue Kon greßmitglieder sich schnell in die schon früher verhandelten Sachen finden, Wiederholungen vermieden und die Verhandlungen ab gekürzt und instruktiver gemacht werden. Zugleich würde ein solcher Katalog, der eine geschichtliche Übersicht über die gedruckten Resul tate der Arbeiten der verschiedenen Gerichts- und Verwaltungs stellen böte, für Publicisten, Geschichtschreiber und Journalisten gleich wichtig sein. Allein trotzdem die Notwendigkeit und Nützlichkeit eines solchen Kataloges allseitig anerkannt wurde, so wurden doch in dieser Rich tung keine ernsthaften Schritte gethan, wenn man vonden Vorschlägen einiger Kongreß-Mitglieder absieht. Endlich, im März 1881, be antragte Senator Cockrell von Missouri, die Vorstände der verschie denen Verwaltungszweige und der Sekretär des Senates sollten dem Kongreß vollständige Verzeichnisse der von den verschiedenen Departements oder auf Beschluß des Kongresses vom 4. März 1789 bis zum 4. März 1881 herausgegebenen, gedruckten oder veröffent- > lichten Werke, Dokumente, Berichte und Flugschriften einreichen. Die Ausführung dieses Antrages erwies sich freilich zunächst als zu schwierig; Mittel dazu wurden nicht bewilligt, und so unterblieb sie. Aber Senator Cockrell ließ nicht nach; er brachte im Dezember 1881 einen anders formulierten Antrag ein, dahin gehend, daß unter der Leitung des vereinigten Preßkomitees und gegen Be zahlung der Mitwirkenden ein »Beschreibender Katalog aller auf Verordnung der Regierung der Vereinigten Staaten und der v or- herigen Kolonialregierung und aller ihrer Departements, Bureaux und Amtsstellen vom 4. Juli 1776 bis zum 4. März 1881 erschie nenen Veröffentlichungen« bearbeitet werde, und dieler Antrag wurde am 27. Juli 1882 vom Kongreß angenommen.
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