Erschein! außer Sonntags täglich. — Dis Abends 7 Uhr eingehende Anzei gen kommen inderzweitnächften Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt find an die Medaetion. — Anzei» f-en aber an die 1L - p e d 1 tl on desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler. 107. Leipzig. Montag den 11. Mai. —— 1868 Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Cassenanwcisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstelle» in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Dic erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank, 4) die Lübecker Commcrzbank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anznnchmcn ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, wird wiederholt bekannt gemacht, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma ans der Börse abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kom missionär bescheinigt, beim Archivar einzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Die Unterschrift der Vollmacht muß vom hiesigen Commissionär beglaubigt und die Vollmacht beim Archivariat abge- stempclt sein. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Anordnung, daß Jeder, welcher für fremde Firmen auf der Börse abrechnen will, eine Vollmacht in doppelten Exemplaren beim Archivariat einzureichen hat, bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß zu diesem Behufe der Börsenarchivar Montag den.11. und Dienstag den 12. Mai von Vormittags 8 bis 12 Uhr in dem Konferenzzimmer des Börsengebäudes anwesend sein und dieVollmachten entgegennehmen wird. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändter. Julius Springer. E. F. Thicncmann. Franz Wagner. KLnsundi-rcißigilcr Iührn.nig 188