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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620604
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186206043
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1174 M 72, 4. Juni. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. auf Vollständigkeit grundsätzlich gar nicht ausgchen. Umgekehrt ist für das „Organ" Vollständigkeit und Schnelligkeit erste Be dingung; es muß, wo nicht wöchentlich, doch halbmonatlich er scheinen. Beide Formen sind in unserer Journalistik längst vorhan den: die des Review in Cotla's Vicrteljahrsschrift, in den Preußi schen Jahrbüchern rc.; die des „Organs" in Zarnckc's Centcal- blatt. Es käme also für letztere Form nur etwa auf eine Erwei terung, für beide auf eine Vertiefung und innere Vervollkomm nung hinaus. Soll etwas Neues, Großes, noch nichtDagewesenes geschaf fen werden, so wäre wohl nur ins Auge zu fassen, ob es möglich, die beiden getrennten Zwecke durch eine äußerliche Einrichtung — nicht zu verschmelzen, sondern zu verbinden. Der bisherige Plan leidet an der Unklarheit, daß man auf die Erreichung eines Dop- pclziels ausging, ohne sich scharf ins Bewußtsein zu bringen, daß sie nur auf ganz getrennten Wegen zu erreichen. Der praktischen Erwägung der Sachverständigen muß cs anheim gegeben werden, ob sich etwa eine großeZeitschrift gründen ließe, die neben einan der 1) jedes Quartal mit einem Rcviewbande, 2) dazwischen jede Woche oder alle 2 Wochen mit einem Aarncke niedeckäme. Alles unter den Flügeln einer gemeinschaftlichen Titel-Firma aber na türlich mir zwei wesentlich getrennten und selbständigen Redactio nen. Der Zarncke wird schwerlich in seiner Art (so viel man auch noch vermissen kann) zu überflügeln sein. Also wie wäre es, wenn an das Ccntralblatt, das einmal existirt, im Ganzen verständige Einrichtung hat und sich lebenskräftig erwiesen hat, angeknüpft würde, und nur mit den sehr bedeutenden Mitteln, die allerdings daran gewendet werden müßten, eine die wahre Eröme der deutschen Bildung und Kritik in sich vereinigende Revue da mit in innige, einheitliche Verbindung gesetzt würde? Anfrage. Es befindet sich Jemand im Besitz einer Handschrift eines berühmten Verfassers, welcher aber schon vor mehreren Jahren gestorben ist. Die Erben wollen auch gegen Honorar die Her ausgabe der Schrift nicht zugcdcn und berufen sich auf das Ur- , theil einiger Freunde des Verstorbenen, die abgcrathen haben. ' Dagegen behaupten andere sachkundige Männer, daß nach dem Tode des fraglichen Verfassers mir Zustimmung der Erben einige Werke erschienen seien, die eher weniger als mehr geistigen Werth hätten, wie das in Rede stehende. Ein Unheil des Publicums ist nicht zu erlangen, da die Erben den Druck nicht zugeben. Wenn aber in Folge einer Abschrift, um welche der,Besitzer mehrfach ersucht wurde, das Werk im Ausland gedruckt würde: wäre der Verkauf in Deutschland verboten? Miscellen. Aus Preußen. Der von der Regierung beim Landtag cingebrachte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Stempel steuer von ausländischen Zeitungen, Zeitschriften und, Anzeigeblättern, lautet wie folgt: §. 1. Für ausländische, nach dem Gesetz vom 29. Juni 1861 der Stempelsteuer unterliegende Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblätter beträgt diese Steuer vom 1. Jan. d. I. ab, sofern die Blätter nicht öfter als einmal wöchentlich erscheinen, höchstens 15Sgr., sofern dieBlätter zwei- oder dreimal wöchentlich erscheinen, höchstens 1 Thlr. von jedem Jahrgange eines Exemplars. §. 2. Auf den Antrag der Verle ger ist jedoch dieSleuer für ausländische Blätter, statt nachMaß- gabe des tz. 4. des Gesetzes vom 29. Juni 1861 und des vorste henden tz. 1. in dem durch tz. 3. des gedachten Gesetzes für inlän dische Blätter vorgeschriebenen Betrage zu erheben. tz. 3. Unser Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und hat insbesondere die Bestimmungen über die Festsetzung des §. 2. bezeichnetcn Steuersatzes für die einzelnen Blätter und die erforderlichen Eontrolvorfchriftcn zu erlassen. Zur Gcn o ssen sch afts frage.-—Einen Beleg, zu wel chen Ausschreitungen die Zwangsgcnossenschaften fübren, liefern die Statuten des neu deckten Gremiums der Buch-, Kunst-, Mu sikalien- und Antiquarhandlungcn in Prag, genehmigt mit k. k. Statthalcerei-Erlaß vom 3. März 1861. §. 33. dieser Statuten lautet: „Kein Grcmialglicd darf Angehörige (diese sind laut H.32. Geschäftsführer, Gehilfen, Lehrlinge und Gcschäftsdiener, s!j vulgo Hausknechte) eines andern Mitgliedes ohne schriftliche Einwilligung des letzteren in sein Geschäft unmittelbar aufneh- mcn. Nur mittelbar kann dies geschehen, wenn der Angehörige vorher ein Jahr außerhalb Böhmens zugebracht hat." Es ist wahrhaft unbegreiflich, wie die k. k. Statthalterei in Prag solchen, die persönliche Freiheit und den Erwerb in so hohem Grade ver letzenden Bestimmungen die Genehmigung erthcilcn konnte. Diese Bestimmungen stehen im grellsten Widerspruche mit dem Geiste der Gewerbe-Ordnung und mit den Prinzipien einer Gc- wcrbefreiheit. Es scheint aber, als wenn ein Theil der Prager Buchhändler durch die Genehmigung ihrer Statuten aufgemun- lert worden wäre, noch weiter zu gehen, denn sie schlossen unterm 5. März 1862 eine „Convention", die alles überbietct, was bis- ter aus dem Felde des Zunftzwanges geleistet wurde. Der H. 23. tiefer merkwürdigen Convention stellt fest: „Kein Mitglied der Convention ist berechtigt, einer neu ctablirten Buchhandlung in Rechnung oder mit erhöhtem Rabatt gegen baar zu liefern, so lange durch ein Umlaufschreiben nicht mikgetheilt wurde, daß die neue Firmader Convention beigetreten ist." (Wiener Presse.) Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Französische Literatur. de lu 8ociete d'korticulture et cle botsnigue de I'NsruuIt. lome 1. 1861. In-8., 307 p. ltlontpellier, Orss. Uv88, 8'. 1., Is situution religieuse sctuelle cle I'c4utricke. In-8., 66 p. 8trusbourg. Lxlrait äe la kevue catkulique ä'cVISLce. OkLkiic, I-., Uroces de IVI. lules >l!res devsnt In cour de Uouui. gr. in-1i., 384 p. Usris, Uentu. 4 fr. Uv !>l , I'kvmme su brscelet d'or. In-18fesus, 269 p. Usris, Nev^ smres. 2 kr. k'l.äcmLU. — INemoires de l'Ieckier sur les grsndsjour« d's.uvergne en 1661, snnotes et uugmentes d un sppendice pur >1. Okeruel, et preiedss d'une notice pur lVI 8sinte - Ijeuve. In-18 jesus, xtix 4s6 p. ksrls, Nuckelte sc 6o. 3 fr. 50 c. lovtroxULch U., I'uir rurelie dun« ses rspports uvec I'komiue ssin et svm I'komiue mulsde. In-8., 80 p. Uuris, 1. L öuilliere sc üls. 2 fr. NLKouiULXt, b'., Ueckerckes urckeologigues s NIeusis executses duns le colr« de I'uunee 1860. Uecueil des inscriptions. 1n-8., 432 p Uuris, Nuckelte sc 6o. 10 kr. IVlitto, k', Nistoire et voxsges d'un enfsnt du peuple. Urecedes d'une introductivn pur N. Xus. gr. ln-16., vu-267 p. Uuris, ?oul t-AlsIussis. 2 kr. INoi..u«i>, N., Origines litteruires de Is ivrsnce. U» legende et le rvmm, le tkeutre, lu predicution. U'untiguite et le mo^en üge. 1,e »oz-en uge et lu littersture moderne, ln-8., III-428 p. Uurs, Uidier sc 6o. A>loiirLi.Imsr:nr, VL, le pere Uscorduire. In-8., 295 p. puris, Uviniol. ULUNokiiLr, Ulme. s.., Ln comptsnt les etoiles. In-18., 160 p. kuis, Uentu. Uovoakk, Is, son pssss et son svenir. In-8., 76 p. Usris, Uentu. koaLuvL UL^vvoln, les trois Uoksn. gr. in-18., 324 p. Usri», UHruirie nouvelle. 1 kr.
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