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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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862 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 49, 25. April. Bekanntmachun g. Wir haben auch diesmal die Anordnung getroffen, daß das M c ß h i l f s b ii ch bereits acht Tage vor der Cantate-Versammlung, vom 10. Mai an, von den die Messe besuchenden Börsenmitgliedern unentgeltlich durch Herrn Ed. Wen gl er bezogen werden kann. Das Verzeichniß der in Leipzig anwesenden fremden Buchhändler wird zu Anfang der Ostermesse nachgeliefert weiden. Jena, Augsburg und Leipzig, den 15. April 1862. Der Vorstand -es Äörsenvercins der Deutschen LuchlMdlcr. Fr. Frommann. I. P. Himmer. S. Hirzel. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormcn. Als nothwendigc Grundbedingungen anerkennt der Verein folgende Geschäftsnormcn, und stellt solche als für alle seine Mit glieder und die Sortimcntshandlungcn, mit denen sie in Rech nung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponict Ucbertragcnc muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauffolgenden Ostermcsse bezahlt werden. 2) Das Disponircn unabgesctzter und das Remittiren fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statl- findcn. 3) Wer in der Ostermcsse die vorjährige Rechnung nicht erle digt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermcsse crcditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berech tigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jedcrZcit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzu senden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zu- rückzunehmcn, rcsp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat dic Befugniß, ihm zurDisposirion gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist spater als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allge meine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich imAbschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbin dungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils her beizuführen. h. 2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungen, welche die sem Zweck zuwiderhandcln, kann der Verein folgende Maßregeln anwenden: s) Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Credilentziehung, v) gänzliche Credilentziehung, 4) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Lifte des Vereins, e) Einziehung durch Wechsel, k) Einziehung durch gerichtliche Klage. §. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefertigt, die mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rechnung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben voll ständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach dcrMichac- lismesse. Leipzig, am 18. April 1862. Abel, Ambr., 8t«»v. Amelang's Verlag. Arno ld ischc Buchh. Bach, I. G. Berg so n-S oncnber g,J.A. Bredt, E. Costenoble, H. Deckmann, E. Dürr'sche Buchh. Engelmann, Wilh., Stellv. Fleischer, Fr. F örstner'sche Buchh. Fran ck'sche Vcrlagsh. Fries, Herm. Geibel, Carl. Gerhard, Wolfg. Grabner, G. Gumprecht, A. Händel, C. A. Hinricbs'sche Buchh., Stellv. Hirzel, S., Oomm.-A. Klinkhardt, I. Kollmann, C. E. Lorck, C. B. Löschke, I. T. Mayer, E. H. Mayer, Gustav. Naumburg, C. W. B. Purfür st,O. Reclam jun., PH. Schlicke, B., Oomm.-K. Schrag's Verlag, I. L. (A G. Hoffmann). Schuberth, Jul., ck Co. Schultze, Herm. Schulz, O. A. Teubner, B. G., 6omm.-i>l. Wiedcmann, L. Wintcr'sche Verl., C. F. Wöller, I. T. Unterstützungs-Verein deutscher Buchhändler und Buch handlungs-Gehilfen. Die Generalversammlung vom 30. März a. c. halte be schlossen, Herrn E. S. Mittler Vater bei seinemScheiden aus dem Vorstande des Vereins zum Ehrenmitgliede des Vor standes zu ernennen, und den neuen Vorstand beauftragt, den in der Generalversammlung Krankheit halber abwesenden Herrn E. S. Mittler hiervon zu benachrichtigen. Am 14. April har der Vorstand in corpore Herrn E. S. Mittler das nachstehende Document überreicht und demselben zugleich nochmals den innigsten Dank für dessen, von der Begrün dung des Vereins an erwiesene segensreiche Thätigkeit ausge sprochen. * * » Hochgeehrter Herr und lieber College! Die am 30. vorigen Monats stattgehabte Generalversammlung des Unterstützungs-Vereins deutscher Buchhändler und Buchhandlungs- Gehilfen hat die Mittheilung von dem aus Rücksicht für Ihre Gesund heit beschlossenen Scheiden aus dem Vorstande des Vereins mit allge mein wehmüthiger Theilnahme ausgenommen, wie mit schuldiger großer Anerkennung der liebevollen, unermüdlichen und segensreichen Thätigkeit, mit welcher Sie von der ersten Begründung unseres Vereines an, und während elf Jahren als Vorsitzender des Vorstandes, unter Gottes sicht lichem Beistände für das Wohl des Vereins gewirkt haben.
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