Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction, — Inse« rate an die Expedition desselben zu senden. für den . , Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. 62. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. —»» Leipzig, Montag den 19-Mai. 1862. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Nachdem der heutige ofsicielle Courszettel den Louisd'or-Cours auf 109^ (—5 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf.) feststellt, wird hiermit für die diesjährige Börsen-Abrechnung -er Louisd'or-Cours in Meßzahlung auf 3 Thlr. 17 Ngr. pr. Stück bestimmt und zugleich in Erinnerung gebracht, daß das Aufgeld nur bei Zahlungen in klingend Courant oder in königl. sächsischen und königl. preußischen Caffenanweisungen, auch in Noten der Leipziger Bank, sowie in Banknote» von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, die Einlö sungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig ist. Die erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 15. Mai 1862. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Fr. I. Frommann. I. P. Himmer. S. Hirzel. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach Statut tz. 4. Nr. 4.) n u r Börsenmitglieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 16. Mai 1862. Der Vorstand -es Sörsenvcrcins der Deutschen Suchhändter. Fr. I. Frommann. I. P. Himmer. S. Hirzel. Bekanntmach u n g. Um bei den Abrechnungen die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß jeder im Auftrag einer Firma auf der Börse abrechnende Geschäftsführer oder Gehilfe verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, auf Verlangen seine Vollmacht vorzuzeigen. Leipzig, den 16. Mai 1862. Der Vorstand des Sörsenvercins der Deutschen Suchhändter. Fr. I. Frommann. I. P. Himmer. S. Hirzel. Bekanntmachung. H.Z.der neuen Statuten vom 17. Dccember 1861 bestimmt: „Als immerwährendes Mitglied wird Derje nige in den Listen des Vereins geführt, der einen einmaligen Beitrag von mindestens Einhundert Thalern zahl t." Herr E. H. Jonas hier, welcher bei den Berathungen der neuen Statuten diese Bestimmung zuerst angeregt, hat uns einen solchen Beitrag von 100 Thlrn. überwiesen. Der Vorstand hat ihm seinen besonderen Dank dafür ausgesprochen. Herr E. H. ^ Jonas eröffnet somit die Reihe der immerwährenden Mit glieder. Der Gesammt-Vorstand des Vereins und an der Spitze des selben seine beiden Ehrenmitglieder sind ihm gefolgt und es haben die Herren E. S. Mittler, Vater» Ludw. Ochmigke G. W. F. Müller Ehrenmitglieder Neunundzwanzlgster Jahrgang. 147