Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1862
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- 1862-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1862
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- Deutsch
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1310 Börsenblatt für den deutschen Buchbandel. N i ch tamtli Die Post, ihre Portosähc und der Geschäftsverkehr, insbesondere der Buchhandel. Herr Feodor Streit, Inhaber der Firma: F. Stccit's Verlagsbuchhandlung in Coburg, hat unter der vorstehenden Auf schrift soeben ein Circular ci. ck. 19. Mai erlassen, welches die besondere Beachtung des Buchhandels verdient und daher auch an dieser Stelle zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Das selbe lautet folgendermaßen: Die nachstehenden Bemerkungen und insbesondere den daran geknüpften Antrag erlaubt sich der Unterzeichnete den sämmtlichen Herren Collegcn im deutschen Buchhandel zu geneigter Beachtung dringend zu empfehlen. Die hohe wirthschaftliche Bedeutung der Verkehrsmittet verpflichtet die betreffenden Anstalten, sich lediglich als Diener des Gemeinwohls und des Fortschrittes zu betrachten, und bei allen Einrichtungen einzig nur das öffentliche Interesse maßgebend zu machen. Dies von ihnen zu fordern, ist das unbestrittene Recht des Publikums; darüber zu wachen, daß cs auch geschehe, ist vor allem die Pflicht jenes Theilcs der Gesellschaft, dem der Austausch der Erzeugnisse jcver Art obliegt: also des gesammten Handclsstandes, und in diesem wieder zunächst dem Verbreiter der unmittelbaren Geisteswcrke: dem Buchhandel. Das Strebziel aller, dem Verkehr dienenden Anstalten ist dasselbe und lautet einfach: Leichtigkeit und Sicherheit. Leichtigkeit, d. h. nicht nur erreichbarste Schnelligkeit der Beförderung, sondern auch thunlichste Wohlfeilheit derselben, durch die allein sie dem Verkehr die größte Entfaltung ermöglicht. Sicherheit, d. h. nicht nur Zuverlässigkeit in der Beförde rung und möglichste Fürsorge gegen Störung und Verlust, soweit sic unmittelbar in der Macht jener Anstalten liegt, sondern auch Siche rung gegen alle willkürlichen Eingriffe höherer und niederer Behörden. Daß unsere deutschen Verkehrsanstalten noch weit davon entfernt sind, diesen berechtigten Anforderungen genügend zu entsprechen, ist eine allbekannte und vielbeklagte Thatsache. Der Tadel trifft so ziem lich alle Zweige und Arten der Beförderung, aus denen wir aber, als uns zunächst liegend und einer Verbesserung am dringendsten bedürftig, für jetzt nur die Briefpost, die Packerpost und den Zeitungs debit einer kurzen Beleuchtung unterziehen und daran die im Interesse der Abhilfe erforderlich erscheinenden Anträge knüpfen wollen. l. Die Briefpost. Die Briefbeförderung ist überall in Europa als ein Regal der öffentlichen Concurrcnz entzogen, und zwar heutzutage — da die Zeit beabsichtigter willkürlicher Eingriffe in das Briefgeheimniß inDeutsch- land wohl vorüber ist — zunächst, um durch ihren Reinertrag der Staatscaffe eine erhebliche Einnahme zu gewähren, und dann wohl auch, um dem correspondirenden Publicum eine im Allgemeinen größere Sicherheit zu bieten. Läßt sich, bei unbedingter Achtung des Briefgeheimnisses, dies Mo nopol seinem letztgenannten Zwecke nach billigen, so gilt doch in Betreff des ersteren, der einfach nur auf eine maskirte Steuer von willkürlicher Höhe hinausläuft, der volkswirthschaftliche Satz, nach welchem jede Steuer schlechthin verwerflich ist, die den Verkehr erschwert und hier durch nicht nur die Geistesentwickclung hemmt, den Volkswohlstand be einträchtigt, sondern ehen damit auch die Productivität ihrer eigenen Quelle vermindert. Der Geltendmachung dieses letzteren Grundsatzes verdanken wir die seit 1848 erwirkten Portoermäßigungen, wie so manche andere Erleich terungen im Briefverkehr. Ebenso wenig zu verkennen aber ist auch, daß die bisjetzt stattgefundenen Reformen auf halbem Wege stehen ge blieben sind, was um so mehr beklagt werden muß, als England uns seit mehr denn 20 Jahren mit seiner, auf die größte Einfachheit und Wohlfeilheit abzielenden Posteinrichtung ein Vorbild lieferte, das bei uns einfach nur hätte nachgeahmt zu werden brauchen, um jede Klage verstummen zu machen. Wir sagten, daß die deutschen Postreformen auf halbem Wege ste hen geblieben seien- Es konnte nicht anders kommen, denn es mangelte ihnen jedes klare, einheitliche Prinzip, mir dessen Verwirklichung ihre Aufgabe sich abgeschlossen hätte. Während die durch Rowland Hill bewirkte Umgestaltung des englischen Briefpostwesens sich einfach die Aufgabe stellte, mit dieser Verkehrsanstalt ihren alleinigen Herrn, das Publicum, auf die wohlfeilste und einfachste Weise zu bedienen, blieben bei unseren bezüglichen Reformen endlose Absichren und Rücksichten, cher Th eil. Ansprüche und Bedenklichkeiten maßgebend, und das Publicum stand, wie immer, in letzter Linie; denn auch diese Administrationen konnten sich noch nicht mir dem Gedanken versöhnen, daß sic lediglich dazu da seien, um dem Publicum zu dienen, statt wie seither, es auszubeu- ten. So wurden denn alle Reformen auch vicsmal noch von der Ab sicht der Bevormundung und Ausbeutung hestimmt, und wenn Erleich terungen und Ermäßigungen stattfanden, geschah es nicht nach Maßgabe des öffentlichen Interesses, sondern nur nach einer kurzsichtigen Wahr scheinlichkeitsberechnung des eben hierdurch erstrebten Mehrertrags. So bleibt, zur größten Beeinträchtigung des Gemeinwohles, der Brief- vcrkehr noch immer erschwert, und zwar einerseits durch die ganz will kürliche, ungerechtfertigte Höhe der Portosätze, wie anderseits durch die vernunftwidrige Ungleichheit derselben in Folge der Distanz berechnung. Ergibt sich aus der hohen sittlichen Bedeutung der Verkehrsmittel überhaupt, sowie aus dem angeführten volkswirthschaftlichcn Grund sätze insbesondere die Folgerung, daß die Briefpost bei richtiger Er- kcnntniß ihrer socialen Aufgabe von vorn herein auf jeden Reinertrag zu verzichten und ihren Portosatz bis auf die Deckung ihrer Kosten zu ermäßigen habe, so muß die rein willkürliche Höhe und Ungleichheit der deutschen Brieftaxe als eine der gemcinschädlichstcn Verkehrtheiten be zeichnet werden. Daß aber die Höhe des Briefportos eine ganz willkürliche, völlig ungerechtfertigte ist, das bezeugt die Postanstalt selbst durch ihre eigenen Anordnungen. Die Post übernimmt die Beförderung von Druckbogen unter Kreuzband um V, bis Vs von dem, was sie für einen gleich schwe ren Brief an dieselbe Adresse verlangt. Offenbar nun muß der Porto satz für Kreuzband ihre Kosten vollauf decken, ansonst sie ihn gar nicht gewähren könnte, denn sie müßte im entgegengesetzten Falle den Verlust auf dieser Seite durch eine verhältnißmäßige Uebertheuerung auf der andern decken, d. h. den Einen benachtheiligen, um dem An dern einen unberechtigten Vortheil zu gewähren. Solcher Unredlichkeit sie fähig zu erachten, liegt kein Grund vor, und es steht demnach fest, daß der Portosatz für Kreuzband die entstehenden Auslagen vollkom men deckt. Die Beförderung eines Briefes verursacht aber nicht die geriygste Mehrbemühung, genau nur dieselben Kosten, und müßte so nach um ganz den gleichen Preis geschehen. Wenn daher die Post für die Beförderung eines Briefes 3- bis Omal soviel nimmt als für Kreuz band, so findet hier eine selbsteingestandene, mindestens 3- bis Ofache Uebertheuerung Statt, und dies Angesichts der hohen socialen Auf gabe dieser Verkehrsanstalt, bei vollem Bewußtsein des schweren Nach theils, der dem Gemeinwohl durch diese Behinderung des Gedanken austausches entstehen muß! Vollkommen berechtigt erscheint daher die erste Forderung: daß die Brieftaxe durch weg auf den jetzt üblichen Satz für die Beförderung von Krcuzbandsendun- gen ermäßigt werde. Als einen zweiten Bcschwerdegrund haben wir die, für das Pu blicum wie für die Brieferpedition gleich lästige, zeitrauhende und dabei noch so kostspielige Portoverschicdenheit je nach der Entfer nung bezeichnet. Es mag dahingestellt bleiben, ob die Aufrechthal tung dieser Bestimmung, die in früher« Zeiten vielleicht gerechtfertigt war, ihren Grund mehr in einem conservativen Wahnglauben oder nur in der Benutzung eines willkommenen Scheinvorwandes zur Ausbeu tung des Publicums hat, immerhin kann sie, nachdem die englische Post seit so langer Zeit den allein richtigen Grundsatz des gleichen Porrosatzes praktisch ourchgeführt hat, dem Vorwurf eigensinniger Be schränktheit oder Böswilligkeit nicht wohl entgehen. Gerechtfertigt wäre diese geld- und zeitraubende Anordnung offen bar nur dann, wenn die Entfernung den auf den einzelnen Brief zu berechnenden Kostenbetrag irgendwie beeinflussen könnte: das ist aber in keiner Weise der Fall. Die Transportkosten von dem einen Ende Deutschlands zum andern, von Memel bis Constanz, betragen auf den einzelnen Brief noch nicht ein Zehntel-Pfennig. Es liegt also auf der Hand, daß dieser ganze Factor bei der Normirung der Brieftaxe so gut wie gar nicht in Betracht kommen kann; und da alle übrigen, allein maßgebenden Mühewaltungen, nämlich Sortirung, Verpackung, Adressirung u. s. w. genau dieselben sind, gleichviel ob der Brief 10 Meilen oder 100 zu laufen hat, so ermangelt die gerügte Portover schiedenheit nach der Entfernung jedweder Berechtigung, und ist als eine rein willkürliche Uebertheuerung anzusehcn. Auch hier können wir zur Rechtfertigung unserer Klage auf die eige nen, sie bestätigenden Anordnungen der Post selbst verweisen. Die Post befördert Kreuzbandsendungen auf jede Entfernung innerhalb des
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