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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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^ 80, 25. Juni. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1811 Postvereins um ein und dasselbe Porto. Sie kann es also ohne Verlust rhun; und wenn für das Kreuzband, warum nicht gayz ebenso für das Briefcouvcrt? Der Widersinn ist zu handgreiflich, als daß cs nbthig wäre, noch ein Wort darüber zu verlieren, und die Forderung, daß diese Belästigung und Ausbeutung des correspondi- renden Public ums ihr Ende erreiche, bedarf keiner weiteren Begründung. Aus diese beiden Punkte: die Ermäßigung der Bricftare auf den jetzt gültigen Satz für Krcuzbandsendungen, und Gleichmäßigkeit des Porto für alle Entfernungen, also mit andern Worten: völlige Gleichstellung der Briefe mit den Krcuzbandsendungen, mögen für jetzt unsere bezüglichen Anträge sich beschränken. Mit Er reichung dieser beiden Wünsche ist dem Verkehr und Gedankenaustausch eine unermeßliche Entfaltung gesichert; und sollte auch, was jedoch nach den Erfahrungen der englischen Post kaum zu erwarten steht, im Reinertrag der Briefpost ein dauernder Ausfall eintreten, so werden in Folge der großen, dem Gemeinwesen aus dieser Reform erwachsen den Vortheile die öffentlichen Mittel von anderer Seite her nur um so reichlicher fließen und das hier Verlorene leicht verschmerzen lassen. 2. Die Packe tpoft. Vornehmlich zweierlei haben wir in Betreff der Packetbcfördcrung durch die Post zu rügen: erstens die vcrhältnißmäßig hohe Portogcbühr, und zweitens die nicht seltene Unpünktlichkeit in der Ablieferung. Diese letztere Beschwerde, als lediglich die Untcrbeamtcn treffend und durch eine strenge Vermahnung seitens der Obcrbehörden leicht erledigt, bedarf hier keiner weiteren Ausführung; jener erstgenannte Mißstand aber fordert zum kräftigsten Zusammenwirken auf. Durch die Awangsvcrordnung, nach welcher alle Packete bis zu 20 Pfund Gewicht der Post zur Beförderung übergeben werden müssen, hat sich diese Vcrkchrsanstalt, unterstützt von der Staatsgewalt, mit wahrhaft unbegreiflicher Willkür eines Monopols bemächtigt, das schlechterdings keinem andern denkbaren Zweck dienen kann, als dem der offenbarsten Ausbeutung des Publicums. Den handgreiflichsten Be weis hierfür liefert die allbekannte Lhatsache, daß sehr oft ganz leichte Packete, um sie dem Zwangseours durch die Post zu entziehen, mit Steinen beschwert werden, weil die Eisenbahngesellschaften Colli von 30—40 Pfund noch immer weit wohlfeiler befördern, als die Post eben solche von 2—3 Pfund. Es bedarf wohl nichts weiter als dieser Lhatsache zur Begründung der doppelten Forderung: erstens, Abschaffung des genannten Monopols der Post; und zweitens, Ermäßigung des Porto satzes der durch die Post versandten Packete nach Verhält nis der von andern Transportgesellschaften festgesetzten Preise. Wie wichtig aber im Interesse des ganzen Publicums wie des Buchhandels insbesondere eine Reform unserer Postcinrichtungen in den zu l. und 2. erörterten Beziehungen, namentlich aber in der letzteren ist, das ergibt unter anderem ein Blick auf den damit in engem Zusammenhang stehenden Aeitungsvertrieb. 3. Der Zeikungsvertrieb. Wenn die Einrichtung des Zeitungsdebits durch die Post dem Pu blicum manche Bequemlichkeit zu bieten scheint, so ist diese doch in Folge der getroffenen Postbeftimmungen sowohl, als auch der naheliegenden Versuchung zu polizeilichen Maßregelungen und Willkürlichkeiten von so vielen Nachtheilen begleitet, daß die Frage, ob der Buchhandel nicht im wohlverstandenen eigenen wie öffentlichen Interesse den Zeitungs- Vertrieb selbst in die Hand nehmen solle, eine ernste Würdigung ver dient. Die von der Post ihren Zcitungsabonncnten gebotenen Vortheilc beschränken sich ganz und gar nur auf eine gewisse Pünktlichkeit in der Ablieferung, auf eine Fürsorge gegen solche Nachlässigkeiten bei der Versendung, die zu verhüten wohl in der Macht der Postverwaltung liegt. Das ist aber nicht mehr, als die Post schlechthin Jedem schul det, der sich ihrer bedient; und da nicht anzunehmen ist, daß sie die entstehende Concurrenz des Buchhandels durch das strafbare Mittel einer absichtlichen Pflichtversäumniß, z. B. vorsätzliche Verschleppung oder Nichtbcfdrderung der buchhändlerischen Jeitungspackete u. s. w. bekämpfen werde, so kann nach dieser Seite hin der Buchhandel dem Publicum ganz dieselben Vortheile gewähren wie die Post. Dagegen aber bieten, wie schon erwähnt, die vielen, in jeder „Aei- tungs-Dienst-Jnstruction" einzuschenden lästigen Postbestimmungen, sowie die stete Gefahr wohlbekannter polizeilicher Eingriffe und Post- dcbitentzichungen dem Buchhandel Gelegenheit, sich durch die Befreiung von diesen Unannehmlichkeiten sowohl das Publicum wie auch die Zei- tungsverlegcr hoch zu verpflichten. Blicken wir auf England, wo der ganze Vertrieb der periodischen Literatur ausschließlich in den Händen der News-vcndors liegt und diese reich macht, so kann die Vortheilhaftigkeit dieses Geschäftszweiges auch bei uns einem Zweifel nicht unterliegen. Ueberhaupt ist selbst jetzt noch das Zeitungswesen Deutschlands als erst im Beginn seiner Entwicke lung zu betrachten, und bei der steigenden Thcilnahmc des Publicums an der Politik und dem öffentlichen Leben überhaupt noch eines unge ahnten Aufschwungs fähig. Diesen Aufschwung zu beschleunigen, durch eigene Betriebsamkeit und eine wohlorganisirte locale*) Colportage neue Leserkreise herbeizuziehen und die vielfach noch herrschende stumpfe Gleichgültigkeit zu bekämpfen, ist eine Aufgabe, bei der sich die höch sten allgemeinen Interessen aufs beste mit den privaten vereinen: das Gemeinwohl, derVerlag und der vermittelndcBuch Handel, sie alle gewinnen gleichmäßig dabei. Daß bei einer größeren Verbreitung der Blätter die Verleger so wohl dem Publicum wohlfeilere Preise, als auch dem Sorrimentshandel günstigere Bedingungen stellen können, bedarf kaum der Andeutung, und die enormen Posttaxen für den Aeitungsdebit machen die Concur renz mit diesem Institute zu einer sehr leichten und vortheilhaften. Die Posttaxe im Vereinsgcbiet beträgt für politische Zeitungen 50 Procent des Abonncmentspreises, mindestens aber 2 Thaler jährlich, so daß sie für wohlfeilere Zeitungen bis auf 80—100 Procent und mehr steigt. Aber schon bei dieser Minimaltarc genügt eine ganz geringe Abonncntenzahl, um die Versendung der Blätter in Packetcn wohlfeiler zu machen, als den directen Bezug durch die Post; denn der Betrag der Posttaxe deckt bis zu einer Entfernung von 4 Meilen schon bei 8 Abonnenten die Kosten des Packetporto; von 8 Meilen bei 10, von 24 Meilen bei 20, von 72 Meilen bei 30, so zwar, daß der volle Betrag der Posttaxe für jeden weiteren Abonnenten als ein Reingewinn zu be trachten ist, durch den der Portoaufschlag auf das einzelne Exemplar in gleichem Verhältniß mit der steigenden Anzahl der Abonnenten her absinkt. Es bedarf demnach keiner weiteren Ausführung, wie wichtig hierfür die Durchsetzung der von uns oben zu 2. hinsichtlich der Packe t- versendung gestellten Forderungen wird, mit deren Erfüllung der Buchhandel das einzige, namentlich bei aller periodischen Literatur be sonders fühlbare Hindcrniß seines Vertriebs, den Verzug in der Ver sendung, ohne die jetzt für solchen Fall erforderlichen Opfer, würde be seitigen können. Ocffnct sich nun hier dem Buchhandel ein, selbst unter den gegen wärtigen Verhältnissen schon sehr lohnendes, zukunftreiches Feld der ^ Thätigkeit, so bedarf es nur eines festen Zusammenhaltens und ent- j schiedenen Auftretens, um jene vielen Mißbräuche unseres Postwcsens > zu beseitigen, die auch nach dieser Seite hin die volle Entfaltung un serer Kräfte noch hemmen und schon so lange zu allseitigen, aber wir kungslos verhallenden Klagen Anlaß gaben. Die Berechtigung aller vorstehenden Beschwerden und Forderungen geht aus ihnen selbst hervor. Sie haben ihren Grund in wirklichen, schweren Mißbräuchen, und zielen nur darauf ab, das Publicum vor Nachtheilen zu bewahren und dem Verkehr, soweit er durch die Post geht, die äußere Möglichkeit seiner vollen Entfaltung zu sichern. Ge stützt aber sind sic auf den unbestreitbar allein richtigen Grundsatz: daß alle Verkehrsanstalten, ganz vornehmlich aber die in Slaatshänden befindlichen, gar keine andere Bestimmung haben dürfen, als nur die, dem Publicum zu dienen und das Gemeinwohl nach Kräften zu fördern. Die Thatsachc, daß wir diese Uebelstände zu unserem eigenen Scha den wie dem des ganzen Publicums nur allzulange ertragen haben, ist kein Grund, daß wir dies auch ferner thun sollen. Und wenn früher vielleicht als Entschuldigung für solche Passivität sich geltend machen ließ, daß die Zeitverhältniffe solchen Rcformbestrebungen nicht günstig seien, so fällt auch diese Ausrede jetzt vollständig weg. Gerade was den Verkehr und die wirthschastlichen Interessen anlangt, legen die deutschen Regierungen überall eine dankenswerthe Geneigtheit zu Ver besserungen an den Tag. Warum sollte nun gerade auf einem der wichtigsten Gebiete und gegenüber so handgreiflichen, im Ausland längst mit den glänzendsten Erfolgen abgestelltcn Uebelständen diese Reform geneigtheit unserer deutschen Regierungen nicht ebenfalls sich bewäh- *) Die Colportage wird, allerdings nur bei localer Beschränkung unter Leitung einer rührigen Sortimentsbuchhandlung oder eines sonsti gen Local-Agenten, dann aber auch sicher von Erfolg sein. Die vom Verlagsorte aus auf weite Kreise hin direct versuchte Colportage wird dagegen nur selten die gewünschte Wirkung haben, sowohl wegen der größeren Kostspieligkeit und der Unsicherheit der Controle, als wegen des Mangels an ausreichender Local- und Personalkenntniß der Kol porteure. 183
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