Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620524
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186205246
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18620524
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-24
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1110 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^1? 67, 24. Mai. mal in unserm Börscnblattc gesetzt, wie es nur einer vermochte, der mit seinen Plänen und seiner edlen Auffassung des Buch- händlerbcrufs vertraut war; — mir war er besonders lieb als mehrjähriger Mitarbeiter und Hausgenosse. L e o p o l d I o sc p h Bacr in Frankfurt, Mitbegründer eines Antiq Bargeschäfts, wie cs sein soll, vor dem wir Buchhändler allen Rcspcct haben müs sen, denn eine solche Bücherkcnntniß, wie diese Antiquare haben, eine solche Rührigkeit, Redlichkeit und Wissenschaftlichkeit, möchte ich beinahe hinzusetzcn, findet sich unter der Mehrzahl von uns, das müssen wir offen bbkenncn, sehr selten. Endlich Imma nuel Guttentag in Berlin, ein Mann, der durch sein Gcmüih und seine Leistungen unter seinen Mitbürgern und Eollcgen all gemein geliebt und geachtet wurde, und dessen Tod wir gewiß alle mit tiefer Trauer vernommen haben. Die im vorigen Jahre durch die Feier des Börsenjubiläums bedeutend angewachsene Mitglicdcrzahl betrug am 1. Juli 834. Seitdem sind ungefähr ebensoviel durch Tod oder sonst ausgeschicden, als neue hinzugctretcm Die genaue Zahl wird im Börsenblatt» später mitgethcilt werden. Die beiden in der Ostermcssc 1860 und 1861 von der Versammlung niedergesetzten Aus schüsse haben am 12. Oktober in Nürnberg und am 4. November in Leipzig gesessen. Der Bericht über ihre Thätigkeit ist im Börscnblattc mitgethcilt, auch außerdem gedruckt worden, und auch hier liegen Massen von Exemplaren davon für Diejenigen, die den Bericht noch zu haben wünschen. Außerdem hat am 23. Januar dieses Jahres die kgl. sächs. Staatsrcgierung den vor meh reren Jahren von einem Ausschüsse des Börsenvereins unter Beihilfe preußischer Juristen ausgearbeitetcn Entwurf zu einem Bundesbeschlusse über die literarischen Rechtsverhältnisse bei dem Bundestag eingereicht und daran den Antrag geknüpft, im Sinne dieses Entwurfes einen Beschluß zu fassen; darauf ist von mehreren Bundesregierungen eingegangcn worden, der preußische Ge sandte hat aber von vornherein erklärt, daß seine Negierung sich nicht veranlaßt finde, zu einem solchen Bundesbeschlusse mitzu- wirkcn. Nach anderen Vorgängen, die wir erlebt haben, ist cs daher nun sehr zweifelhaft geworden, ob überhaupt in der nächsten Zeit (und cs ist doch nothwendig, daß cs in der nächsten Zeit geschehe) ein solches Gesetz zu erwarten ist. Das hat die Leipziger Deputation bewogen, unter dem 7. Mai d. I. an die kgl. sächs. Staatsregierung die Bitte zu stellen, sie möge dem nächstens zusam- mentrctendcn außerordentlichen Landtage einen Gesetzentwurf verlegen, wodurch die sächs. Gesetzgebung mit der der übrigen deut schen Staaten in Gleichförmigkeit gebracht würde. Es ist nämlich das Vcrhältniß so: Nach dem sächs. Gesetze vom 22. Februar 1844 dauert das Verlagsrecht für alle vor Erscheinen dieses Gesetzes erschienenen Werke, deren Verfasser bereits verstorben oder nicht als solche genannt sind, bis zum Jahre 1874. In Braunschweig ist ein ähnlicher Mißstand; dorr erstreckt sich diese Frist bis zum Jahre 1872. Wird das nun in Sachsen nicht geändert, während in Preußen und andern deutschen Ländern diese Schutz frist mit dem Jahre 1867 abläust, so ist es im Königreich Sachsen nicht möglich, die deutschen Elassiker, die im ganzen übrigen Deutschland gedruckt und verbreitet werden, zu drucken und zu verbreiten; ja es ist sogar wahrscheinlich, daß der Leipziger Eom- missionshandel nicht einmal diese außersächsische» Producte durch seine Hand gehen lassen könnte. Jedem wird einleuchten, daß dadurch unser Ecnlralpunkt im höchsten Grade gefährdet wäre, ganz zu schweigen von den Nachlheilcn, die das dem sächs. Buch handel, der Buchdcuckcrei rc. zufügen würde. Die Leipziger Deputation hat daher folgenden Antrag an die Regierung gerichtet. (Die Vorlesung erfolgt. — Siche das Protokoll in Nr. 64.) Ihr Vorstand hat nun beschlossen, diesem Antrag der Leipziger Deputation bcizutrcten und ein Gleiches der heutigen Generalversammlung ans Herz zu legen. Ich bitte Sie, sich zu erheben, wenn Sie gleicher Ansicht sind. (Die ganze Versamm lung erhebt sich.) Außerdem ist bei dem Vorstande ein Schreiben unseres Herrn Bibliothekars Kirchhofs eingegangcn, welches im gestrigen Börscnblattc bekannt gegeben ist. In diesem Schreiben weist Herr Kirckhosf, der sich der Sache mit großer Liebe angenommen hat, nach, daß, selbst wenn man ihm Mittel zur Verfügung stelle, die Hauptsachen doch nur durch freiwillige Beiträge, vielleicht auch gegen Bezahlung, von den Mitgliedern des Vereins und des Buchhandels überhaupt beschafft werden können, indem sich eine Masse von wichtigen Papieren nur in den alten Papieren von Buchhandlungen befinden, und wenn die sich nicht die Mühe geben wollen, sic herauszusuchen, so hilft kein Geld und kein Fleiß des Bibliothekars. Ich kann gleich zu meiner Freude ein Beispiel anführcn, daß noch vor Bekanntwcrdung dieser Zuschrift die Erben des Herrn Gülschow in Berlin dem nachgekommen sind, denn der Ordner des Nachlasses schreibt mir ll. ll. Berlin, den 25. Mai 1862: „In dem Nachlasse unseres verstorbenen Herrn Gütschow haben sich eine Menge Broschüren aus der Literatur des Buchhandels gefunden. Frau vr. Gütschow har dieselben nun für den Börsenvercin und die Berliner Corporation bestimmt. Ich habe die Kiste soeben erhalten und werde sofort ein Verzeichniß anfer tigen und Herrn Kirchhofs dasselbe zur Auswahl zusendcn. Ich wollte nicht unterlassen, Ihnen, geehrter Herr, diese Mitthcilung zu machen -c. rc. W. Gläser." Ich wollte nickt versäumen, Sie davon in Kenntniß zu setzen, und ich muß daran sogleich ein Sclbstbekenntniß anschließcn. Ich bin auch Besitzer sehr interessanter Papiere zur Geschichte des Buchhandels, und verspreche hiermit, meine bisherige Nachlässigkeit zu verbessern. In der Instruction für die Verwaltung des Börsenblattes ist vorgeschriebe», daß an dem Wohnorte des Vorstehers ihm noch zwei Mitglieder des Börsenvcreins beigcordnct wcroen müssen, als Recursinstanz für Reklamationen gegen die Redaktion des Börsenblattes. Ich habe dazu die Herren F. Walz und H. Mauke ausersehen, und mache Sie damit bekannt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder